BDZ im HPR beim BMF: Personalbedarfsermittlung für die Sachgebiete A/100 der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter
Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der November 2020-Sitzung besprochen:
"Personalbedarfsermittlung für die Sachgebiete A/100 der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter
Die Generalzolldirektion wurde beauftragt im Rahmen einer Organisationsuntersuchung einheitliche Bemessungsparameter für die Aufgabenbereiche Organisation, Personal, Haushalt und Service (einschl. IT) in den Sachgebieten (SGen) A/100 der Hauptzollämter (HZÄ) und Zollfahndungsämter (ZFÄ) zu ermitteln sowie den Personalbedarf dieser Bereiche zu berechnen. Dabei wurden Ist-Erhebungen für das Jahr 2017 und 6-monatige Zeitaufschreibungen aus 2018 analysiert und bewertet. Bei der Ausgestaltung des neuen Modells wurde berücksichtigt, das in den SGen A/100 Aufgaben wahrgenommen werden, die unabhängig vom Personalbestand der Ortsbehörde bei jeder Ortsbehörde gleichermaßen anfallen. Dieses neue Modell soll einerseits einen von der Größe der Ortsbehörde unabhängigen Grundbedarf ausweisen und andererseits in Relation zu veränderlichen Personalbeständen im Bezirk ausreichend Personal für die Querschnittsaufgaben zur Verfügung stellen. Der Grundbedarf als langfristige Konstante bietet dabei eine Basiskomponente, die kleineren HZÄ Arbeitsfähigkeit garantiert und auch größere HZÄ bei veränderlichen Personalstärken (z. B. im Bereich der Anwärter/innen) stützt. Dabei fordert der BDZ ausdrücklich die Bereiche „Einstellung und Ausbildung“ der Sach-gebiete A der HZÄ zu stärken, die aufgrund der gestiegenen Anzahl der Einstellungsermächtigungen spürbar entlastet werden müssen. Aus Sicht des BDZ-geführten HPR sollte eine zeitnahe Anpassung des Personalbedarfes anhand der neuen Parameter allerdings unter Abwägung der Veränderungen des Personaleinsatzes/-bedarfs in den kommenden Jahren erwogen werden. Dafür eignet sich eine Betrachtung des zu erwartenden Bedarfes in der Zukunft. Deshalb haben wir gegenüber dem BMF angeregt, hinsichtlich der Bezugsgrößen zur Personalberechnung auf einen prognostizierten Personalbedarf im Jahr 2029 abzustellen. Damit können aktuell notwendige Bedarfsreduzierungen vermieden werden, die ggf. in den nächsten Jahren durch Aufplanungen ganz oder teilweise ohnehin kompensiert würden. Bei den HZÄ wird in den nächsten 10 Jahren eine Bedarfserhöhung im Umfang von 3,1 Prozent erwartet, der allerdings regional unterschiedlich ausfällt. Außerdem sollten künftig auch weiterhin Einzelfallbetrachtungen hinsichtlich der Personalbedarfsberechnungen der Sachgebiete A/100 bei den HZÄ/ZFÄ möglich sein. Beispielsweise im Zuge bislang nicht vorgesehener Aufgabenzuwächse oder der vom BDZ geforderte Stärkung der Kon-trolleinheiten und Observationseinheiten bei den Ortsbehörden."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 11/2020, S. 3-4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201119_HPR.pdf
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