BDZ zum Digitalfunk in der Zollverwaltung: Wie steht es um die Umsetzung des Konzepts zur Einführung des Digitalfunks beim Zoll?
Der BDZ stellt den aktuellen Stand zur Einführung des Digitalfunks in der Zollverwaltung dar:
"Digitalfunk in der Zollverwaltung
Wie steht es um die Umsetzung des Konzepts zur Einführung des Digitalfunks beim Zoll?
Eine strukturelle Neuausrichtung des Digitalfunks muss
jedoch nach Auffassung des BDZ gewährleisten, dass einerseits die
fachlich gebotene Einsatzunterstützung der Vollzugskräfte des Zolls
sichergestellt bleibt und andererseits die im Feinkonzept
Strukturentwicklung Zoll 2007 politisch festgelegten Standorte Kleve und
Lörrach nicht infrage gestellt werden.
Sofern bauliche Hindernisse an
diesen Standorten die Errichtung der geplanten zwei DFZen weiter
verzögern würden, muss ein Fortbestand dieser beiden Standorte in einer
anderen Organisationsform (zentrale Stellen) in Betracht gezogen werden.
Eine konzeptionelle Ergänzung um einen Standort eines Lage- und
Informationsdienstes (LID) als eine weitere zentrale Stelle ist fachlich
sinnvoll.
Nach Auffassung des BDZ ist in dem vorgesehenen Anschlusskonzept aus organisatorischer und fachlicher Sicht eine ausreichende Einsatzunterstützung der DFZen und der operativen Ebene durch eine Beibehaltung der digitalen Kontaktstellen an See- sowie an Flughäfen unerlässlich. Gerade diese Kontaktstellen verfügen über detaillierte Kenntnisse der jeweiligen örtlichen Verhältnisse und des Kräftemanagements, aus denen ein optimaler Nutzen für die Aufgabenerledigung abgeschöpft werden kann. Des Weiteren ist der Personalbedarf der Sachgebiete C um den Bedarf der zentralen Stellen und der digitalen Kontaktstellen zu erhöhen.
Zusätzlich fordert der BDZ für die personalwirtschaftliche Umsetzung des Digitalfunkkonzeptes ein belastbares Personalrahmenkonzept unter Einbindung der Personalvertretungen.
Dienstvereinbarung zum Geoinformationssystem (GIS)
Ungeachtet des Anpassungskonzepts ist konzeptionell
vorgesehen, dass zwischen der zuständigen Behörde und deren
Personalvertretung eine Dienstvereinbarung (DV) getroffen wird, die
insbesondere die Erhebung, Übertragung, Nutzung und Speicherung von
Positionsdaten von Beschäftigten und Einsatzmitteln im
Einsatzmanagementsystem regelt. Eine entsprechende Diesntvereinbarung
wird zurzeit von der GZD erarbeitet.
Als zuständige Personalvertretung
ist der BDZ-geführte BPR durch die GZD zu beteiligen. Diese DV soll für
alle Beschäftigten, die den Digitalfunk innerhalb der Zollverwaltung
nutzen, ungeachtet ihres dienst- oder arbeitsrechtlichen Status im
Bereich der Zollverwaltung, Anwendung finden.
Wir werden weiter berichten."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/wie-steht-es-um-die-umsetzung-des-konzepts-zur-einfuehrung-des-digitalfunks-beim-zoll.html
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