BDZ-TarifKompakt 3/2020: Erholungsurlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub
"Erholungsurlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Grundlage eines BMI-Rundschreibens über den Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub nach § 28 TVöD informiert.
Im Wesentlichen ist zukünftig für die Praxis zu beachten, dass für Fälle des unbezahlten Sonderurlaubs nach § 28 TVöD die tarifvertraglichen Kürzungsregelungen beim Urlaubsanspruch Anwendung finden. Danach ist für jeden vollen Kalendermonat des Ruhens des Arbeitsverhältnisses der Anspruch auf Erholungsurlaub einschließlich eines tariflichen Zusatzurlaubs um ein Zwölftel zu verringern. Somit wird der Urlaubsanspruch im Kalenderjahr gekürzt. Rückwirkend findet diese Regelung keine Anwendung."
Quelle: BDZ-TarifKompakt 3/2020, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201118_Tarif.pdf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen