Freitag, 4. Dezember 2020

BDZ im HPR beim BMF: Neue IT-Anwendung für die Sachgebiete Abgabenerhebung – IT-Fachverfahren MoeVe geht an den Start!

BDZ im HPR beim BMF: Neue IT-Anwendung für die Sachgebiete Abgabenerhebung – IT-Fachverfahren MoeVe geht an den Start!

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der November 2020-Sitzung besprochen:

"Neue IT-Anwendung für die Sachgebiete Abgabenerhebung – IT-Fachverfahren MoeVe geht an den Start!

Wir berichteten bereits im Mai dieses Jahres über die weiteren Entwicklungen zur geplanten Echtbetriebsaufnahme und dem vorgesehenen Funktionsumfang des IT-Fachverfahrens MoeVe Zoll (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs der Zollverwaltung). Das Fachverfahren soll zum einen gemeinsam mit dem BSDD (Beteiligtenstammdatendienst) das in die Jahre gekommene IT-Verfahren BISON (Beteiligtenstammdaten im Onlineverfahren) ablösen und zum anderen im Bereich der Verbrauchsteuern eine moderne, IT-gestützte Antragssachbearbeitung ermöglichen. Zudem wird die für MoeVe entwickelte Online-Anwendung IVVA (Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung) Wirtschaftsbeteiligten ermöglichen auf elektronischem Wege Steueranmeldungen oder Steuerentlastungsanträge abzugeben und Steuerbescheide portalgestützt rechtsverbindlich abrufen zu können. Der Zugang soll über das zentrale Internetportal der Zollverwaltung erfolgen: das Bürger- und Geschäftskundenportal. Unter der schwierigen Lage der Corona-Pandemie ist es dem Projekt MoeVe gelungen, die notwendigen Multiplikatorenschulungen aller Hauptzollämter und die Pilotierung erfolgreich durchzuführen, so dass die Grundsteine für eine Echtbetriebsaufnahme gelegt sind.
Die
festgestellten Fehler aus der Pilotierung wurden behoben. Es verbleiben nur noch wenige Fehler mit höherer Kritikalität, die noch vor der zweiten Rolloutstufe behoben werden sollen. Der BDZ-geführte Hauptpersonalrat hat die Entwicklung und Pilotierung stets konsequent begleitet und die Gesamtabnahmetests durch die zu ständige Berichterstatterin, Astrid Haase (BDZ), persönlich verfolgt. In seiner November-Sitzung stimmte der Hauptpersonalrat nunmehr dem Rollout des IT-Fachverfahrens MoeVe sowie der Online-Anwendung IVVA zu. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung standen dem Gremium hierzu der Unterabteilungsleiter III B des BMF, MDg Dirk Bremer, der Gesamtprojektleiter (Fach) des Projekts MoeVe, RD Dr. Stefan Aehringhaus sowie weitere Vertreter des Projekts Rede und Antwort, um noch offene Fragen des HPR zu beantworten. Begleitet wurde die Sachverständigenanhörung von einer Präsentation und Produktdemonstration des IT-Verfahrens MoeVe.

Rollout ins Ungewisse?  

Ausgerollt werden soll nun Release 1. Gegenstand dieses ersten Verfahrensrelease werden verschiedene Fachprozesse aus dem Bereich der Energiesteuer sein.
Auf Nach
frage des HPR konnten die im Rahmen der Pilotierung festgestellten Migrationsprobleme durch das Projekt behoben werden und die hierzu durchgeführten Generalproben erfolgreich abgeschlossen werden.
Dem HPR liegt hierzu ein entsprechender Ergebnisbericht der Multiprojektsteuerung vor.
Der Migration
kommt eine entscheidende Bedeutung zu, da die bisher in BISON ver-walteten Beteiligten-Stammdaten getrennt und in zwei verschiedene Zielsystem migriert werden. So können die Kernattribute (z. B. Firmenname, Anschrift, Rechtsform, etc.) der Wirtschaftsbeteiligten, die im Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) gepflegt werden, unmittelbar in der Stammdatenverwaltung des IT-Fachverfahrens MoeVe eingesehen werden. Verfahrensspezifische und weitere verfahrensübergreifende Stammdaten (z. B. Überwachungsgegenstände, Standorte, zahlungsrelevante Daten, usw.) werden direkt im IT-Fachverfahren MoeVe über die Basiskomponente „MoeVe-Stammdatenverwaltung“ gepflegt. Darüber hinaus wurden nach Auskunft des ITZBund auch bei der Performance (z. B. erhöhte Wartezeiten im Antwortverhalten des IT-Verfahrens) durch verschiedene Maßnahmen signifikante Verbesserungen erreicht. Es bleibt abzuwarten, ob die Durchführung der finalen Migration im Zeitraum vom 19. – 22.11.2020 erfolgreich verläuft und die Performance den Erwartungen der Anwender*innen im Echtbetrieb entspricht.
Der eigentliche Flächenrollout ist
dabei in drei Stufen geplant. Die erste Stufe findet am 23. November 2020 mit der Übernahme der Unternehmens- und Beteiligtenstammdaten aus BISON statt. Der Rollout Stufe 2, welcher dann die Verbrauchsteuersachbearbeitung ermöglicht, erfolgt am 22. Dezember 2020. Da die Wirtschaftsbeteiligten erst noch durch die Hauptzollämter über die bevorstehenden Änderungen, insbesondere im Zahlungsverkehr, informiert werden müssen, wird die IVVA letztendlich als Rollout Stufe 3 am 3. Februar 2021 an den Start gehen. 

 

Manuelle Nacherfassung von Zoll und AWR-ÜWG abgewendet!
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung informierte das Projekt am 21. Oktober alle Hauptzollämter über das geplante Vorgehen des Rollouts. Auf Betreiben der Berichterstatterin des HPR, Astrid Haase, wurde der mit dem Rollout des IT-Verfahrens MoeVe verbundene Wegfall der automatisierten Anlage von Überwachungsgegenständen (ÜWG) im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich – insbesondere die hier relevanten ÜWG 1101 und 1801 thematisiert. Dies hätte zur Folge gehabt, dass diese ÜWG auch nicht im IT-Verfahren Prüf erscheinen und eine Risikobewertung sowie eine Bearbeitung im Rahmen der Steueraufsicht und Prüfung der Sachgebiete D nicht erfolgen hätte können. Bis dato war vorgesehen, die ÜWGs künftig manuell statt – wie bisher – automatisiert zu erfassen. Insbesondere mit dem zu erwartenden hohen Aufkommen an neuen Wirtschaftsbeteiligten im Rahmen des anstehenden BREXITs war eine nicht mehr existierende automatisierte Anlage von ÜWG für den HPR kein hinnehmbarer Zustand. Darüber hinaus hätte eine manuelle Erfassung eine nicht tolerierbare Mehrbelastung für die Beschäftigten Sachgebiete Abgabenerhebung bedeutet. Daher begrüßt der HPR außerordentlich, dass auf unser Bestreben hin ein anderweitiger Lösungsansatz gewählt wurde, der im Ergebnis wieder eine automatisierte Anlage der betroffenen ÜWG vorsieht. Allerdings kann diese technische Lösung erst in einem der Fortschreibungsreleases realisiert werden. Dies soll jedoch noch im Sommer 2021 und damit vor dem Erstellen des Prüfungsplans erfolgen. Es wird zudem eine automatisierte Nacherfassung sämtlicher neuer ÜWG ab Inbetriebnahme des IT-Verfahrens MoeVe, die nicht automatisiert angelegt werden konnten, erfolgen. Die betroffenen Beschäftigten werden zeitnah durch das Projekt informiert. Unser Dank gilt allen im Projekt MoeVe, die an der erfolgreichen Entwicklung, Testung, Einführung und Schulung des IT-Verfahrens MoeVe mitgewirkt haben, den Beschäftigten der Pilot-Hauptzollämter, die aufgrund der kurzen Pilotierungsphase und unter den Corona bedingten Erschwernissen ganz besonderen Belastungen ausgesetzt waren und natürlich den zahlreichen Multiplikator*innen, die vor Ort mit den Schulungsmaßnahmen betraut sind."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 11/2020, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201119_HPR.pdf



 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen