dbb-Vize Schäfer zum Gesetzentwurf zur BPersVG-Novellierung: Änderungen sind nicht weitreichend genug 
dbb-Vize Schäfer zum Gesetzentwurf zur BPersVG-Novellierung: 
Änderungen sind nicht weitreichend genug 
"Gesetzentwurf zur Novellierung des BPersVG
Schäfer: Änderungen sind nicht weitreichend genug
Das Bundeskabinett hat am 16. Dezember 2020 den Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) beschlossen, der viele langjährige Forderungen des dbb und seiner Bundesbeamtengewerkschaften berücksichtigt.
„Es ist positiv 
zu vermerken, dass im Beteiligungsverfahren weitere Anregungen von uns 
eingeflossen sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass Personalratssitzungen 
als Video- und Telefonkonferenzen stetig stattfinden können“, sagte dbb 
Vize Friedhelm Schäfer. 
Der Gesetzentwurf hielte jedoch auch an Änderungen fest, die der dbb aufs Schärfste kritisiert. An erster Stelle betreffe dies die überobligatorische Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein aus 1995. „Die vorgesehene Einführung eines generellen Rechts der Dienststlle zur Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle entwertet die Beteiligung der Personalvertretungen ebenso wie die Funktion der Einigungsstelle. Das spiegelt ein Bild von Dienststelle und Personalvertretung wider, das mit der Vorstellung einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe nicht in Einklang zu bringen ist“, so Schäfer.
Auf Unverständnis stößt beim dbb auch die 
zaghafte Reaktion auf die großen Herausforderungen der Digitalisierung, 
die in der aktuellen Pandemie-Situation sichtbar geworden sind. „Die von
 der Bundesregierung zu Recht forcierte Digitalisierung des öffentlichen
 Dienstes wird sich in den nächsten Jahren massiv auf die Präsenz- und 
Kommunikationskultur in den Dienststellen auswirken und auch die Arbeit 
der Personalvertretungen erfassen. Wir fordern mit Nachdruck ein 
digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zur Dienststelle“, betonte 
Schäfer. 
Dies wurde im Gesetzentwurf bisher nicht berücksichtigt. „Damit
 wird den Gewerkschaften der grundgesetzlich zugesicherte Zugang zu den 
Beschäftigten angesichts unterschiedlicher Erreichbarkeit erschwert, ja 
teilweise unmöglich gemacht.“ 
Der dbb fordert eine ebenso 
gründliche wie zügige parlamentarische Behandlung, damit das Gesetz noch
 in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. 
„Der vorgelegte 
Gesetzentwurf darf aber nur der Anfang einer kontinuierlich 
fortzusetzenden Modernisierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes 
sein“, stellte Schäfer klar. 

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