Montag, 21. Dezember 2020

BDZ im BPR bei der GZD: § 27 BLV – Aufstiegsmöglichkeit für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte (Zoll)

BDZ im BPR bei der GZD: § 27 BLV – Aufstiegsmöglichkeit für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat folgende Themen besprochen:

"§ 27 BLV – Aufstiegsmöglichkeit für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte

Der § 27 der Bundeslaufbahnverordnung hat in den letzten Jahren ein Schattendasein in unserer Verwaltung geführt; er wurde kaum genutzt. Dies lag insbesondere daran, dass der gesetzliche Rahmen für Bewerber/-innen sehr eng gesteckt war. Bisher konnten geeignete Dienstposten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes nach entsprechender Ausschreibung mit Beamtinnen und Beamten besetzt werden, die
sich in einer Dienstzeit von mindestens zwanzig Jahren in mindestens zwei Verwendungen bewährt haben,
seit mindestens fünf Jahren das Endamt ihrer bisherigen Laufbahn erreicht haben,
in den letzten zwei Beurteilungen mit der höchsten oder zweithöchsten Note ihrer Besoldungsgruppe oder Funktionsebene beurteilt worden sind und
ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben.
BDZ und DBB setzen sich seit Jah
ren für eine deutliche Erweiterung des rechtlichen Rahmens ein.
Ein
aktueller Referentenentwurf des BMI sieht nun eine Änderung des § 27 Abs. 1 BLV dahingehend vor, dass geeignete Dienstposten künftig mit Beamtinnen und Beamten besetzt werden können, die u.a.
seit mindestens drei Jahren das mindestens vorletzte Amt ihrer bisherigen Laufbahn erreicht haben,
sich in mindestens zwei Verwendungen bewährt haben, Geeignet sind vor allem Dienstposten bis zum zweiten Beförderungsamt der jeweiligen Laufbahn, bei denen eine lange berufliche Erfahrung ein wesentliches Merkmal des Anforderungsprofils darstellt. Während es klar vorgegeben ist, welche persönlichen Voraussetzungen man erfüllen muss, um sich für ein Verfahren nach § 27 BLV bewerben zu können, gestaltet sich dies bei den Anforderungen an geeignete Dienstposten ungleich schwieriger.
Der unbestimmte Rechtsbe
griff „Dienstposten bei denen eine lange berufliche Erfahrung ein wesentliches Merkmal des Anforderungsprofils darstellt“ muss definiert werden.
Derzeit diskutiert die Generalzoll
direktion in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des BDZ – geführten Bezirkspersonalrats, welche Dienstposten die genannten Voraussetzungen erfüllen könnten. Aus Sicht der BDZ-Fraktion im BPR sollte versucht werden, prozentuale Richtwerte vorzugeben, um eine bundesweit stärkere Nutzung dieses Instruments sicherzustellen. Letztendlich sollten die geeigneten Dienstposten in der Dienstpostenbewertung für den Zoll ausgewiesen werden, die derzeit mit den Personalvertretungen neu verhandelt wird.
"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 12/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201216_BPR.pdf


 


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