BDZ: Förderung von Tarifbeschäftigten aktiv gestalten!
Der BDZ fordert im TarifKompakt 4/2020:
"BDZ: Förderung von Tarifbeschäftigten aktiv gestalten!
Viele dieser Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, könnten durch Anwendung des Tarifmerkmals „Sonstiger Beschäftigter“ z. B. in den vergleichbar gehobenen Dienst höhergruppiert werden. Der Begriff „Sonstiger Beschäftigter“ umfasst diejenigen Beschäftigten, die in einem Tätigkeitsmerkmal die geforderte Vor- oder Ausbildung nicht erfüllen, denen aber dennoch aufgrund der auszuübenden Tätigkeit die Möglichkeit eröffnet werden soll, eine gleichwertige Eingruppierung wie Beschäftigte mit entsprechender Vor- oder Ausbildung zu erreichen. Für den BDZ ist hier deutliches Potential und dringender Handlungsbedarf gegeben, Tarifbeschäftigte in Anwendung dieses Tarifmerkmals Höhergruppierungen in den z. B. vergleichbar gehobenen Dienst zu ermöglichen. Der BDZ fordert hierzu die Generalzolldirektion auf aktiver zu handeln und das Tarifmerkmal entsprechend anzuwenden, damit die Personalentwicklung im Tarifbereich der Zollverwaltung weiter verbessert wird.
Aus Sicht des BDZ-Ausschussvorsitzenden Tarif, Uwe Knechtel, auch ein wichtiger Punkt zur Wertschätzung der Kolleginnen und Kollegen, die die Voraussetzungen für dieses Tarifmerkmal aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen erfüllen.
Der BDZ wird hierzu weiter berichten!
Der BDZ gestaltet den Tarifbereich in der Bundesfinanzverwaltung!"
Quelle: BDZ, TarifKompakt 4/2020, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201208_Tarif.pdf
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