Montag, 21. Dezember 2020

BDZ im HPR beim BMF: Dienstpostenbewertung der Zollverwaltung (DpB-Zoll) - endlich aktuell aber noch nicht zukunftsweisend -

BDZ im HPR beim BMF: Dienstpostenbewertung der Zollverwaltung (DpB-Zoll) 

-endlich aktuell aber noch nicht zukunftsweisend-

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der Dezember 2020-Sitzung besprochen:

"Dienstpostenbewertung der Zollverwaltung (DpB-Zoll) 

-endlich aktuell aber noch nicht zukunftsweisend-

Der Hauptpersonalrat hat in seiner letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel der vorliegenden DpB-Zoll zugestimmt. Dem vorausgegangen waren vielfältige Abstimmungsgespräche mit dem im BMF zuständigen Referat III A 4 sowie die Beteiligung der zuständigen Personalräte der Zollbehörden. Zur Erinnerung: Die aktuell noch gültige DpB-Zoll basiert auf den strukturellen Gegebenheiten des Jahres 2010!
Die nunmehr ab dem 01.01.2021 gül
tige DpB-Zoll bildet jedoch lediglich den derzeitigen Ist-Zustand ab und berücksichtigt erforderliche Anpassungen hinsichtlich
der Öffnung der Sachgebietsleitungen A für den höheren Dienst
der neuen Dienstpostenbündelung im Bereich der Lehre (A 10 – A 12)
des Inkrafttretens des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (hier insbesondere der neuen Amtszulage in der Besoldungsgruppe A 13g sowie der Hebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst nach Besoldungsgruppe A 7)
erfolgter Änderungen im Bereich des Kassenwesens
der neuen Aufbauorganisation der FIU bei der GZD (Direktion VIII)
des Inkrafttretens des FKS-Gesetzes
der Neufassung der GO-öB sowie
der Neuorganisation des Hauptzollamts Hamburg.

Zusätzlich konnte durch den BDZ
geführten HPR erreicht werden, dass künftig für Beauftragte für Eigensicherung (BfE) in herausgehobener Stellung eine Bewertung nach A 12 möglich ist, Beauftragte für Datenschutz eine Regelbewertung von A 12 – A 13g erhalten und die Ausbildungsleitungen der Hauptzollämter gleichfalls nach A 12 – A 13g bewertet werden können. Evaluierung der Dienstpostenbündelung im mittleren Zolldienst sowie des Wertpunktemodells der Ortsbehörden in Aussicht gestellt!
Im Zuge einer gemeinschaftlichen Besprechung des HPR am 17. Dezember 2020 wurde durch die Unterabteilungsleiterin III A, MRin Dr. Jakob, auf Nachfrage des HPR-Vorsitzenden, Thomas Liebel, die Evaluierung des in der vorliegenden Form völlig überholten Wertpunktemodells der Ortsbehörden sowie eine Neubündelung im mittleren Zolldienst in Aussicht gestellt. Diese Neuausrichtung der Bündelung ist aus Sicht des BDZ insbesondere als Folge der Anhebung des Eingangsamts nach Besoldungsgruppe A 7 erforderlich geworden. Änderungs- und Anpassungsbedarf ergibt sich in einer Vielzahl weiterer Bereiche des Zolls, sei es im Bereich der Technischen Referate der Abteilung Wissenschaft und Technik (Direktion IX), der Bewertung der Digitalfunkzentralen, der Zollzahlstellen oder auch einer Verankerung geeigneter Dienstposten hinsichtlich der Bestenförderung in der DpB-Zoll für den Aufstieg nach § 27 BLV.
Hierzu be
darf es organisatorischer Richtlinien zur Definition geeigneter Dienstposten für die Bestenförderung. Losgelöst von der aktuellen Überarbeitung wird daher gleich zu Beginn des kommenden Jahres eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen des BMF, des HPR
und der GZD, weitere Zukunftsthemen und Reformvorschläge angehen. Dazu zählen insbesondere die Evaluierung des Wertpunktemodells und die Bündelung der Laufbahn des mittleren Dienstes. Flächendeckende Ausschreibung von Spitzenämtern der Besoldungsgruppe A 9m erwartet!
Darüber hinaus wurde seitens des
BDZ-geführten HPR die Forderung erneuert, unabhängig von der Neubewertung der Dienstpostenbündelung, ein sichtbares Signal für die mit Spitzenbeurteilungen versehenden Beschäftigten der BesGr A 8 als Zeichen der Wertschätzung und Förderung der Berufsperspektiven der betroffenen Beschäftigten zu setzen (Förderung der Bestbeurteilten). HPR-Vorsitzender Thomas Liebel betonte, dass es den Beschäftigten nicht zu vermitteln sei, bei herausragender Beurteilung keine höherwertigen Dienstposten in Form einer Stellenausschreibung in Aussicht zu stellen. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen stehen für eine derartige Förderungsaktion ausreichend nicht genutzte Planstellen der Besoldungsgruppe A 9m zur Verfügung.
Nach wie vor bringen leider
nicht sämtliche Ortsbehörden genügend höherwertige Dienstposten für bestbeurteilte Beamt*innen zur Ausschreibung, obwohl diese haushaltswirksam zur Verfügung stehen. Für den BDZ-geführten HPR ein untragbarer Zustand. Wir sind dankbar, dass das BMF als Ergebnis der gemeinschaftlichen Besprechung mit dem HPR nunmehr die Generalzolldirektion auf diesen Umstand hinweist und bittet, die erforderlichen Maßnahmen zur Ausschreibung entsprechender Dienstposten einzuleiten. Die Dienstpostenbewertung Zoll gleicht einem Marathon, sie ist nicht im Sprint zu bewältigen. Wir bleiben für Sie dran und werden uns mit Vertreter*innen verschiedener Organisationseinheiten des Zolls aktiv an der neuen Arbeitsgruppe im kommenden Jahr beteiligen.
"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 12/2020, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201218_HPR.pdf




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