Sonntag, 13. Dezember 2020

BDZ-TarifKompakt 3/2020: Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung

BDZ-TarifKompakt 3/2020:
Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung

"Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung

Von den Tarifvertragsparteien wurde eine so genannte Corona-Sonderzahlung vereinbart. Für Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 8 einmalig 600 €, für Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 9a bis 12 einmalig 400€ und für die Entgeltgruppen 13 bis 15 einmalig 300€. Diese Sonderzahlung erfolgt steuerfrei noch im Jahr 2020. Grund hierfür sind Corona-bedingte steuerliche Regelungen, die ab dem 1. Januar 2021 keine Anwendung mehr finden. Die einmalige Corona-Sonderzahlung erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zum Bund am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte erhalten die einmalige Corona-Sonderzahlung zeitanteilig in dem Umfang, der dem Anteil der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspricht. Für die Corona-Sonderzahlung entstehen keine zusätzlichen Beiträge zur Sozialversicherung und der Zusatzversorgung (VBL).
Übri
gens besteht auch für geringfügig Beschäftigte des Bundes (Minijob) Anspruch auf Zahlung der Corona-Sonderzahlung."

Quelle: BDZ-TarifKompakt 3/2020, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201118_Tarif.pdf 



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen