BDZ zum Bundeslagebild Organisierte Kriminalität - Zollauf der Überholspur bei Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität!
Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte kürzlich das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für das Jahr 2019.
Zoll auf Überholspur bei Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität!
Hierbei handelt es sich ausschließlich um Verfahren, die
den Phänomenbereich der Wirtschaftskriminalität betreffen und den von OK
am zweithäufigsten betroffenen Deliktsbereich darstellt. Die FKS hat im
vergangenen Jahr 37 OK-Verfahren mit einer Schadenssumme von 90
Millionen Euro bearbeitet und Vermögenswerte von sechs Millionen Euro
gesichert. Bei 30 Verfahren lag der Schwerpunkt beim „Kettenbetrug“.
Fünf Verfahren betrafen Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung, je ein
Fall den Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit und systematischen
bandenmäßigen Sozialleistungsbetrug.
Auch ist die Anzahl der
OK-Verfahren bei Steuer- und Zolldelikten wieder gestiegen: insgesamt 42
OK-Gruppierungen im Jahr 2019, die Hälfte davon wurde wegen Verdacht
des Schmuggels von Zigaretten geführt. Auch bei den
OK-Ermittlungsverfahren gegen Rauschgiftschmuggel kann der Zoll
deutliche Erfolge vorweisen. In einer Gesamtbewertung hat die
Berücksichtigung der Leistungsbilanz der FKS zu einem erheblichen
Anstieg der entsprechenden Verfahrenszahlen beigetragen (2019: 98
Verfahren, 2018: 54 Verfahren).
BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes: „Die üblichen kritischen Stimmen, die darauf abzielen, die Erfolgsbilanz unserer Kolleg(innen) madig zu reden, bleiben diesmal offensichtlich aus. Der Ansatz, den Zoll insgesamt zu stärken, statt strukturell zu schwächen macht sich nun auch im Bundeslagebild OK bemerkbar. Die Ermittlungen der FKS bei OK-Verfahren könnte sich noch effektiver gestalten, wenn auch in der zuständigen Abteilung des BMF die Erkenntnis zur Abkehr von den zwanghaft durchzuführenden Arbeitgeberprüfungen eintreten würde.“
Die Erfolgsbilanz des Zolls steht und fällt mit den
Einsatzkräften sowie –material.
Etwa 2.500 Zöllnerinnen und Zöllner sind
derzeit im Zollfahndungsdienst eingesetzt.
Dieser Personalbestand blieb
seit der letzten Strukturreform der Zollfahndung im Kalenderjahr 2002
nahezu unverändert. Neue Befugnisse und Kompetenzen der Zollfahndung
sind seitdem hinzugekommen. Auch die Aufgabenentwicklung nimmt stetig
zu. So haben die Kokainsicherstellungen von über 10 Tonnen im Jahr 2019
ein Rekordniveau erreicht; zum Vergleich: vor 5 Jahren rangierte die
sichergestellte Menge noch bei 1,5 Tonnen Kokain.
Im Zuge einer
Sachverständigenanhörung im Bundestag zum Gesetz zur Neustrukturierung
des Zollfahndungsdienstgesetzes kritisierte der stellvertretende
Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, vehement die unzureichende Ausstattung
des Zollfahndungsdienstes. Hingegen folgen die Politik und das BMF den
Forderungen des BDZ zur weiteren Stärkung der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Zolls, die sich auch im Bundeshaushalt 2021 bemerkbar
machen werden.
Der BDZ wird sich weiterhin für eine sichtbare Stärkung
der Vollzugsbereiche des Zolls einsetzen. Demnächst mehr!"
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/zoll-auf-ueberholspur-bei-bekaempfung-der-wirtschaftskriminalitaet.html
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