BDZ im konstruktiven Austausch mit dem BMF - Zukunftsszenarien bei Brexit und E-Commerce
BDZ und BMF im konstruktiven Austausch zum Brexit und E-Commerce:
"Zukunftsszenarien bei Brexit und E-Commerce
Kürzlich erörterten Diana Beisch (Vorsitzende des
Ständigen Fachausschusses Zölle und Steuern im BDZ sowie Mitglied des
Hauptpersonalrats beim BMF) und Thomas Liebel (Vorsitzender des
Hauptpersonalrats beim BMF und stellv. BDZ-Bundesvorsitzender) u. a. die
aktuellen Entwicklungen zum Brexit sowie des E-Commerce mit dem Leiter
der Unterabteilung III B des BMF, MR Dirk Bremer.
Sowohl der Austritt
des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union als auch die
geplante Abschaffung der Mehrwertsteuer-Befreiung für Kleinsendungen mit
einem Wert von weniger als 22 Euro können hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf die Zollverwaltung nach wie vor nicht abschließend
bestimmt werden.
Weitere Herausforderungen werden im Zuge des
Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Begegnung der
wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie auf die Zollverwaltung
zukommen.
Brexit
Mit Ablauf des 31. Januar 2020 hat Großbritannien die
Europäische Union verlassen. Derzeit läuft eine Übergangsphase, in der
Großbritannien zollrechtlich genauso behandelt wird wie jeder andere
Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Der Übergangszeitraum läuft jedoch
Ende 2020 aus. Die britische Regierung hat erklärt, keinen
Verlängerungsantrag für die Übergangsphase stellen zu wollen.
Sofern es
tatsächlich zu keiner Verlängerung der Übergangsphase kommt, ist
Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 - zollrechtlich betrachtet - wie ein
Drittland zu behandeln.
Der Zoll sieht sich für dieses Szenario gewappnet. Dazu
trägt vor allem das seitens der Generalzolldirektion erstellte Konzept
zum flexiblen virtuellen Personaleinsatz in den abgesteckten Regionen
bei. Über das Zoll-IT-Verfahren für die Bearbeitung des
Abfertigungsprozesses (ATLAS) können sich Zolldienststellen bundesweit
bei Abfertigungshandlungen unterstützen. Aus Sicht des BMF wurden
rechtzeitig alle Vorbereitungen getroffen, die zum derzeitigen Zeitpunkt
möglich sind.
Ob das Konzept aufgeht, bleibt abzuwarten.
Für den BDZ müssen die für den Brexit bereits bewilligten
900 zusätzlichen Planstellen schnellstmöglich mit ausgebildetem Personal
besetzt werden.
Außerdem ist äußerst fraglich, ob 900 Planstellen den
zollrechtlichen Belangen der Handelsverkehre zwischen Großbritannien und
Deutschland genügen.
So erwartet der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Zollunion
über 15 Millionen zusätzliche Zollanmeldungen pro Jahr.
E-Commerce
Ursprünglich waren zum 1. Januar 2021 gesetzliche
Änderungen vorgesehen, die erhebliche Auswirkungen auf den Zoll haben.
Zum einen soll die Mehrwertsteuerbefreiung für gewerbliche Sendungen bis
22 € entfallen. Zum anderen muss zwingend für jede Sendung eine
elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Die bisherigen
Vereinfachungen für Sendungen unter 22 € entfallen. Gleichzeitig wird es
für Einfuhren bis 150 € Warenwert eine neue Form der Zollanmeldung mit
reduziertem Datensatz (z.B. Tarifierung mit 6 Stellen) geben.
Die EU-Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten nun
vorgeschlagen, aufgrund der Corona-Pandemie den Zeitpunkt, ab dem diese
Änderungen greifen sollen, um ein halbes Jahr hinauszuschieben. Ob die
Mitgliedstaaten hiermit einverstanden sind, bleibt abzuwarten.
Aus Sicht von MR Bremer stellt der Bereich E-Commerce
nicht nur den Zoll, sondern auch die Wirtschaft vor erhebliche
Herausforderungen. Thomas Liebel und Diana Beisch setzten sich hier für
die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein.
Denn die rechtzeitige
Umsetzung der entsprechenden IT ist auch bei einer Verschiebung um sechs
Monate fraglich. Daher gilt es Lösungen zu finden, die die vorhandenen
personellen Ressourcen berücksichtigen.
An einem Personalaufwuchs wird
man auch beim E-Commerce nicht vorbeikommen.
Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
Ein Ergebnis aus dem Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020
ist das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket zur Bewältigung der
wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Danach soll unter anderem
die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats
verschoben werden.
Auch dies muss rechtlich und technisch durch den Zoll
umgesetzt werden.
Aber auch andere Vorhaben aus dem Konjunktur- und
Krisenbewältigungspaket tangieren den Zoll, z.B. die Kraftfahrzeugsteuer
und die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes.
Die fachliche Zuständigkeit der Unterabteilung III B
umfasst u. a. die Zölle, die Verbrauchsteuern, die Kraftfahrzeugsteuer
und die Luftverkehrsteuer.
Der BDZ wird sich auch in Zukunft für eine
konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit einsetzen, um für die
Interessen der Kolleginnen und Kollegen einzustehen. Den Auftakt hierfür
bildete der konstruktive Austausch mit MR Bremer."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-im-konstruktiven-austausch-mit-dem-bmf.html