BDZ im konstruktiven Austausch mit dem BMF - Zukunftsszenarien bei Brexit und E-Commerce
BDZ und BMF im konstruktiven Austausch zum Brexit und E-Commerce:
"Zukunftsszenarien bei Brexit und E-Commerce
           
          
          
          
          
          
Kürzlich erörterten Diana Beisch (Vorsitzende des 
Ständigen Fachausschusses Zölle und Steuern im BDZ sowie Mitglied des 
Hauptpersonalrats beim BMF) und Thomas Liebel (Vorsitzender des 
Hauptpersonalrats beim BMF und stellv. BDZ-Bundesvorsitzender) u. a. die
 aktuellen Entwicklungen zum Brexit sowie des E-Commerce mit dem Leiter 
der Unterabteilung III B des BMF, MR Dirk Bremer. 
Sowohl der Austritt 
des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union als auch die 
geplante Abschaffung der Mehrwertsteuer-Befreiung für Kleinsendungen mit
 einem Wert von weniger als 22 Euro können hinsichtlich ihrer 
Auswirkungen auf die Zollverwaltung nach wie vor nicht abschließend 
bestimmt werden. 
Weitere Herausforderungen werden im Zuge des 
Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Begegnung der 
wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie auf die Zollverwaltung 
zukommen.
          
          
           
Brexit 
           Mit Ablauf des 31. Januar 2020 hat Großbritannien die 
Europäische Union verlassen. Derzeit läuft eine Übergangsphase, in der 
Großbritannien zollrechtlich genauso behandelt wird wie jeder andere 
Mitgliedstaat der Europäischen Union. 
Der Übergangszeitraum läuft jedoch
 Ende 2020 aus. Die britische Regierung hat erklärt, keinen 
Verlängerungsantrag für die Übergangsphase stellen zu wollen. 
Sofern es 
tatsächlich zu keiner Verlängerung der Übergangsphase kommt, ist 
Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 - zollrechtlich betrachtet - wie ein 
Drittland zu behandeln. 
           Der Zoll sieht sich für dieses Szenario gewappnet. Dazu 
trägt vor allem das seitens der Generalzolldirektion erstellte Konzept 
zum flexiblen virtuellen Personaleinsatz in den abgesteckten Regionen 
bei. Über das Zoll-IT-Verfahren für die Bearbeitung des 
Abfertigungsprozesses (ATLAS) können sich Zolldienststellen bundesweit 
bei Abfertigungshandlungen unterstützen. Aus Sicht des BMF wurden 
rechtzeitig alle Vorbereitungen getroffen, die zum derzeitigen Zeitpunkt
 möglich sind. 
Ob das Konzept aufgeht, bleibt abzuwarten. 
           Für den BDZ müssen die für den Brexit bereits bewilligten 
900 zusätzlichen Planstellen schnellstmöglich mit ausgebildetem Personal
 besetzt werden. 
Außerdem ist äußerst fraglich, ob 900 Planstellen den 
zollrechtlichen Belangen der Handelsverkehre zwischen Großbritannien und
 Deutschland genügen. 
So erwartet der Deutsche Industrie- und 
Handelskammertag nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Zollunion 
über 15 Millionen zusätzliche Zollanmeldungen pro Jahr. 
           
E-Commerce 
           Ursprünglich waren zum 1. Januar 2021 gesetzliche 
Änderungen vorgesehen, die erhebliche Auswirkungen auf den Zoll haben. 
Zum einen soll die Mehrwertsteuerbefreiung für gewerbliche Sendungen bis
 22 € entfallen. Zum anderen muss zwingend für jede Sendung eine 
elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Die bisherigen 
Vereinfachungen für Sendungen unter 22 € entfallen. Gleichzeitig wird es
 für Einfuhren bis 150 € Warenwert eine neue Form der Zollanmeldung mit 
reduziertem Datensatz (z.B. Tarifierung mit 6 Stellen) geben. 
           Die EU-Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten nun 
vorgeschlagen, aufgrund der Corona-Pandemie den Zeitpunkt, ab dem diese 
Änderungen greifen sollen, um ein halbes Jahr hinauszuschieben. Ob die 
Mitgliedstaaten hiermit einverstanden sind, bleibt abzuwarten. 
           Aus Sicht von MR Bremer stellt der Bereich E-Commerce 
nicht nur den Zoll, sondern auch die Wirtschaft vor erhebliche 
Herausforderungen. Thomas Liebel und Diana Beisch setzten sich hier für 
die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein. 
Denn die rechtzeitige 
Umsetzung der entsprechenden IT ist auch bei einer Verschiebung um sechs
 Monate fraglich. Daher gilt es Lösungen zu finden, die die vorhandenen 
personellen Ressourcen berücksichtigen. 
An einem Personalaufwuchs wird 
man auch beim E-Commerce nicht vorbeikommen. 
           Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket 
           Ein Ergebnis aus dem Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020 
ist das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket zur Bewältigung der 
wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Danach soll unter anderem 
die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats 
verschoben werden. 
Auch dies muss rechtlich und technisch durch den Zoll
 umgesetzt werden. 
Aber auch andere Vorhaben aus dem Konjunktur- und 
Krisenbewältigungspaket tangieren den Zoll, z.B. die Kraftfahrzeugsteuer
 und die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes. 
           Die fachliche Zuständigkeit der Unterabteilung III B 
umfasst u. a. die Zölle, die Verbrauchsteuern, die Kraftfahrzeugsteuer 
und die Luftverkehrsteuer. 
Der BDZ wird sich auch in Zukunft für eine 
konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit einsetzen, um für die 
Interessen der Kolleginnen und Kollegen einzustehen. Den Auftakt hierfür
 bildete der konstruktive Austausch mit MR Bremer."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-im-konstruktiven-austausch-mit-dem-bmf.html