Dienstag, 3. September 2019

Zoll stoppt Schmuggel von drei lebenden Schildkröten

Zoll stoppt Schmuggel von drei lebenden Schildkröten

Kontrollbeamte des Hauptzollamts Karlsruhe verhinderten den Schmuggel von drei lebenden Landschildkröten:

"Zoll deckt Schmuggel von lebenden Schildkröten auf



Strafverfahren gegen ein Ehepaar eingeleitet


Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe haben am 21. August 2019 bei Baden-Baden im Rahmen einer zollrechtlichen Routinekontrolle einen Pkw mit französischer Zulassung überprüft.
Die Insassen, ein Ehepaar aus Frankreich, gaben an, aus der Türkei zu kommen und keine verbotenen Waren von dort mitgebracht zu haben. Bei der weiteren Kontrolle des Pkws wurde auf dem Rücksitz unter Gepäck eine Box aufgefunden, in der sich bei näherem Hinsehen drei lebende Griechische Landschildkröten befanden. 
Das Ehepaar konnte keines der erforderlichen Einfuhrdokumente für die Tiere vorlegen. Daher wurden die Tiere sichergestellt und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Baden-Baden dem Reptilium in Landau übergeben.
Ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das Bundesnaturschutzgesetz und die Abgabenordnung wurde eingeleitet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro festgesetzt und vor Ort erhoben.

Zusatzinformation
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen beziehungsweise Teilen oder Erzeugnissen daraus nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr.
Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig oder ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt. 
Um der Gefährdung und der Bedrohung wirksam begegnen zu können, wurde 1973 das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen" - kurz das Washingtoner Artenschutzübereinkommen - abgeschlossen. 
Dieses Abkommen ist international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. 
Ungefähr 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten stehen derzeit unter seinem Schutz."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2019/z82_schmuggel_von_schidkroeten.html 

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