Dienstag, 24. September 2019

BDZ magazin: Onlinehandel - E-Commerce und die Rolle des Zolls von morgen - mit einer Einschätzung des BDZ OV Bremen

BDZ magazin: Onlinehandel - E-Commerce und die Rolle des Zolls von morgen - mit einer Einschätzung des BDZ OV Bremen

Der BDZ über den stark ansteigenden Onlinehandel - E-Commerce und die Rolle des Zolls von morgen - eine der großen Hersausforderungen der Zollverwaltung:

"Onlinehandel - E-Commerce und die Rolle des Zolls von morgen
Der E-Commerce, oder auch Onlinehandel beziehungsweise Internethandel genannt, bezeichnet Ein- und Verkaufsvorgänge mittels Internet.
Die Branche boomt. Der deutsche Onlinehandel wuchs nach einer Statistik des Handelsverband Deutschland (HDE) im Jahr 2018 auf ein Volumen von 53,4 Milliarden Euro. Damit ist der E-Commerce-Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Milliarden Euro gestiegen.

An der Spitze beim Umsatz im Onlinehandel steht Bekleidung mit über 7 Milliarden Euro, gefolgt von Computern und Software mit 4 Milliarden Euro und elektrischen haushaltsgeräten mit 3 Milliarden Euro. Der eigentliche Versand bestellter Waren zum Endverbraucher erfolgt nicht selten im grenzüberschreitenden Warenverkehr und betrifft somit unmittelbar die zollrechtliche Abfertigung von Importen im Post- und Kurierdienstverkehr.
Folglich ist auch ein nicht unerheblicher Anstieg der Abfertigung von Post- und Kurierdienstsendungen bei den Zollämtern zu verzeichnen.
Vorweg: Der Personalbedarf der Binnenzollämter ist seit Jahren unverändert – noch vor der letzten Strukturreform der Binnenzollämter wurde der vorhandene Personalbedarf (IST) der Binnenzollämter zur Sollstärke umgewandelt.
Aufgrund anstehender europäischer Rechtsänderungen im E-Commerce wird sich die Situation der Postabfertigung bei den Zollämtern weiter verschärfen.


Wertgrenze zur Einfuhrumsatzsteuerbefreiung im Postverkehr entfällt

Bis zum 31. Dezember 2020 werden bestimmte Übergangsregelungen des Unionszollkodex
auslaufen. Ferner muss das sogenannte Mehrwertsteuer-Digitalpaket von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Diese Änderungen werden erhebliche Auswirkungen in technischer, personeller und
organisatorischer Hinsicht auf die Post- und Kurierdienstabfertigung der Zollämter haben.
Am 31. Dezember 2020 entfällt die Möglichkeit einer konkludenten Zollanmeldung in Form
der papiermäßigen Zollinhaltserklärung mit der Folge, dass ab 1. Januar 2021 für sämtliche
Sendungen, auch für jene mit einem Wert unter 22 Euro, eine elektronische Zollanmeldung
gefordert wird. Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro können auf Basis eines reduzierten Datensatzes angemeldet werden, der sich gegenüber der Standardzollanmeldung in wesentlichen Elementen unterscheiden wird. 

Erste Schätzungen gehen von über 100 Millionen zusätzlicher Postsendungen aus, die künftig zollrechtlich in Betracht kommen könnten.
 

IT-Unterstützung dringend erforderlich

Daher führt an einem automatisierten Verfahren wegen der enormen Zahl an zu erwartenden Zollanmeldungen kein Weg vorbei. Dies umfasst auch, dass sämtliche Sendungen einer elektronischen Risikobewertung durch die Zentrale und lokale
Risikoanalyse zuzüglich elektronisch gesteuerter Stichproben unterzogen werden.
Festgestellte Unregelmäßigkeiten bedürfen einer Aussteuerung der Sendungen an die
Zollstellen mit dem Ziel einer weitergehenden Prüfung durch die zuständigen Zollämter. Folglich muss die Entwicklung von automatisierten Prozessen im IT-Fachverfahren ATLAS in Verknüpfung mit der Durchführung der Risikoanalyse die Arbeitsabläufe so optimieren,
dass risikofreie Warenabfertigungen möglichst vollautomatisiert abgewickelt werden.
Letztendlich bedarf es einer Einbeziehung von Wirtschaftsbeteiligten, Onlineplattformbetreibern sowie der Bürgerinnen und Bürger als Endkunden in den Gesamtprozess der Post- und Kurierdienstabfertigung.
Ein größerer Ansturm und damit noch längere Warteschlangen zur Abholung von Privatsendungen bei den Zollämtern muss angesichts der bevorstehenden Herausforderungen dringend vermieden werden.
Demzufolge müssen bereits erfolgte Pilotprojekte, wie zum Beispiel die Postabfertigung von zu Hause, weiter forciert werden. Angesichts der zu erwartenden Massenverfahren bei der Post- und Kurierdienstabfertigung sollte seitens der verantwortlichen Organisationseinheiten
des Zolls auf moderne und mobile Anwendungssoftware abgestellt werden. So böte sich beispielsweise eine App-basierte Postabfertigung für Privatpersonen an, um den Massenverfahren auch bürgerfreundlich gerecht zu werden.
Die Automatisierung der Prozessabläufe endet jedoch bei der notwendigen Erhöhung der
Kontrolldichte für risikobehaftete Warensendungen. 

Dies setzt nach Ansicht des BDZ unweigerlich einen höheren Personaleinsatz voraus. 
Bei der Generalzolldirektion befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe E-Commerce mit den Auswirkungen und anstehenden Herausforderungen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets und weiteren Rechtsänderungen ab 1. Januar 2021 auf den Zoll. 
Der BDZ wird die weiteren Entwicklungen und Lösungsansätze aufmerksam begleiten und im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen keinen Aufgabenzuwachs zum Nachteil des eingesetzten Personals einfordern."

Quelle: BDZ magazin 9/2019, S. 6.


Eine Einschätzung des BDZ OV Bremen:
Die starken Zuwächse des Online-Handels sind eine der großen Herausforderungen für die Zollverwaltung und alle am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligten Bundesbehörden und Landesbehörden (z.B. bei sog. Verboten und Beschränkungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wie Arzneimittel und technische Produkte und deren Produktsicherheit oder Waffen). 
Von großer Bedeutung in der gegenwärtigen Diskussion ist die vereinfachte Zollanmeldung nach Artikel 143a UZK-DA (gilt ab dem 1.1.2021), die jedoch nicht für VuB-Waren gelten wird - für VuB-Waren ist damit eine förmliche elektronische Zollanmeldung mit allen Datenelementen abzugeben...
Die Zuwachsraten sind weiterhin sehr hoch - Probleme liegen auf der Hand und Lösungen müssen rechtlich verbindlich, pragmatisch und hilfreich sein... 
Das gilt für alle Beteiligten: Die Zollverwaltung, die privaten Endkunden, die Online-Händler und die betroffenen Bundesverwaltungen und Landesverwaltungen (welche die VuB-Normen umsetzen müssen, z. B. Arzneimittelbehörde, Gewerbeaufsichtsamt, Waffenbehörde).

Dr. Carsten Weerth, BZD OV Bremen, Stv. Vorsitzender 










BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen

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