Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes kritisiert die Orientierungslosigkeit und mangelnde Transparenz bei der Abgabe der Beihilfe von der GZD an das Bundesverwaltungsamt (BVA), die erneut am 1.7.2019 geplant gewesen ist...
"Abgabe der Beihilfeaufgaben an das Bundesverwaltungsamt (BVA)
BDZ kritisiert Orientierungslosigkeit und mangelnde Transparenz!
Der offizielle Abgabetermin wurde zuletzt auf den 1. Juli 2019 datiert.
Dieser Termin ist zwischenzeitlich ebenso verstrichen wie zuvor geplante Abgabetermine.
Gleichwohl wird es durch die Zollverwaltung für nicht nötig gehalten, den Beschäftigten der Beihilfestellen etwaige Tendenzen und Rahmenbedingungen zur Abgabe der Beihilfeaufgaben offiziell mitzuteilen – im Übrigen auch nicht den Personalvertretungen.
Bei allem Verständnis für sämtliche Fragen, die mit einem
solchen Aufgabenübergang verbunden sind, darf mangelnder
Informationsfluss nicht zur weiteren Verunsicherung im Kreise der
Beschäftigten führen.
Dies betrifft sowohl die Zöllner/innen, die zum BVA wechseln, als auch diejenigen Beschäftigten der Beihilfestellen, die nach dem Abgabetermin in der Zollverwaltung verbleiben werden. Hinsichtlich der beim Zoll verbleibenden Kollegen/innen hatte der BDZ in der Vergangenheit immer wieder ein zeitnahes Aufzeigen von denkbaren, alternativen Aufgaben im Rahmen der künftigen Anschlussverwendungen gefordert – bislang vergebens. Ein „Verwendungskonzept“ steht nach wie vor aus.
Keinen Aufschluss darüber brachte offensichtlich auch eine Informationsveranstaltung von Vertretern der Generalzolldirektion, Direktion II – u. a. der neuen Leiterin der Abteilung Service-Center, LRDin Gleim-Arnold (DII.C) - sowie des Vizepräsidenten des BVA, Dr. Schmidt bei der Beihilfestelle Görlitz am Mittwoch, 25. September 2019, zu dem die zuständigen Personalvertretungen nicht eingeladen wurden.
Diese intransparente Vorgehensweise überrascht insofern, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ausdrücklich die Einbindung der zuständigen Personalvertretungen bei derartigen Informationsveranstaltungen erbeten hatte.
Daraus lässt sich für den BDZ nur rückschließen, dass aus Sicht der Zollverwaltung keine Notwendigkeit besteht, sich im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen über die weiteren Umsetzungsmaßnahmen zur Abgabe der Beihilfeaufgaben einvernehmlich zu verständigen.
Gleichwohl wird sich der BDZ im Interesse der betroffenen Beschäftigten weiterhin für sozialverträgliche Lösungen im Rahmen der Abgabe der Beihilfeaufgaben einsetzen.
Dazu gehört nach gewerkschaftlicher Auffassung auch die schnellstmögliche Bekanntgabe von Anschlussverwendungen für beim Zoll verbleibende Beschäftigte der Service-Center. Denn die hohen Personalfehlbestände des Zolls erfordern jegliche Unterstützung in zahlreichen Aufgabenbereichen.
BDZ-Bundesvorsitzender und Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim BMF, Dieter Dewes, kritisiert die intransparente Vorgehensweise scharf: „die Anschlussverwendung muss unseren betroffenen Kolleginnen und Kollegen zur besseren Planungssicherheit schnellstmöglich mitgeteilt werden und muss ein Maßstab für die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen zwischen BMI und BMF sein“.
Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-kritisiert-orientierungslosigkeit-und-mangelnde-transparenz.html
Dies betrifft sowohl die Zöllner/innen, die zum BVA wechseln, als auch diejenigen Beschäftigten der Beihilfestellen, die nach dem Abgabetermin in der Zollverwaltung verbleiben werden. Hinsichtlich der beim Zoll verbleibenden Kollegen/innen hatte der BDZ in der Vergangenheit immer wieder ein zeitnahes Aufzeigen von denkbaren, alternativen Aufgaben im Rahmen der künftigen Anschlussverwendungen gefordert – bislang vergebens. Ein „Verwendungskonzept“ steht nach wie vor aus.
Keinen Aufschluss darüber brachte offensichtlich auch eine Informationsveranstaltung von Vertretern der Generalzolldirektion, Direktion II – u. a. der neuen Leiterin der Abteilung Service-Center, LRDin Gleim-Arnold (DII.C) - sowie des Vizepräsidenten des BVA, Dr. Schmidt bei der Beihilfestelle Görlitz am Mittwoch, 25. September 2019, zu dem die zuständigen Personalvertretungen nicht eingeladen wurden.
Diese intransparente Vorgehensweise überrascht insofern, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ausdrücklich die Einbindung der zuständigen Personalvertretungen bei derartigen Informationsveranstaltungen erbeten hatte.
Daraus lässt sich für den BDZ nur rückschließen, dass aus Sicht der Zollverwaltung keine Notwendigkeit besteht, sich im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen über die weiteren Umsetzungsmaßnahmen zur Abgabe der Beihilfeaufgaben einvernehmlich zu verständigen.
Gleichwohl wird sich der BDZ im Interesse der betroffenen Beschäftigten weiterhin für sozialverträgliche Lösungen im Rahmen der Abgabe der Beihilfeaufgaben einsetzen.
Dazu gehört nach gewerkschaftlicher Auffassung auch die schnellstmögliche Bekanntgabe von Anschlussverwendungen für beim Zoll verbleibende Beschäftigte der Service-Center. Denn die hohen Personalfehlbestände des Zolls erfordern jegliche Unterstützung in zahlreichen Aufgabenbereichen.
BDZ-Bundesvorsitzender und Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim BMF, Dieter Dewes, kritisiert die intransparente Vorgehensweise scharf: „die Anschlussverwendung muss unseren betroffenen Kolleginnen und Kollegen zur besseren Planungssicherheit schnellstmöglich mitgeteilt werden und muss ein Maßstab für die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen zwischen BMI und BMF sein“.
Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-kritisiert-orientierungslosigkeit-und-mangelnde-transparenz.html
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