Montag, 23. September 2019

BDZ: Eilzuständigkeit in Hamburg auf den Weg gebracht - Gesetzentwurf in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht

BDZ: Eilzuständigkeit in Hamburg auf den Weg gebracht - Gesetzentwurf in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht

Die Hamburger Regierungskoalition hat ihre Zusage wahrgemacht und die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte mit einem größeren Gesetzentwurf in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht:
"Drittes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften", Hamburger Drs. 21/17906 v. 30.07.2019, URL: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/67514/drittes_gesetz_zur_aenderung_polizeirechtlicher_vorschriften.pdf.

Auf PDF-Seite 40 ist folgender Wortlaut enthalten: 

"6. In § 30a Absatz 1 Satz 1 wird hinter dem Wort „Lan­des“ die Textstelle „und Beamte der Zollverwal­tung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs bei Aus­übung öffentlicher Gewalt gestattet ist,“ eingefügt."

Mit einer Beschlussfassung der Hamburgische Bürgerschaft wird im Herbst 2019 gerechnet. Wir werden weiter berichten...












Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen