BDZ: Eilzuständigkeit in Hamburg auf den Weg gebracht - Gesetzentwurf in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht
Die Hamburger Regierungskoalition hat ihre Zusage wahrgemacht und die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte mit einem größeren Gesetzentwurf in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht:
"Drittes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften", Hamburger Drs. 21/17906 v. 30.07.2019, URL: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/67514/drittes_gesetz_zur_aenderung_polizeirechtlicher_vorschriften.pdf.
Auf PDF-Seite 40 ist folgender Wortlaut enthalten:
"6. In § 30a Absatz 1 Satz 1 wird hinter dem Wort „Landes“ die Textstelle „und Beamte der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs bei Ausübung öffentlicher Gewalt gestattet ist,“ eingefügt."
Mit einer Beschlussfassung der Hamburgische Bürgerschaft wird im Herbst 2019 gerechnet. Wir werden weiter berichten...
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