Die BDZ-Bundesleitung warnt vor Stagnation der Berufsperspektiven:
"BDZ warnt vor Stagnation der Berufsperspektiven!
"Unzureichende Investitionen in die personellen und
räumlichen Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls der vergangenen
Jahre können als Begründung für reduzierte Aufstiegsmöglichkeiten nicht
akzeptiert werden“, betont BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Der BDZ
fordert angesichts der enormen Personalfehlbestände im gehobenen Dienst
sowie der weiteren Aufgaben- und Stellenentwicklung des Zolls eine
deutliche Erhöhung der Teilnehmeranzahl von interessierten Beschäftigten
des mittleren Zolldienstes an der fachspezifischen Qualifizierung. Zum
Vergleich: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beabsichtigt in den
nächsten Jahren etwa 2.000 leistungsstarke Bundespolizisten des
mittleren Dienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu überführen.
Hingegen ist die begrenzte Teilnehmerzahl von 70 Zöllnern/innen an dem
praxisorientierten Aufstiegsverfahren nach § 38 BLV für das anstehende
Kalenderjahr deutlich überschaubar. Die begrenzten
Aufstiegsmöglichkeiten werden einer personalstarken Flächenverwaltung
wie der Zollverwaltung nicht gerecht.
Laufbahnrechtliche Reformen sind überfällig!
Es ist mehr als offensichtlich, dass die bisherigen Aufstiegsmodelle den fachlichen Anforderungen der Zollbediensteten im Hinblick auf die zahlenmäßig sehr begrenzte Zulassung von Aufstiegsbeamten/innen nicht mehr gerecht werden. Zur nachhaltigen Stärkung der Berufsperspektiven von Bundesbeamten/innen fordert der BDZ ein moderneres und flexibleres Laufbahnrecht. Hierzu zählt die verbesserte Durchlässigkeit der Laufbahnen, die Aufstiegschancen von Bundesbeamten/innen bis in das zweite Beförderungsamt der nächsthöheren Laufbahn ermöglicht und laufbahnrechtlich vorgesehen wird.
Darüber hinaus fordert der BDZ eine laufbahnrechtliche Ausweitung der fachspezifischen Qualifizierung für den Aufstieg von Beschäftigten des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst. Somit könnte berufs- und lebenserfahrenen Beamtinnen und Beamten – auch unter dem Gesichtspunkt der besseren Vereinbarung von Beruf und Familie – die Teilnahme an einem vergleichbaren, praxisorientierten Aufstiegsmodell ermöglicht werden.
Die fachspezifische Qualifizierung - ein Erfolg des BDZ!
Das Aufstiegsmodell der fachspezifischen Qualifizierung entspricht einer modifizierten Form des vormaligen Praxisaufstiegs, der im Rahmen einer Übergangsregelung bis Ende 2015 fortgeführt wurde. Das für Dienstrecht federführende Bundesinnenministerium (BMI) plante zum damaligen Zeitpunkt den ersatzlosen Wegfall der praxisorientierten Aufstiegsformate im Bundeslaufbahnrecht. Durch massiven gewerkschaftlichen Druck von Vertretern des BDZ und dbb konnte das BMI im Rahmen diverser Beteiligungsgespräche hinsichtlich der dauerhaften Fortführung eines im Wesentlichen dem früheren Praxisaufstieg entsprechendes Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Dienst überzeugt werden: die sogenannte fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV.
Zur Umsetzung der fachspezifischen Qualifizierung machte der BDZ bereits 2015 deutlich, dass diese nicht auf eine Spitzenförderung einzelner Beamter/innen beschränkt werden darf. Vielmehr bedarf es einer breit angelegten Verbesserung der Berufsperspektiven der Zöllnerinnen und Zöllner und damit deutlich mehr Aufstiegsmöglichkeiten als derzeit vorgesehen werden".
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-warnt-vor-stagnation-der-berufsperspektiven.html
Laufbahnrechtliche Reformen sind überfällig!
Es ist mehr als offensichtlich, dass die bisherigen Aufstiegsmodelle den fachlichen Anforderungen der Zollbediensteten im Hinblick auf die zahlenmäßig sehr begrenzte Zulassung von Aufstiegsbeamten/innen nicht mehr gerecht werden. Zur nachhaltigen Stärkung der Berufsperspektiven von Bundesbeamten/innen fordert der BDZ ein moderneres und flexibleres Laufbahnrecht. Hierzu zählt die verbesserte Durchlässigkeit der Laufbahnen, die Aufstiegschancen von Bundesbeamten/innen bis in das zweite Beförderungsamt der nächsthöheren Laufbahn ermöglicht und laufbahnrechtlich vorgesehen wird.
Darüber hinaus fordert der BDZ eine laufbahnrechtliche Ausweitung der fachspezifischen Qualifizierung für den Aufstieg von Beschäftigten des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst. Somit könnte berufs- und lebenserfahrenen Beamtinnen und Beamten – auch unter dem Gesichtspunkt der besseren Vereinbarung von Beruf und Familie – die Teilnahme an einem vergleichbaren, praxisorientierten Aufstiegsmodell ermöglicht werden.
Die fachspezifische Qualifizierung - ein Erfolg des BDZ!
Das Aufstiegsmodell der fachspezifischen Qualifizierung entspricht einer modifizierten Form des vormaligen Praxisaufstiegs, der im Rahmen einer Übergangsregelung bis Ende 2015 fortgeführt wurde. Das für Dienstrecht federführende Bundesinnenministerium (BMI) plante zum damaligen Zeitpunkt den ersatzlosen Wegfall der praxisorientierten Aufstiegsformate im Bundeslaufbahnrecht. Durch massiven gewerkschaftlichen Druck von Vertretern des BDZ und dbb konnte das BMI im Rahmen diverser Beteiligungsgespräche hinsichtlich der dauerhaften Fortführung eines im Wesentlichen dem früheren Praxisaufstieg entsprechendes Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Dienst überzeugt werden: die sogenannte fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV.
Zur Umsetzung der fachspezifischen Qualifizierung machte der BDZ bereits 2015 deutlich, dass diese nicht auf eine Spitzenförderung einzelner Beamter/innen beschränkt werden darf. Vielmehr bedarf es einer breit angelegten Verbesserung der Berufsperspektiven der Zöllnerinnen und Zöllner und damit deutlich mehr Aufstiegsmöglichkeiten als derzeit vorgesehen werden".
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-warnt-vor-stagnation-der-berufsperspektiven.html
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