Montag, 30. September 2019

DPolG: Fragwürdige Vorgänge in Schleswig-Holstein - Zweifel am rechtmäßigen Vorgehen gegen Polizeigewerkschafter

DPolG: Fragwürdige Vorgänge in Schleswig-Holstein - Zweifel am rechtmäßigen Vorgehen gegen Polizeigewerkschafter

Nach den Vorgängen in Schleswig-Hollstein hat die Bundesleitung der Deutschen Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG) Zweifel am rechtmäßigen Vorgehen:

"Fragwürdige Vorgänge in Schleswig-Holstein

Zweifel am rechtmäßigen Vorgehen gegen Polizeigewerkschafter

Die Bundesleitung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hat sich auf ihrer Sitzung in Berlin mit den Vorgängen um den stellvertretenden DPolG-Landesvorsitzenden in Schleswig-Holstein, Thomas Nommensen, befasst. 
DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Wir zweifeln nicht an der Unabhängigkeit der Justiz. Einige Vorgänge lassen uns jedoch an rechtsstaatlichen Prinzipien zweifeln. Wenn es so ist, dass Spenden an unsere DPolG Stiftung Gegenstand von Ermittlungen sind, dass Gespräche von Pressevertretern der DPolG mit Journalisten ins Zwielicht geraten und der Verdacht sich aufdrängt, dass Akten in Bezug auf einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mitgenommen wurden, dann hegt dies Zweifel hinsichtlich eines rechtmäßigen Vorgehens.
Hier wird mit einem Aufwand ermittelt, als ob das LKA einen terroristischen Anschlag aufklären will. Tatsächlich scheint es um den Schutz unfähiger Führungskräfte zu gehen. Die hemmungslose Ausforschung persönlichster Lebensbereiche, mögliche Manipulation von Akten, Bespitzelung eines Gewerkschafters und selektive Präsentation von Ermittlungsergebnissen lassen auf gezielte Ermittlungstaktik zur Erzielung gewünschter Ergebnisse schließen. Das hat mit rechtsstaatlichen Ermittlungen nichts zu tun, deshalb erwarten wir endlich ein entschlossenes Eingreifen des Regierungschefs.
Presse- und Informationsfreiheit, geschützte Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt und die Integrität freier Gewerkschaftsarbeit sind in Schleswig-Holstein in Gefahr. 
Wenn grundsätzliche Bedingungen eines Rechtsstaats nicht mehr zu gelten scheinen, kann ein Ministerpräsident nicht im Schützengraben der Unzuständigkeit liegen.“"

Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-bundesleitung-nimmt-polizeigewerkschafter-in-schutz/

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