Die Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG) begrüßt die Verbesserung des Persöhnlichkeitsschutzes von Verstorbenen - eine langjährige Forderung wird von der Bundespolitik aufgegriffen:
"Langjährige Forderung der DPolG aufgegriffen
Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes von Verstorbenen
Bisher
schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern -
nun soll laut einem Vorschlag des Justizministeriums auch das
Fotografieren von toten Opfern als Straftat gewertet werden. Künftig
müssen Gaffer, die Unfallopfer filmen oder fotografieren, mit Strafen
rechnen. Das Justizministerium will das "Herstellen und Übertragen einer
Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur
Schau stellt", als Straftat werten. Das geht aus einem Gesetzentwurf
hervor, den das Bundesjustizministerium vor Kurzem an Länder und
Verbände, darunter die DPolG, zur Stellungnahme verschickt hat.
Nicht
nur Unfallopfer, auch Opfer von Gewaltverbrechen würden durch dieses
Gesetz geschützt. Bislang ist das nicht so - nur das Herstellen
entwürdigender Bilder von lebenden Menschen steht unter Strafe.
Mehr bei SPIEGEL Online"
Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/verbesserung-des-persoenlichkeitsschutzes-von-verstorbenen/
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