"Zoll am Frankfurter Flughafen findet Bargeld
25.000 Euro in Beutel mit Damenbinden
Am 2. Oktober 2019 befragten Zollbeamte am Frankfurter Flughafen eine Reisende am Abfluggate Richtung Vietnam nach mitgeführtem Bargeld.
Die Passagierin gab daraufhin an, sie habe circa 20.000 Euro in ihrem Gepäck.
Eine Barmittelanmeldung habe sie nicht vorgenommen, da sie von einer Anmeldepflicht nichts gewusst habe.
Die Zöllner kontrollierten Rucksack und Bauchtasche und fanden darin insgesamt 25.000 Euro. Die Geldnoten waren in den Originalverpackungen von Damenbinden versteckt. Gegen die Reisende wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
"Wir haben Bargeld schon in Rasierapparaten, Schokoladenverpackungen und sogar in einer Hammelkeule entdeckt. Oft erklären uns die Reisenden dann, sie hätten Angst vor Diebstahl, und deshalb das Geld so versteckt", erläuterte Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. "Das ist zwar durchaus nachvollziehbar.
Auf die gesetzlich vorgeschriebene Barmittelanmeldung dürfen Reisende aber trotzdem nicht verzichten."
Verstöße gegen die Anmeldepflicht können Bußgelder bis zur Höhe von 1.000.000 Euro zur Folge haben.
Zusatzinformation
Europaweit sind Drittlandsreisende
verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die
oder aus der Europäischen Union beim Zoll anzumelden. In 4.843 Fällen
meldeten Reisende im Jahr 2018 ihre Barmittel mit rund
173 Millionen Euro am Frankfurter Flughafen legal an. 1.313 Mal wurden
Verstöße gegen die Anmeldepflicht mit rund 25,6 Millionen Euro
festgestellt."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2019/z87_bargeld_damenbinden.html
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2019/z87_bargeld_damenbinden.html
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