Samstag, 26. Oktober 2019

BMF: Neustrukturierung des Kassenwesens

BMF: Neustrukturierung des Kassenwesens

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit, dass das folgende Thema mit dem BMF gemeinsam erörtert worden ist:

"Neustrukturierung des Kassenwesens
Das BMF beabsichtigt, die Kassenorganisation neu zu strukturieren und die organisatorische Anbindung der derzeit zwei Bundeskassen (BK) und des Kompetenzzentrums für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (KKR) an die Generalzolldirektion zu ändern. Die rechtlichen Voraussetzungen für die neue Struktur im Kassenwesen ist mit dem Wegfall des § 5a Abs. 4 Finanzverwaltungsgesetz bereits gegen Ende 2018 geschaffen worden. Das KKR mit der Zentralkasse soll in „Zentrum für das Finanzwesen des Bundes“ (ZFB) umbenannt werden. 
Die bisher zwei BK mit je einer Außenstelle werden zu einer BK mit vier Referaten an den bisherigen Standorten umgebildet. ZFB und BK sollen künftig als Abteilung DII.D „Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes (ZRB)“ in die Direktion II der GZD eingebunden werden. 
Die weitere organisatorische Untergliederung ergibt sich aus den Kassenbestimmungen des Bundes (KBestB), zu denen das BMF und der Bundesrechnungshof Einvernehmen erzielt haben. 
Die BK ist in vier Referate mit jeweils einem/r nach BesGr A 15 bewerteten Leiter/in an den bisherigen Standorten unterteilt. 
Die BK sind in mindestens drei Arbeitsbereiche (Zahlungsverkehr und allgemeine Aufgaben, Buchführung sowie Datenverarbeitung) unterteilt, die weitere Untergliederung erfolgt in Arbeitsgebiete und Teilgebiete. In den Referaten der Bundeskasse ist jeweils eine Geschäftsstelle eingerichtet, in der die von der Behördenleitung ggf. übertragenen Aufgaben für Organisation, Personal und Haushalt bzw. Service im Zusammenhang mit der fachlichen Aufgabenerledigung wahrgenommen werden. 
Die BK treten nach außen unter der Bezeichnung „Bundeskasse“ ergänzt um die An-gabe des jeweiligen Dienstortes auf. Die vorgeschlagene Struktur soll zum 1. Oktober 2019 umgesetzt werden. Die Überführung der Beschäftigten in die neuen Strukturen erfolgt grundsätzlich unter Beibehaltung der gegenwärtigen Aufgaben und der aktuellen Bewertung der Dienstposten/Arbeitsplätze. 
Für die personalwirtschaftliche Umsetzung ist die GZD mit den Interessenvertretungen zuständig.  

Gründe für die Neustrukturierung sind u.a. 
Übernahme der Aufgabe der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung sowie der „Zentralen Auskunft Erhebung Kraftfahrzeugsteuer“ soweit sie Anfragen zum Zahlungsverkehr betreffen; 
Übernahme von Aufgaben bei der Einführung der elektronischen Rechnung, die ab 2019 aufgrund von europarechtlichen Vorgaben in der öffentlichen Verwaltung angenommen werden müssen;  
die mittelfristige Aufgabenentwicklung – zukünftig sollen die von der Zollverwaltung festgesetzten Verbrauchssteuern von den Bundeskassen statt von den Zahlstellen der Hauptzollämter erhoben werden (Aufgabenzuwachs im steuerlichen Bereich).
  
Der HPR hat der Neustrukturierung der Kassenorganisation zugestimmt. 

Dies u.a. vor dem Hintergrund, dass das BMF bei verschiedenen Anlässen als Ziel der Neuorganisation die langfristige Standortsicherung der bisherigen Bundeskassen in den strukturschwachen Gebieten genannt hat.  
Darüber hinaus darf nach Auffassung des HPR die weitere organisatorische Unterteilung in Arbeitsgebiete und Teilgebiete entsprechend den Kassenbestimmungen des Bundes zu keinen negativen Veränderungen hinsichtlich Personalbedarf und Bewertung von Dienstposten/Arbeitsplätzen führen. Zudem ist dem HPR der Bericht der Stütz mit den Ergebnissen der Organisationsuntersuchung bei den Bundeskassen zeitnah zuzuleiten und zumindest Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen."

Quelle: BDZ, HPR-Info 9/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_HPR.pdf

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