Dienstag, 29. Oktober 2019

BMF: Warum keine Abnutzungsentschädigung für Sportkleidung auch für Anwärterinnen und Anwärter? (HJAV)

BMF: Warum keine Abnutzungsentschädigung für Sportkleidung auch für Anwärterinnen und Anwärter?  (HJAV)

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit, dass das folgende Thema gemeinsam erörtert worden ist:

"Warum keine Abnutzungsentschädigung für Sportkleidung auch für Anwärterinnen und Anwärter?  
Die BDZ-geführte HJAV bedauert die nun offizielle Einstellung des Bezugsrechtes von Sportkleidung für Anwärterinnen und Anwärter durch das Bundesministerium der Finanzen. In diesem Zusammenhang hat die HJAV an den HPR appelliert, künftig die Nachwuchskräfte gegenüber den Stammbeschäftigten bei dem Zuschuss zu privat beschaffter Sportkleidung nicht zu benachteiligen. Bis zum Rollout der neuen Dienstkleidung war es für die Anwärter/-innen noch möglich, über die Zollkleiderkasse Sportkleidung unter Zahlung eines Eigenanteils zu beziehen. 
Mit Abschluss des Rollouts der neuen Dienstkleidung im Januar 2020 und der damit verbundenen Auflösung der Zollkleiderkasse zum 31.12.2019 ist nun aber der Bezug von Sportbekleidung generell für alle Dienstkleidungsträger/-innen nicht mehr gegeben. Im Rahmen dieser BMF – Entscheidung erhob der Vorstand der HJAV daher gemeinsam mit den HPR Berichterstattern Hans Eich und Anton Eberle an das Referat III A 4 des Bundesministeriums der Finanzen die Forderung zu prüfen, ob die Abnutzungsentschädigung für private Sportbekleidung nach § 70a Absatz 1 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) auch Anwärtern gewährt werden könnte. 
Erfolgt künftig zwingend die Abnahme des Sporttestes bereits im Vorbereitungsdienst, sind die Anwärterinnen und Anwärter aus Sicht der HJAV gefordert, ihre Fitness vor der Verteilung der Nachwuchskräfte auf ihre künftigen Einsatzorte aufrecht zu erhalten bzw. zu trainieren. Zudem können sie zu diesem Zweck auch am allgemeinen Teil des Dienstsports an den Hauptzollämtern teilnehmen. 
Sollten Nachwuchskräfte tatsächlich künftig eine Grundausstattung an Dienstkleidung bekommen, würden sie spätestens damit grundsätzlich auch zum Kreis der anspruchsberechtigten Personen für eine steuerfreie Abnutzungsentschädigung für Sportkleidung zählen."

Quelle: BDZ, HPR-Info 9/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_HPR.pdf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen