In einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Branche Spedition, Transport und Logistik deckte der Zoll Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf:
"Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf
Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Spedition, Transport und Logistik
Bereits in den frühen Morgenstunden waren insgesamt 3.030 Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit im Einsatz und befragten dabei 10.270 sowohl in- als auch ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen.
Ziel der Schwerpunktprüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen in der Branche Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe aufzudecken. Insbesondere wurde die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Der Zoll wurde durch 302 Beschäftigte der Landesfinanzbehörden, der Ordnungsämter und der Polizei unterstützt.
Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in 936 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.
Die Feststellungen führten zu 63 Strafverfahren, die überwiegend wegen Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von Ausländern eingeleitet wurden.
Ferner wurden 57 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die hauptsächlich Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und das Nichtmitführen von Ausweispapieren betrafen.
In 1.345 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich.
Dies betrifft insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen und die Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung.
Die im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer fallen unter die Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der Mindestlohn beträgt aktuell 9,19 Euro.
Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die von ihren im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden.
Weitere Informationen - Bereich "Arbeit"
Hinweis
Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen Behörden."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/y28_sp_transport.html
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/y28_sp_transport.html
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