Zoll: 5 Kilogramm Amphetamin und ein Liter flüssiges Amphetamin sichergestellt
Kontrollbeamte des Hauptzollamts Dortmund stellten fünf Kilogramm Amphetamin und einen Liter flüssiges Amphetamin sicher:
"Defektes Kofferraumschloss schützt nicht vor Kontrolle
Zoll stellt Amphetamin sicher
Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten am Abend des 14. Oktober 2019 gegen 19:10 Uhr auf dem Parkplatz Stuckenbusch einen Pkw mit niederländischer Zulassung. Das Fahrzeug wurde auf der Autobahn 2 in Fahrtrichtung Hannover aus dem fließenden Verkehr gezogen.
Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen, hochsteuerbaren Waren oder mehr als 10.000 Euro Bargeld verneinten der 20-jährige Fahrer und sein 28-jähriger Beifahrer.
Bei der Durchsicht des Fahrzeugs stellten die Zollbeamten fest, dass der Kofferraum sich nicht öffnen ließ. Das Schloss sei defekt, der Kofferraum könne nicht geöffnet werden, gab der Fahrer an. Mithilfe des Videoskops konnten die Zöllner jedoch sehen, dass sich im Kofferraum allerlei Gegenstände befanden. Sie entschlossen sich daraufhin, eine Werkstatt aufzusuchen und den Kofferraum öffnen zu lassen.
"Im Kofferraum stellten die Zollbeamten dann hinter den Seitenverkleidungen fünf Pakete mit Amphetaminpaste und eine Flasche mit flüssigem Amphetamin fest", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.
Insgesamt konnten 5.083 Gramm Amphetaminpaste und ein Liter flüssiges Amphetamin sichergestellt werden. Bei der körperlichen Durchsuchung der Reisenden wurde in der Unterhose des Fahrers auch noch ein Zellophantütchen mit einem Gramm Amphetamin gefunden.
Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Drogen liegt bei circa 75.000 Euro.
Beide Männer wurden wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Haftrichter inzwischen Untersuchungshaftbefehle gegen beide Männer.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2019/y72_kofferraum_do.html
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