GZD: Telearbeit in den Sachgebieten E
Die
BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD)
teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden
ist:
"Telearbeit in den Sachgebieten E
Die Bewilligung von Telearbeit in den Sachgebieten E wird immer noch sehr unterschiedlich gehandhabt. An einigen Ortsbehörden läuft es sehr gut.
Bei anderen hingegen wird gar keine Telearbeit bewilligt.
Zum Teil wird hier der Datenschutz als Begründung genannt.
Jedoch sind nach Auffassung der BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Bewilligung von Telearbeit - unabhängig vom Arbeitsbereich - die allgemein gültigen Voraussetzungen und Prüfungen zum Datenschutz, wie sie für alle Kolleginnen und Kollegen in Telearbeit gelten, absolut ausreichend, um einen umfassenden Datenschutz auch im Sachgebiet E sicherzustellen.
Die Verwaltung erstellt derzeit ein Konzept, in dem technische und organisatorische Maßnahmen fixiert werden, um dies dem Datenschutzbeauftragten der Generalzolldirek-tion zur Prüfung vorzulegen. Die Bewertung des Datenschutzbeauftragten der Generalzolldirektion ist zunächst abzuwarten.
Wir hoffen jedoch auf eine baldige für die Kolleginnen und Kollegen praktikable Lösung."
Quelle: BDZ, BPR-Info 9/2019, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_BPR.pdf
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