Donnerstag, 31. Oktober 2019

dbb: Schutz von Whistleblowern

dbb: Schutz von Whistleblowern

Der dbb begrüßt den Schutz von Whistleblowern durch die neue EU-Richtline, fordert bei der Umsetzung jedoch Augenmaß:

"Neue EU-Richtlinie

Schutz von Whistleblowern: Umsetzung in Deutschland erfordert Augenmaß

Eine neue Richtlinie der Europäischen Union regelt den Schutz von Whistleblowern. 
Der dbb hat angemahnt, bei der Umsetzung in Deutschland die besondere Situation des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen.
Die von den Mitgliedstaaten beschlossenen Vorschriften verpflichten öffentliche und private Organisationen – also auch Behörden – dazu, sichere Meldekanäle zu schaffen, die den Schutz von Hinweisgebern („Whistleblower“) garantieren. 
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 
„Es ist absolut richtig, EU-weite Standards zu setzen. Wir haben in den letzten Jahren mehrfach gesehen, dass Missstände nur durch Hinweisgeber aufgedeckt werden konnten“, sagte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Friedhelm Schäfer am 9. Oktober 2019. „Wir erwarten aber, dass bei der Umsetzung im Bereich des öffentlichen Dienst mit besonderem Augenmaß vorgegangen wird. 
Insbesondere für Beamtinnen und Beamte mit ihrem Sonderstatusverhältnis, gibt es dabei viele Dinge zu beachten.“

So könne etwa die Weitergabe von Informationen an die externe Öffentlichkeit für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nicht grundsätzlich unter Schutz gestellt werden. „Zuerst müssen in einem ersten Schritt die internen Meldekanäle ausgeschöpft werden“, machte Schäfer deutlich. 
Das eine entsprechende Hierarchie der Meldekanäle in der Richtlinie herausgestellt werde, sei daher zu begrüßen. „Gerade im teilweise sensiblen Bereich der öffentlichen Verwaltung ist es unabdingbar, den Dienstweg einzuhalten. Und da herrschen unter anderem durch die Remonstrationspflicht im Bundesbeamtengesetz schon gute Voraussetzungen.“ 
In einem zweiten Schritt sollen laut Richtlinie Missstände an die zuständige Behörde gemeldet werden, die innerhalb von drei Monaten reagieren muss. 
„Auch hier werden wir schauen, welche Zuständigkeiten sinnvoll sind und wie wir diese zusätzliche Aufgabe unter Zeitdruck effektiv angehen können“, betonte Schäfer.



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