dbb: Personaluntergrenzen-Verordnung in der Pflege - Personalplanung über Soll darf nicht die Ausnahme sein
Der dbb fordert: Die Personalplanung über Soll darf nicht über die Ausnahme sein:
"Personaluntergrenzen-Verordnung
Pflege: Personalplanung über Soll darf nicht die Ausnahme sein
Das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) will im kommenden Jahr die
Personalausstattung in pflegeintensiven Bereichen neu justieren.
Der dbb hat davor gewarnt, dass Kliniken sich künftig nur an diesen gesetzlichen Mindeststandards zu orientieren.
„Die Schaffung
von Personaluntergrenzen klingt zunächst nach einer sinnvollen
Verbesserung. Der dbb hat davor gewarnt, dass Kliniken sich künftig nur an diesen gesetzlichen Mindeststandards zu orientieren.
Es ist jedoch zu befürchten, dass diese Untergrenzen dann als ausreichende Mindestausstattung gesehen werden.
Ein Planen über Soll muss aber die Regel sein, nicht die Ausnahme“, erklärte dbb Chef Ulrich Silberbach.
Dies habe man gegenüber dem BMG sowohl in vielen Gesprächen als auch in einer entsprechenden Stellungnahme deutlich gemacht.
Die Gefahr, dass lediglich Personalverlagerungen zwischen den einzelnen Bereichen eines Krankenhauses vorgenommen werden könnten, um die Personalquoten in den entsprechenden Stationen zu erfüllen, sei hingegen durch eine entsprechende Regelung im Verordnungsentwurf gebannt.
Silberbach: „Das begrüßen wir ausdrücklich.
Derartige Manöver gefährden das Patientenwohl und verlagern nur die Probleme, die durch eine unzureichende Personalstärke entstehen.“
Ein Problem sehe der dbb bei der Berechnung und bei der Mitteilungspflicht bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Personalausstattung, da hier mit Durchschnittswerten gearbeitet werden soll – ohne spezielle Betrachtung einzelner Schichten.
Silberbach: „Zwischendienste werden zwar anteilig der Früh- und Spätschicht zugeschlagen.
Aus unserer Sicht eröffnet die Durchschnittsbildung allerdings zu viel Gestaltungsspielraum für die Arbeitgeber. Hier sollte nochmal nachgedacht werden.“
Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/personaluntergrenzen-verordnung-pflege-personalplanung-ueber-soll-darf-nicht-die-ausnahme-sein.html
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