Samstag, 5. Oktober 2019

Startschuss für das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) des Zolls

Startschuss für das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) des Zolls

Seit dem 1.10.2019 wird das Bürger- und Geschäftskundenportals (BuG) der Zollverwaltung bestimmte Service-Dienste nur noch elektronisch anbieten. 
Kunden (Bürger und  Unternehmen) müssen vor der ersten Antragstellung eine Registrierung vornehmen. 
Von besonderer Bedeutung ist, dass ab sofort Verbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA) nur noch auf diesem elektronischen Weg beantragt werden können:

"Startschuss für das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

Zugang zu den Servicedienstleistungen wird einfacher
Zum 1. Oktober 2019 erweitert die Zollverwaltung ihr Dienstleistungsangebot um ein Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) unter www.zoll-portal.de. 
Antragsverfahren und Geschäftsprozesse können nach einmaliger Registrierung nun einfach und effizient über das Internet abgewickelt werden.
Für die Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher ist das neue Portal ein folgerichtiger Schritt in Zeiten der Digitalisierung: 
"Mit dem Portal bieten wir Bürgern und Unternehmen einen einfachen und schnellen Online-Zugang zu immer mehr unserer Dienstleistungen. Es setzt ein Zeichen in Richtung eGovernment."
Im Mai dieses Jahres war das BuG als "Bestes Projekt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes" des 18. eGovernment-Wettbewerbs ausgezeichnet worden.

Geschäftskunden können im Portal beispielsweise ihre Stammdaten verwalten und den Status ihrer Vorgänge einsehen. 
Auch der Antrag für verbindliche Zolltarifauskünfte erfolgt ab Oktober ausschließlich online. Bürgerinnen und Bürgern wird zusätzlich unter anderem die Änderung ihrer Bankverbindung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat) erleichtert. 
Für eine komfortable Kommunikation ist die Identifizierung zum Portalzugang auf den Nutzer angepasst.
Weitere Dienstleistungen sollen folgen. Geplant sind bereits die Anbindung der Energiesteuerdienstleistung, des gewerblichen Rechtsschutzes sowie ein Zugang zu den EU-Anwendungen im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
Hintergrundinformation zum Bürger- und Geschäftskundenportal

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/z13_bug_startschuss_gzd.html



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