Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach fordert für Dienstreisen im EU-Ausland Ausnahmeregelungen für den öffentlichen Dienst - „Freizügigkeit bewahren, Missbrauch bekämpfen:
"Dienstreisen im EU-Ausland
„Freizügigkeit bewahren, Missbrauch bekämpfen“
Beschäftigte
auf Dienstreise im EU-Ausland müssen eigentlich schon seit vielen
Jahren nachweisen, dass sie weiter dem Recht ihres Heimatlandes
unterliegen, also im Zielland nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Dies erfolgt mit Hilfe der sogenannten A1-Bescheinigung. Auch Beamtinnen
und Beamte brauchen diese Bescheinigung von der Deutschen
Rentenversicherung, sobald sie auf Auslandsdienstreise innerhalb der EU
unterwegs sind.
Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach fordert klare Ausnahmeregelungen für öffentlich Bedienstete. „Es ist zunächst einmal richtig, dass wir die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa auch dadurch schützen, dass wir gegen ihren Missbrauch vorgehen“, verteidigt der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Regelung am 9. Oktober 2019 in Berlin im Grundsatz, deren Einhaltung nach europäischem Recht auch von den zuständigen deutschen Behörden kontrolliert werden muss.
„In einzelnen Dienstleistungsbereichen und
Wirtschaftssektoren wird der europäische Arbeitsmarkt für unangemeldete
Arbeit missbraucht. Das kann in Niemandes Sinne sein“, so Silberbach.Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach fordert klare Ausnahmeregelungen für öffentlich Bedienstete. „Es ist zunächst einmal richtig, dass wir die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa auch dadurch schützen, dass wir gegen ihren Missbrauch vorgehen“, verteidigt der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Regelung am 9. Oktober 2019 in Berlin im Grundsatz, deren Einhaltung nach europäischem Recht auch von den zuständigen deutschen Behörden kontrolliert werden muss.
Einige EU-Staaten, darunter Frankreich und Österreich, kontrollieren mittlerweile intensiv, ob Beschäftigte eine A1-Bescheinigung mit sich führen. „Öffentlich Bedienstete müssen von dieser Bestimmung ausgenommen werden“, fordert Silberbach. „Es kann nicht sein, dass beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer, die innerhalb der EU auf Klassenfahrt gehen, Bußgeldbescheide bekommen, weil sie keine A1 Bescheinigung beantragt haben.“
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission seien hier und in weiteren begründeten Bereichen gefordert, eine sinnvolle Ausnahmeregelung zu finden.
„Die Nachweispflicht muss auf Sektoren begrenzt werden, die anfällig für den Missbrauch sind und wo etwa Zollkontrollen auch Sinn ergeben.
Alles andere führt zu unnötiger Bürokratie und im Übrigen auch zu einer Überlastung der Verwaltung und damit der kontrollierenden Kolleginnen und Kollegen.“
Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/dienstreisen-in-eu-ausland-freizuegigkeit-bewahren.html
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