BDZ: BPR-aktuell Sonderausgabe Oktober 2019, aktuelle Beförderungssituation in der Zollverwaltung
"Beförderungssituation in der Zollverwaltung
Aus der Generalzolldirektion wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. Oktober 2019 in den Laufbahnen des einfachen, mittleren und höheren Dienstes der Zollverwaltung insgesamt 478 Beförderungsmöglichkeiten bestehen.
Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:
Einfacher Dienst
Beurteilungspunkte Beförderungen
nach A 4 bis 10 Punkte 3
nach A 5 bis 10 Punkte 1
nach A 6e bis 13 Punkte 9
insgesamt 13
Mittlerer Dienst
Beurteilungspunkte Beförderungen
nach A 7 bis 10 Punkte 127
nach A 8 bis 13 Punkte 173
nach A 9m bis 10 Punkte 153
insgesamt 453
Höherer Dienst
Beurteilungspunkte Beförderungen
nach A 14 bis 9 Punkte 9
nach A 15 bis 12 Punkte 3
insgesamt 11"
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191029_Befoerderungen_BPR.pdf
Donnerstag, 31. Oktober 2019
BDZ-Forumsveranstaltung 2019 in Berlin: Die Tagesordnung
BDZ-Forumsveranstaltung 2019 in Berlin: Die Tagesordnung
Am 28.10.2019 und 29.10.2019 fand in Berlin die BDZ-Forumsveranstaltung "BDZ: konsequent gut für die Beschäftigten" mit knapp 350 BDZ-Teilnehmen aus allen Regionen der Bundesrepublik statt (Ortsverbände, Bezirksverbände und Bundesleitung). Hochrangige Gäste waren eingeladen und sprachen zu den BDZ-Teilnehmern (Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger, GZD-Präsidentin Colette Hercher u.v.a.) und erarbeiteten in vier Foren künftige Forderungen und Ziele.
Die BDZ-Forumsveranstaltung 2019 und die Inhalte sind in aller Munde.
Hier ist die Tagesordnung dieser sehr erfolgreichen Veranstaltung:
Am 28.10.2019 und 29.10.2019 fand in Berlin die BDZ-Forumsveranstaltung "BDZ: konsequent gut für die Beschäftigten" mit knapp 350 BDZ-Teilnehmen aus allen Regionen der Bundesrepublik statt (Ortsverbände, Bezirksverbände und Bundesleitung). Hochrangige Gäste waren eingeladen und sprachen zu den BDZ-Teilnehmern (Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger, GZD-Präsidentin Colette Hercher u.v.a.) und erarbeiteten in vier Foren künftige Forderungen und Ziele.
Die BDZ-Forumsveranstaltung 2019 und die Inhalte sind in aller Munde.
Hier ist die Tagesordnung dieser sehr erfolgreichen Veranstaltung:

dbb: Schutz von Whistleblowern
dbb: Schutz von Whistleblowern
Der dbb begrüßt den Schutz von Whistleblowern durch die neue EU-Richtline, fordert bei der Umsetzung jedoch Augenmaß:
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
„Es ist absolut richtig, EU-weite Standards zu setzen. Wir haben in den letzten Jahren mehrfach gesehen, dass Missstände nur durch Hinweisgeber aufgedeckt werden konnten“, sagte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Friedhelm Schäfer am 9. Oktober 2019. „Wir erwarten aber, dass bei der Umsetzung im Bereich des öffentlichen Dienst mit besonderem Augenmaß vorgegangen wird.
Insbesondere für Beamtinnen und Beamte mit ihrem Sonderstatusverhältnis, gibt es dabei viele Dinge zu beachten.“
So könne etwa die Weitergabe von Informationen an die externe Öffentlichkeit für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nicht grundsätzlich unter Schutz gestellt werden. „Zuerst müssen in einem ersten Schritt die internen Meldekanäle ausgeschöpft werden“, machte Schäfer deutlich.
Das eine entsprechende Hierarchie der Meldekanäle in der Richtlinie herausgestellt werde, sei daher zu begrüßen. „Gerade im teilweise sensiblen Bereich der öffentlichen Verwaltung ist es unabdingbar, den Dienstweg einzuhalten. Und da herrschen unter anderem durch die Remonstrationspflicht im Bundesbeamtengesetz schon gute Voraussetzungen.“
In einem zweiten Schritt sollen laut Richtlinie Missstände an die zuständige Behörde gemeldet werden, die innerhalb von drei Monaten reagieren muss.
„Auch hier werden wir schauen, welche Zuständigkeiten sinnvoll sind und wie wir diese zusätzliche Aufgabe unter Zeitdruck effektiv angehen können“, betonte Schäfer.
Der dbb begrüßt den Schutz von Whistleblowern durch die neue EU-Richtline, fordert bei der Umsetzung jedoch Augenmaß:
"Neue EU-Richtlinie
Schutz von Whistleblowern: Umsetzung in Deutschland erfordert Augenmaß
Eine
neue Richtlinie der Europäischen Union regelt den Schutz von
Whistleblowern.
Der dbb hat angemahnt, bei der Umsetzung in Deutschland die besondere Situation des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen.
Die
von den Mitgliedstaaten beschlossenen Vorschriften verpflichten
öffentliche und private Organisationen – also auch Behörden – dazu,
sichere Meldekanäle zu schaffen, die den Schutz von Hinweisgebern
(„Whistleblower“) garantieren. Der dbb hat angemahnt, bei der Umsetzung in Deutschland die besondere Situation des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
„Es ist absolut richtig, EU-weite Standards zu setzen. Wir haben in den letzten Jahren mehrfach gesehen, dass Missstände nur durch Hinweisgeber aufgedeckt werden konnten“, sagte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Friedhelm Schäfer am 9. Oktober 2019. „Wir erwarten aber, dass bei der Umsetzung im Bereich des öffentlichen Dienst mit besonderem Augenmaß vorgegangen wird.
Insbesondere für Beamtinnen und Beamte mit ihrem Sonderstatusverhältnis, gibt es dabei viele Dinge zu beachten.“
So könne etwa die Weitergabe von Informationen an die externe Öffentlichkeit für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nicht grundsätzlich unter Schutz gestellt werden. „Zuerst müssen in einem ersten Schritt die internen Meldekanäle ausgeschöpft werden“, machte Schäfer deutlich.
Das eine entsprechende Hierarchie der Meldekanäle in der Richtlinie herausgestellt werde, sei daher zu begrüßen. „Gerade im teilweise sensiblen Bereich der öffentlichen Verwaltung ist es unabdingbar, den Dienstweg einzuhalten. Und da herrschen unter anderem durch die Remonstrationspflicht im Bundesbeamtengesetz schon gute Voraussetzungen.“
In einem zweiten Schritt sollen laut Richtlinie Missstände an die zuständige Behörde gemeldet werden, die innerhalb von drei Monaten reagieren muss.
„Auch hier werden wir schauen, welche Zuständigkeiten sinnvoll sind und wie wir diese zusätzliche Aufgabe unter Zeitdruck effektiv angehen können“, betonte Schäfer.
Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/eu-richtlinie-whistleblower-umsetzung-in-deutschland-mit-augenmass.html
BMF: Weitergewährung von Stellenzulagen nach § 42 Abs. 3 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bei lang andauernden Erkrankung und Gewährung einer Ausgleichszulage nach § 13 BBesG
BMF: Weitergewährung von Stellenzulagen nach § 42 Abs. 3 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bei lang andauernden Erkrankung und Gewährung einer Ausgleichszulage nach § 13 BBesG
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit, dass das folgende Thema mit dem BMF gemeinsam erörtert worden ist:
"Weitergewährung von Stellenzulagen nach § 42 Abs. 3 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bei lang andauernden Erkrankung und Gewährung einer Ausgleichszulage nach § 13 BBesG
Der HPR hat einem Erlassentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Weitergewährung von Stellenzulagen nach § 42 Abs. 3 BBesG bei lang andauernder Erkrankung und Gewährung einer Ausgleichszulage nach § 13 BBesG zugestimmt.
Damit ist es dem BDZ und seiner Mehrheitsfraktion im HPR gelungen, dass ab dem 3. Juli 2019 eine langjährige besoldungsrechtliche Benachteiligung der Zöllner/innen bei lang andauernder Erkrankung beseitigt wird (wir berichteten, BDZ-Meldung vom 20.08.2019). Bislang wurden Stellenzulagen (z.B. Polizeizulage, Prüferzulage) bei Erkrankungen, die über sechs Monate andauern, grundsätzlich eingestellt.
Künftig gibt es keine besoldungsrechtliche Einschränkung mehr bei der Gewährung von Stellenzulagen im Krankheitsfall für die Beschäftigten des nachgeordneten Bereichs.
Der gesamte Geschäftsbereich der Bundesfinanzverwaltung wird nunmehr nach einem einheitlichen Maßstab behandelt.
Ebenfalls mit Wirkung vom 3. Juli 2019 wird der BMF-Erlass zur Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 1 S. 1 BBesG vom 29. Juli 2014 (Vorliegen eines dienstlichen Grundes) aufgehoben. Zu verfahren ist künftig hinsichtlich eines „dienstlichen Grundes“ nach den Regelungen der Ziffer 13.1.2. der Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV) und hinsichtlich eines „persönlichen Grundes“ nach der Ziffer 13.1.3 BBesGVwV."
Quelle: BDZ, HPR-Info 9/2019, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_HPR.pdf
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit, dass das folgende Thema mit dem BMF gemeinsam erörtert worden ist:
"Weitergewährung von Stellenzulagen nach § 42 Abs. 3 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bei lang andauernden Erkrankung und Gewährung einer Ausgleichszulage nach § 13 BBesG
Der HPR hat einem Erlassentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Weitergewährung von Stellenzulagen nach § 42 Abs. 3 BBesG bei lang andauernder Erkrankung und Gewährung einer Ausgleichszulage nach § 13 BBesG zugestimmt.
Damit ist es dem BDZ und seiner Mehrheitsfraktion im HPR gelungen, dass ab dem 3. Juli 2019 eine langjährige besoldungsrechtliche Benachteiligung der Zöllner/innen bei lang andauernder Erkrankung beseitigt wird (wir berichteten, BDZ-Meldung vom 20.08.2019). Bislang wurden Stellenzulagen (z.B. Polizeizulage, Prüferzulage) bei Erkrankungen, die über sechs Monate andauern, grundsätzlich eingestellt.
Künftig gibt es keine besoldungsrechtliche Einschränkung mehr bei der Gewährung von Stellenzulagen im Krankheitsfall für die Beschäftigten des nachgeordneten Bereichs.
Der gesamte Geschäftsbereich der Bundesfinanzverwaltung wird nunmehr nach einem einheitlichen Maßstab behandelt.
Ebenfalls mit Wirkung vom 3. Juli 2019 wird der BMF-Erlass zur Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 1 S. 1 BBesG vom 29. Juli 2014 (Vorliegen eines dienstlichen Grundes) aufgehoben. Zu verfahren ist künftig hinsichtlich eines „dienstlichen Grundes“ nach den Regelungen der Ziffer 13.1.2. der Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV) und hinsichtlich eines „persönlichen Grundes“ nach der Ziffer 13.1.3 BBesGVwV."
Quelle: BDZ, HPR-Info 9/2019, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_HPR.pdf
BDZ beim Tag des Zolls 2019 in Konstanz: Zollhundeschule Neudettelsau, Präsidentin, Staatssekretär...
BDZ beim Tag des Zolls 2019 in Konstanz: Zollhundeschule Neudettelsau, Präsidentin, Staatssekretär...
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v.l.n.r.: Erika Hartmann (Leiterin ZHSch Neuendettelsau), Dr. Rolf Bösinger (Staatssekretär im BMF), Colette Hercher (Präsidentin der GZD) |
"27.10.2019
Zollhundeschule Neuendettelsau
Tag des Zolls in Konstanz - die Zollhundeschule Neuendettelsau war dabei
BV-Nürnberg
Unter tatkräftiger Unterstützung der Nürnberger Kollegen
konnte die Ausstellung wie gewohnt professionell vorbereitet und
ausgestaltet werden.
Dafür herzlichen Dank an Martina Stumpf, Thomas Müller und Matthias Stahl samt Kollegen! Natürlich ließen es sich Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger und Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher sowie der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates der Generalzolldirektion, Thomas Liebel, nicht nehmen, die Kollegen der Zollhundeschule persönlich zu begrüßen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Ein rundum gelungenes Fest, bei dem die Institution "Zollhund" einen absoluten Blickpunkt darstellte."
Quelle: BDZ BV Nürnberg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nuernberg/bv-nuernberg-medien/nachrichten/details/news/tag-des-zolls-in-konstanz-die-zollhundeschule-neuendettelsau-war-dabei.html
Dafür herzlichen Dank an Martina Stumpf, Thomas Müller und Matthias Stahl samt Kollegen! Natürlich ließen es sich Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger und Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher sowie der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates der Generalzolldirektion, Thomas Liebel, nicht nehmen, die Kollegen der Zollhundeschule persönlich zu begrüßen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Ein rundum gelungenes Fest, bei dem die Institution "Zollhund" einen absoluten Blickpunkt darstellte."
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Erika Hartmann, Jörg Zintl |
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Heiko Roddies, Thomas Liebel |
Quelle: BDZ BV Nürnberg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nuernberg/bv-nuernberg-medien/nachrichten/details/news/tag-des-zolls-in-konstanz-die-zollhundeschule-neuendettelsau-war-dabei.html
BDZ-Forumsveranstaltung 2019 in Berlin
BDZ-Forumsveranstaltung 2019 in Berlin
"Die BDZ-Forumsveranstaltung unter dem Motto „BDZ: konsequent gut für die Beschäftigten“ endet mit erfolgreichen Gesprächen und Ergebnissen für bessere Rahmenbedingungen und Perspektiven der Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung.
Wir werden demnächst ausführlich berichten und wünschen den über 300 Teilnehmern/innen einen guten Nachhauseweg und bedanken uns für die aktiven Diskussionsbeiträge."
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.3258519100856554/3258519297523201/?type=3&theater
"Die BDZ-Forumsveranstaltung unter dem Motto „BDZ: konsequent gut für die Beschäftigten“ endet mit erfolgreichen Gesprächen und Ergebnissen für bessere Rahmenbedingungen und Perspektiven der Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung.
Wir werden demnächst ausführlich berichten und wünschen den über 300 Teilnehmern/innen einen guten Nachhauseweg und bedanken uns für die aktiven Diskussionsbeiträge."
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Blick in die BDZ-Forumsveranstaltung 2019 in Berlin. Vorne rechts im Bild: Johanna Schnaars, Ralf Reinke (beide BDZ OV Bremen) |
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.3258519100856554/3258519297523201/?type=3&theater
Mittwoch, 30. Oktober 2019
Zoll stellt Drogen im Wert von rund 670.000 Euro sicher
Zoll stellt Drogen im Wert von rund 670.000 Euro sicher
Kontrollbeamte des Hauptzollamts Osnabrücks haben in einen Aufgriff mehr als neun Kilogramm Kokain und Haschisch im Wert von 670.000 Euro sichergestellt:
9.370 Gramm Kokain und 95 Gramm Haschisch im Wert von rund 670.000 Euro entdeckten Osnabrücker Zöllner am Mittag des 21. Oktober 2019 bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 30 an der Abfahrt Gildehaus in einem zuvor aus den Niederlanden eingereisten Pkw.
Die zwei Reisenden gaben an, für zwei Tage in Amsterdam gewesen zu sein.
Die Frage nach mitgeführten Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld verneinten sie.
Da die beiden Fahrzeuginsassen sehr nervös wirkten, entschlossen sich die Ermittler zu einer Intensivkontrolle des Autos. Bei der Durchsicht des Wagens fanden die Beamten im Kofferraum einen schwarzen Koffer. Darin entdeckten die Zöllner acht Folienpakete.
In diesen Päckchen kamen 9.370 Gramm Kokain und 95 Gramm Haschisch zum Vorschein.
Das Rauschgift wurde beschlagnahmt. Die beiden Reisenden wurden vorläufig festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Nordhorn vorgeführt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück ergingen Haftbefehle.
Die Beschuldigten wurden in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2019/y71_kokain.html
Kontrollbeamte des Hauptzollamts Osnabrücks haben in einen Aufgriff mehr als neun Kilogramm Kokain und Haschisch im Wert von 670.000 Euro sichergestellt:
"Mit Koks und Hasch im Koffer auf Reisen
Osnabrück, 22. Oktober 2019
Zoll stellt Drogen im Wert von rund 670.000 Euro sicher
9.370 Gramm Kokain und 95 Gramm Haschisch im Wert von rund 670.000 Euro entdeckten Osnabrücker Zöllner am Mittag des 21. Oktober 2019 bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 30 an der Abfahrt Gildehaus in einem zuvor aus den Niederlanden eingereisten Pkw.
Die zwei Reisenden gaben an, für zwei Tage in Amsterdam gewesen zu sein.
Die Frage nach mitgeführten Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld verneinten sie.
Da die beiden Fahrzeuginsassen sehr nervös wirkten, entschlossen sich die Ermittler zu einer Intensivkontrolle des Autos. Bei der Durchsicht des Wagens fanden die Beamten im Kofferraum einen schwarzen Koffer. Darin entdeckten die Zöllner acht Folienpakete.
In diesen Päckchen kamen 9.370 Gramm Kokain und 95 Gramm Haschisch zum Vorschein.
Das Rauschgift wurde beschlagnahmt. Die beiden Reisenden wurden vorläufig festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Nordhorn vorgeführt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück ergingen Haftbefehle.
Die Beschuldigten wurden in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2019/y71_kokain.html
GZD: Planungen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
GZD: Planungen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD) teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden ist:
"Planungen bei der FKS
Vor dem Hintergrund des seit Juli 2019 geltenden Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch ist mit einem erheblichen Personalzuwachs in den Sachgebieten E und F zu rechnen. Dieser soll stufenweise erfolgen.
Der Mehrbedarf soll nicht nur durch die Einstellung von Nachwuchskräften, sondern ggf. auch mit externem Personal gedeckt werden. Die Verteilung des Personalzuwachses wird auf Grundlage der Schwerpunkte des Gesetzes erfolgen.
Die Abstimmungen werden derzeit mit dem BMF verhandelt und sofern endgültige Planungen feststehen, werden wir Sie hierüber informieren."
Quelle: BDZ, BPR-Info 9/2019, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_BPR.pdf
Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD) teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden ist:
"Planungen bei der FKS
Vor dem Hintergrund des seit Juli 2019 geltenden Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch ist mit einem erheblichen Personalzuwachs in den Sachgebieten E und F zu rechnen. Dieser soll stufenweise erfolgen.
Der Mehrbedarf soll nicht nur durch die Einstellung von Nachwuchskräften, sondern ggf. auch mit externem Personal gedeckt werden. Die Verteilung des Personalzuwachses wird auf Grundlage der Schwerpunkte des Gesetzes erfolgen.
Die Abstimmungen werden derzeit mit dem BMF verhandelt und sofern endgültige Planungen feststehen, werden wir Sie hierüber informieren."
Quelle: BDZ, BPR-Info 9/2019, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_BPR.pdf
BMF: Verlagerung der Beihilfeaufgaben der Service-Center der Zollverwaltung zum Bundesverwaltungsamt
BMF: Verlagerung der Beihilfeaufgaben der Service-Center der Zollverwaltung zum Bundesverwaltungsamt
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit, dass das folgende Thema mit dem BMF gemeinsam erörtert worden ist:
"Verlagerung der Beihilfeaufgaben der Service-Center der Zollverwaltung zum Bundesverwaltungsamt
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung dem Hauptpersonalrat die Entwürfe der Rahmenvereinbarung, der Detailvereinbarung sowie der Personal- und Unterstützungsvereinbarung mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.
Daraufhin wurde die Beteiligung der Fläche umgehend eingeleitet.
Nach Eingang der einschlägigen Stellungnahmen wird sich der Hauptpersonalrat in der Novembersitzung vollumfänglich mit der Angelegenheit beschäftigen.
Wir werden selbstverständlich weiter berichten."
Quelle: BDZ, HPR-Info 10/2019, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191023_HPR.pdf
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit, dass das folgende Thema mit dem BMF gemeinsam erörtert worden ist:
"Verlagerung der Beihilfeaufgaben der Service-Center der Zollverwaltung zum Bundesverwaltungsamt
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung dem Hauptpersonalrat die Entwürfe der Rahmenvereinbarung, der Detailvereinbarung sowie der Personal- und Unterstützungsvereinbarung mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.
Daraufhin wurde die Beteiligung der Fläche umgehend eingeleitet.
Nach Eingang der einschlägigen Stellungnahmen wird sich der Hauptpersonalrat in der Novembersitzung vollumfänglich mit der Angelegenheit beschäftigen.
Wir werden selbstverständlich weiter berichten."
Quelle: BDZ, HPR-Info 10/2019, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191023_HPR.pdf
Dienstag, 29. Oktober 2019
GZD: Seniorenbetreuungskonzept
GZD: Seniorenbetreuungskonzept
Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD) teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden ist:
"Seniorenbetreuungskonzept
Der Bezirkspersonalrat hat dem Seniorenbetreuungskonzept bereits zugestimmt.
Die Umsetzung des Konzepts scheint jedoch stockend voranzukommen.
Deshalb thematisierte Christian Beisch, Vorsitzender des Bezirkspersonalrates und stellvertretender Bundesvorsitzender des BDZ, das Seniorenbetreuungskonzept erneut. Gerade die Versorgungsauskünfte dauern immer noch erheblich zu lange.
Derzeit bestehen vor allem Schwierigkeiten Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits im Ruhestand befinden, für eine datenschutzrechtlich erforderliche Einverständniserklärung (für die Erhebung und Erhaltung ihrer Daten für die Betreuung) zu erreichen.
Es wird nun die Möglichkeit geprüft, die Datenschutzerklärung auf www.zoll.de zum Download zur Verfügung zu stellen. Hierbei werden seitens der Verwaltung momentan verschiedene Optionen organisatorisch und rechtlich geprüft.
Künftige Pensionäre und Rentner werden vor dem Ruhestand um schriftliche Einverständniserklärung gebeten. Der BDZ geführte Bezirkspersonalrat wird sich weiterhin für die Umsetzung des Seniorenbetreuungskonzepts einsetzen.
Wer sich von den aktiven Beschäftigten bereits jetzt über Pflege, Notfallmappe, Versorgung u.a. informieren möchte, erhält hierzu Informationen im MAPZ im Bereich des Audit Beruf und Familie (MAPZ > Intranet > Themen > Organisation > audit be-rufundfamilie > audit berufundfamilie)."
Quelle: BDZ, BPR-Info 9/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_BPR.pdf
Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD) teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden ist:
"Seniorenbetreuungskonzept
Der Bezirkspersonalrat hat dem Seniorenbetreuungskonzept bereits zugestimmt.
Die Umsetzung des Konzepts scheint jedoch stockend voranzukommen.
Deshalb thematisierte Christian Beisch, Vorsitzender des Bezirkspersonalrates und stellvertretender Bundesvorsitzender des BDZ, das Seniorenbetreuungskonzept erneut. Gerade die Versorgungsauskünfte dauern immer noch erheblich zu lange.
Derzeit bestehen vor allem Schwierigkeiten Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits im Ruhestand befinden, für eine datenschutzrechtlich erforderliche Einverständniserklärung (für die Erhebung und Erhaltung ihrer Daten für die Betreuung) zu erreichen.
Es wird nun die Möglichkeit geprüft, die Datenschutzerklärung auf www.zoll.de zum Download zur Verfügung zu stellen. Hierbei werden seitens der Verwaltung momentan verschiedene Optionen organisatorisch und rechtlich geprüft.
Künftige Pensionäre und Rentner werden vor dem Ruhestand um schriftliche Einverständniserklärung gebeten. Der BDZ geführte Bezirkspersonalrat wird sich weiterhin für die Umsetzung des Seniorenbetreuungskonzepts einsetzen.
Wer sich von den aktiven Beschäftigten bereits jetzt über Pflege, Notfallmappe, Versorgung u.a. informieren möchte, erhält hierzu Informationen im MAPZ im Bereich des Audit Beruf und Familie (MAPZ > Intranet > Themen > Organisation > audit be-rufundfamilie > audit berufundfamilie)."
Quelle: BDZ, BPR-Info 9/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_BPR.pdf
BMF: Warum keine Abnutzungsentschädigung für Sportkleidung auch für Anwärterinnen und Anwärter? (HJAV)
BMF: Warum keine Abnutzungsentschädigung für Sportkleidung auch für Anwärterinnen und Anwärter? (HJAV)
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit, dass das folgende Thema gemeinsam erörtert worden ist:
"Warum keine Abnutzungsentschädigung für Sportkleidung auch für Anwärterinnen und Anwärter?
Die BDZ-geführte HJAV bedauert die nun offizielle Einstellung des Bezugsrechtes von Sportkleidung für Anwärterinnen und Anwärter durch das Bundesministerium der Finanzen. In diesem Zusammenhang hat die HJAV an den HPR appelliert, künftig die Nachwuchskräfte gegenüber den Stammbeschäftigten bei dem Zuschuss zu privat beschaffter Sportkleidung nicht zu benachteiligen. Bis zum Rollout der neuen Dienstkleidung war es für die Anwärter/-innen noch möglich, über die Zollkleiderkasse Sportkleidung unter Zahlung eines Eigenanteils zu beziehen.
Mit Abschluss des Rollouts der neuen Dienstkleidung im Januar 2020 und der damit verbundenen Auflösung der Zollkleiderkasse zum 31.12.2019 ist nun aber der Bezug von Sportbekleidung generell für alle Dienstkleidungsträger/-innen nicht mehr gegeben. Im Rahmen dieser BMF – Entscheidung erhob der Vorstand der HJAV daher gemeinsam mit den HPR Berichterstattern Hans Eich und Anton Eberle an das Referat III A 4 des Bundesministeriums der Finanzen die Forderung zu prüfen, ob die Abnutzungsentschädigung für private Sportbekleidung nach § 70a Absatz 1 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) auch Anwärtern gewährt werden könnte.
Erfolgt künftig zwingend die Abnahme des Sporttestes bereits im Vorbereitungsdienst, sind die Anwärterinnen und Anwärter aus Sicht der HJAV gefordert, ihre Fitness vor der Verteilung der Nachwuchskräfte auf ihre künftigen Einsatzorte aufrecht zu erhalten bzw. zu trainieren. Zudem können sie zu diesem Zweck auch am allgemeinen Teil des Dienstsports an den Hauptzollämtern teilnehmen.
Sollten Nachwuchskräfte tatsächlich künftig eine Grundausstattung an Dienstkleidung bekommen, würden sie spätestens damit grundsätzlich auch zum Kreis der anspruchsberechtigten Personen für eine steuerfreie Abnutzungsentschädigung für Sportkleidung zählen."
Quelle: BDZ, HPR-Info 9/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_HPR.pdf
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit, dass das folgende Thema gemeinsam erörtert worden ist:
"Warum keine Abnutzungsentschädigung für Sportkleidung auch für Anwärterinnen und Anwärter?
Die BDZ-geführte HJAV bedauert die nun offizielle Einstellung des Bezugsrechtes von Sportkleidung für Anwärterinnen und Anwärter durch das Bundesministerium der Finanzen. In diesem Zusammenhang hat die HJAV an den HPR appelliert, künftig die Nachwuchskräfte gegenüber den Stammbeschäftigten bei dem Zuschuss zu privat beschaffter Sportkleidung nicht zu benachteiligen. Bis zum Rollout der neuen Dienstkleidung war es für die Anwärter/-innen noch möglich, über die Zollkleiderkasse Sportkleidung unter Zahlung eines Eigenanteils zu beziehen.
Mit Abschluss des Rollouts der neuen Dienstkleidung im Januar 2020 und der damit verbundenen Auflösung der Zollkleiderkasse zum 31.12.2019 ist nun aber der Bezug von Sportbekleidung generell für alle Dienstkleidungsträger/-innen nicht mehr gegeben. Im Rahmen dieser BMF – Entscheidung erhob der Vorstand der HJAV daher gemeinsam mit den HPR Berichterstattern Hans Eich und Anton Eberle an das Referat III A 4 des Bundesministeriums der Finanzen die Forderung zu prüfen, ob die Abnutzungsentschädigung für private Sportbekleidung nach § 70a Absatz 1 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) auch Anwärtern gewährt werden könnte.
Erfolgt künftig zwingend die Abnahme des Sporttestes bereits im Vorbereitungsdienst, sind die Anwärterinnen und Anwärter aus Sicht der HJAV gefordert, ihre Fitness vor der Verteilung der Nachwuchskräfte auf ihre künftigen Einsatzorte aufrecht zu erhalten bzw. zu trainieren. Zudem können sie zu diesem Zweck auch am allgemeinen Teil des Dienstsports an den Hauptzollämtern teilnehmen.
Sollten Nachwuchskräfte tatsächlich künftig eine Grundausstattung an Dienstkleidung bekommen, würden sie spätestens damit grundsätzlich auch zum Kreis der anspruchsberechtigten Personen für eine steuerfreie Abnutzungsentschädigung für Sportkleidung zählen."
Quelle: BDZ, HPR-Info 9/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_HPR.pdf
BDZ BV Hannover: Dialog mit den in Sachsen-Anhalt vertretenden Gewerkschaften
BDZ BV Hannover: Dialog mit den in Sachsen-Anhalt vertretenden Gewerkschaften
"22.10.2019
Dialog mit den in Sachsen-Anhalt vertretenden Gewerkschaften
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Olaf Wietschorke [BDZ-Vorsitzender BV Hannover], Grünen-Fraktionsvorsitzende MdL Cornelia Lüddemann, Olaf Meister, Sprecher für Wirtschaft und Finanzen |
Dringende Bewältigung des Klimawandels durch einen sozial ökologischen Wandel
BV-Hannover
Zoll: 5 Kilogramm Amphetamin und ein Liter flüssiges Amphetamin sichergestellt
Zoll: 5 Kilogramm Amphetamin und ein Liter flüssiges Amphetamin sichergestellt
Kontrollbeamte des Hauptzollamts Dortmund stellten fünf Kilogramm Amphetamin und einen Liter flüssiges Amphetamin sicher:
"Defektes Kofferraumschloss schützt nicht vor Kontrolle
Dortmund, 18. Oktober 2019
Zoll stellt Amphetamin sicher
Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten am Abend des 14. Oktober 2019 gegen 19:10 Uhr auf dem Parkplatz Stuckenbusch einen Pkw mit niederländischer Zulassung. Das Fahrzeug wurde auf der Autobahn 2 in Fahrtrichtung Hannover aus dem fließenden Verkehr gezogen.
Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen, hochsteuerbaren Waren oder mehr als 10.000 Euro Bargeld verneinten der 20-jährige Fahrer und sein 28-jähriger Beifahrer.
Bei der Durchsicht des Fahrzeugs stellten die Zollbeamten fest, dass der Kofferraum sich nicht öffnen ließ. Das Schloss sei defekt, der Kofferraum könne nicht geöffnet werden, gab der Fahrer an. Mithilfe des Videoskops konnten die Zöllner jedoch sehen, dass sich im Kofferraum allerlei Gegenstände befanden. Sie entschlossen sich daraufhin, eine Werkstatt aufzusuchen und den Kofferraum öffnen zu lassen.
"Im Kofferraum stellten die Zollbeamten dann hinter den Seitenverkleidungen fünf Pakete mit Amphetaminpaste und eine Flasche mit flüssigem Amphetamin fest", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.
Insgesamt konnten 5.083 Gramm Amphetaminpaste und ein Liter flüssiges Amphetamin sichergestellt werden. Bei der körperlichen Durchsuchung der Reisenden wurde in der Unterhose des Fahrers auch noch ein Zellophantütchen mit einem Gramm Amphetamin gefunden.
Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Drogen liegt bei circa 75.000 Euro.
Beide Männer wurden wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Haftrichter inzwischen Untersuchungshaftbefehle gegen beide Männer.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2019/y72_kofferraum_do.html
Montag, 28. Oktober 2019
BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes kritisiert: Mangelhaftes Aufstiegsverfahren vom gehobenen in den höheren Zolldienst
BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes kritisiert: Mangelhaftes Aufstiegsverfahren vom gehobenen in den höheren Zolldienst
Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes kritisier das derzeitige Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Dienst und insbesondere vom gehobenen in den höheren Dienst:
"Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wäre es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums gegangen, gäbe es heute kein praxisorientiertes Aufstiegsformat mehr. Nach der Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung im Jahr 2009 kam es im Rahmen der Evaluation der neuen Aufstiegsverfahren zu dem Ergebnis, dass sich die neuen Aufstiegsverfahren bewährt haben und der bisherige Praxisaufstieg ersatzlos entfallen könne.
Wir traten dieser Einschätzung des BMI als BDZ vehement entgegen und waren mit unserer Forderung nach der Aufrechterhaltung eines praxisorientierten Aufstiegsformats teilweise erfolgreich.
Zwar liefen die Übergangsregelungen bzgl. der Weitergeltung der bisherigen Aufstiegsverfahren zum 31. Dezember 2015 aus. Es wurden jedoch mit Wirkung zum Januar 2017 Eckpunkte für das neue praxisorientierte Format der fachspezifischen Qualifizierung für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst geregelt.
Seitdem setzen wir uns dafür ein, dass das neue Aufstiegsformat auch tatsächlich einem breiten Kreis von Aufstiegsinteressenten zur Verfügung gestellt wird.
Im Bereich der Zollverwaltung lief die fachspezifische Qualifizierung nur schleppend an.
Zunächst beschränkte sich das Angebot auf Beschäftigte des mittleren Dienstes ohne fachspezifische Aufgaben, welche nur im Personal-/Organisationsbereich eingesetzt waren.
2018 wurden hier nur zwei Plätze in einem Lehrgangsangebot der Hochschule des Bundes genutzt.
An dem diesjährigen Aufstiegsverfahren nehmen immerhin 70 Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes teil. Aus unserer Sicht ist dies jedoch immer noch deutlich zu wenig.
Unser damaliger Erfolg hinsichtlich der Fortführung des Praxisaufstiegs darf nicht dadurch gefährdet werden, dass das neue Aufstiegsformat nur einem überschaubaren Kreis von Interessenten angeboten wird.
Weiterhin offen ist die Frage, wieso kein vergleichbares praxisorientiertes Verfahren für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst geschaffen wird.
Aus personalwirtschaftlicher Sicht ist dies dringend geboten.
Die Arbeitsabläufe werden nicht zuletzt aufgrund der Digitalisierung zunehmend komplexer.
Der Zoll benötigt daher in unterschiedlichen Bereichen hochqualifiziertes Personal, dem entsprechende Berufsperspektiven geboten werden müssen.
Das Bundesinnenministerium sperrt sich weiterhin gegen entsprechende Regelungen, ohne hierfür eine sachliche Begründung nennen zu können.
Wir werden uns weiter nachdrücklich dafür einsetzen, dass auch für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst ein praxisorientiertes Aufstiegsformat angeboten wird.
Dieter Dewes,
BDZ-Bundesvorsitzender"
Quelle: BDZ-Magazin 10/2019, S. 3, Editorial
Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes kritisier das derzeitige Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Dienst und insbesondere vom gehobenen in den höheren Dienst:
"Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wäre es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums gegangen, gäbe es heute kein praxisorientiertes Aufstiegsformat mehr. Nach der Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung im Jahr 2009 kam es im Rahmen der Evaluation der neuen Aufstiegsverfahren zu dem Ergebnis, dass sich die neuen Aufstiegsverfahren bewährt haben und der bisherige Praxisaufstieg ersatzlos entfallen könne.
Wir traten dieser Einschätzung des BMI als BDZ vehement entgegen und waren mit unserer Forderung nach der Aufrechterhaltung eines praxisorientierten Aufstiegsformats teilweise erfolgreich.
Zwar liefen die Übergangsregelungen bzgl. der Weitergeltung der bisherigen Aufstiegsverfahren zum 31. Dezember 2015 aus. Es wurden jedoch mit Wirkung zum Januar 2017 Eckpunkte für das neue praxisorientierte Format der fachspezifischen Qualifizierung für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst geregelt.
Seitdem setzen wir uns dafür ein, dass das neue Aufstiegsformat auch tatsächlich einem breiten Kreis von Aufstiegsinteressenten zur Verfügung gestellt wird.
Im Bereich der Zollverwaltung lief die fachspezifische Qualifizierung nur schleppend an.
Zunächst beschränkte sich das Angebot auf Beschäftigte des mittleren Dienstes ohne fachspezifische Aufgaben, welche nur im Personal-/Organisationsbereich eingesetzt waren.
2018 wurden hier nur zwei Plätze in einem Lehrgangsangebot der Hochschule des Bundes genutzt.
An dem diesjährigen Aufstiegsverfahren nehmen immerhin 70 Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes teil. Aus unserer Sicht ist dies jedoch immer noch deutlich zu wenig.
Unser damaliger Erfolg hinsichtlich der Fortführung des Praxisaufstiegs darf nicht dadurch gefährdet werden, dass das neue Aufstiegsformat nur einem überschaubaren Kreis von Interessenten angeboten wird.
Weiterhin offen ist die Frage, wieso kein vergleichbares praxisorientiertes Verfahren für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst geschaffen wird.
Aus personalwirtschaftlicher Sicht ist dies dringend geboten.
Die Arbeitsabläufe werden nicht zuletzt aufgrund der Digitalisierung zunehmend komplexer.
Der Zoll benötigt daher in unterschiedlichen Bereichen hochqualifiziertes Personal, dem entsprechende Berufsperspektiven geboten werden müssen.
Das Bundesinnenministerium sperrt sich weiterhin gegen entsprechende Regelungen, ohne hierfür eine sachliche Begründung nennen zu können.
Wir werden uns weiter nachdrücklich dafür einsetzen, dass auch für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst ein praxisorientiertes Aufstiegsformat angeboten wird.
Dieter Dewes,
BDZ-Bundesvorsitzender"
Quelle: BDZ-Magazin 10/2019, S. 3, Editorial
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