dbb zur Bund-Länder-Einigung zum Corona-Schutz: „Eine Menge Arbeit für Polizei, Ordnungs- und Gesundheitsämter“
Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach begrüßt die Bund-Länder-Einigung zum Corona-Schutz, sieht aber auch „Eine Menge Arbeit für Polizei, Ordnungs- und Gesundheitsämter“
"Bund-Länder-Einigung zum Corona-Schutz
„Eine Menge Arbeit für Polizei, Ordnungs- und Gesundheitsämter“
Der
dbb beamtenbund und tarifunion rechnet mit Mehraufwand für Polizei und
Behörden für die Durchsetzung der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie in
der Größenordnung von mehreren tausend Stellen. „Es kommt eine Menge
Arbeit auf die Kolleginnen und Kollegen, vor allem bei Polizei,
Ordnungs- und Gesundheitsämtern zu“, erklärte dbb Chef Ulrich Silberbach
am 28. August 2020 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Silberbach
begrüßte die beschlossenen Maßnahmen. Sie könnten helfen, einen zweiten
großen Lockdown zu verhindern. Bund und Länder hatten am Donnerstag
eine Verlängerung und teilweise Verschärfung der Schutzmaßnahmen
beschlossen. Etwa die Bußgeldabwicklung oder die Kontrolle der
Quarantäneregelungen würden ganz schön aufwendig, mahnte der dbb-Chef.
Ohne Kontrolldruck könne der Staat die Wirksamkeit der Maßnahmen kaum
sicherstellen. Silberbach: „Die Stimmung bei manchen geht ja leider
momentan eher in Richtung Regelbruch.“
Der dbb fordere jetzt
natürlich nicht sofort neue Stellen, sagte Silberbach. Die Krise gehe
hoffentlich bald vorbei. „Aber - und das möchte ich wenige Tage vor
Beginn der Einkommensrunde Bund und Kommunen sehr nachdrücklich anmerken
- die Beschäftigten brauchen gerade unter Pandemie-Bedingungen einen
Motivationsschub und keine Reallohnverluste.“ Am kommenden Dienstag
beginnen in Potsdam die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von
Bund und Kommunen.
BDZ im BPR der GZD: BPR fordert kostenlose Corona-Tests für die Beschäftigten
Die
BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion
(GZD) hat in der August-Sitzung folgende Inhalte mit der GZD erörtert: "BPR fordert kostenlose Corona-Tests für die Beschäftigten
Im Rahmen eines Initiativantrags an die Generalzolldirektion hat der Bezirkspersonalrat gefordert, dass allen Beschäftigten, die dienstlich mit Personen außerhalb der Zollverwaltung in Kontakt kommen, die Möglichkeit eröffnet wird, sich freiwillig, regelmäßig kostenlos auf Corona testen zu lassen. Diese Tests könnten durch die BAD GmbH durchgeführt werden. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, insbesondere in der Reisendenabfertigung, in den KEV’en, KEG’en, im Sachgebiet E, der Warenabfertigung und des Zollfahndungsdienstes kommen im Rahmen ihrer Dienstverrichtung häufig in Kontakt mit Personen, die aus einem Risikogebiet eingereist sind. Aus Sicht der BDZ-Fraktion im BPR muss ausgeschlossen werden, dass sich Kolleginnen und Kollegen mit Corona infizieren. Dies dient dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen sowie deren Familien. Aus Sicht der BDZ-Fraktion ist das zur Verfügungstellen entsprechender kostenloser Tests als Maßnahme des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich. Wir werden weiter berichten." Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info, August 2020, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200824_BPR.pdf
BDZ: Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG)-Novellierung am 20.8.2020 in erster Lesung in Berlin beschlossen - Eilzuständigkeit in Berlin vor Einführung
Am 20.8.2020 fand im Berliner Abgeordnetenhaus die erste Lesung des Entwurfs eines "Dreiundzwanzigstes Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze" (Drs. 18/2787) statt, der in erster Lesung beschlossen worden ist. Der
Landtag überwies den Gesetzentwurf an den Innenausschuss (Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung).
Die
polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ist in Bremen und
Rheinland-Pfalz derzeit bereits in erster Lesung beschlossen und in
beiden Ländern an den Innenausschuss überwiesen worden, die jeweils im
September 2020 abschließend beraten. Die Einführung der Eilzuständigkeit in Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz wird derzeit in stark erhöhter Geschwindigkeit vorangetrieben. Derzeit haben 12 von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in den Polizeigesetzen und Sicherheitsgesetzen verankert. Bis Ende 2020 dürften drei weitere Bundesländer hinzukommen: Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz.
BMF: Vizekanzler Olaf Scholz zur Meinungsfreiheit in der COVID-19-Pandemie
"Unser Grundgesetz garantiert Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht. Es ist die Antwort auf das Scheitern der Weimarer Republik und den Schrecken der NS-Zeit. Nazisymbole, Reichsbürger- & Kaiserreichflaggen haben vor dem Deutschen #Bundestag rein gar nichts verloren. #b2908"
BMI: Horst Seehofer zur Meinungsfreiheit in der COVID-19-Pandemie und Corona-Protesten
"Meinungsvielfalt ist ein Markenzeichen einer gesunden Gesellschaft. Die #Versammlungsfreiheit hat aber dort ihre Grenzen, wo staatliche Regeln mit Füßen getreten werden," so BM #Seehofer zu @BILDamSONNTAG.
#Reichstag#Bundestag#be2908#BerlinDemo
dbb jugend-Vorsitzende: Karoline Herrmann zur PKV: "Ich bin von Anfang an privat versichert - und damit sehr zufrieden"
Für
die neue Internetseite, die junge Beamte über die Vorteile einer
privaten Krankenversicherung informieren will, hat der PKV-Verband die
Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann, interviewt:
"Interview von Karoline Herrmann
"Ich bin von Anfang an privat versichert – und damit sehr zufrieden"
Bundesvorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann
Für
die neue Internetseite, die junge Beamte über die Vorteile einer
privaten Krankenversicherung informieren will, hat der PKV-Verband die
Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann, interviewt.
Frau Herrman, Sie sind Vorsitzende der dbb jugend. Wie kam es dazu?
Nach dem Abitur habe ich eine Ausbildung zur Bankkauffrau gemacht und
wurde auch übernommen. Aber ich habe bald gemerkt, dass ich das nicht
bis zur Rente machen möchte. Ich bin dann recht schnell auf den
öffentlichen Dienst und die Möglichkeit eines dualen Studiums aufmerksam
geworden, das ich dann auch in Kiel begonnen habe. Durch Kommilitonen
und eine Studienreise bin ich auf die komba gewerkschaft aufmerksam
geworden, die ja Mitglied im dbb beamtenbund und tarifunion ist. Dort
habe ich mich engagiert und wurde bald gefragt ob ich nicht Lust auf ein
Mandat hätte.
Haben Sie das neben dem Studium geschafft?
Zunächst habe ich tatsächlich überlegt, weil das Studium mich zeitlich
schon sehr beansprucht hatte. Dann habe ich mich aber doch dafür
entschieden und wurde 2013 in die Landesjugendleitung der dbb jugend
Schleswig-Holstein gewählt. In dieser Funktion bin ich auch auf
Bundesebene zu den Bundesjugendausschüssen mitgefahren. Dort habe ich
mich eingebracht, so gut ich konnte. Das hat mir so gefallen, dass ich
gerne noch mehr machen wollte. Als dann schließlich die damalige
Vorsitzende angekündigt hatte, dass sie nicht noch einmal für den
Vorsitz kandidieren würde, wurde ich angesprochen ob ich das machen
will. Und so wurde ich gewählt und bin nun seit Mai 2017 Vorsitzende
dieser tollen Jugendorganisation.
Arbeiten Sie auch noch als Beamtin?
Ja. Mit der Wahl habe ich zwar meine Arbeitszeit reduziert, bin aber
weiterhin mit 20 Stunden in der Woche im Jugendamt im Landkreis
Nordwestmecklenburg als Verwaltungsbeamtin tätig.
Die überwältigende Mehrheit der Beamtinnen und Beamten ist privat versichert. Sie auch? Ja, ich habe mich gleich zu Studienbeginn noch als Beamtin auf Widerruf privat versichert und bin damit sehr zufrieden.
Würden Sie die Private Krankenversicherung auch heutigen Beamtenanfängerinnen und -anfängern empfehlen?
Auf jeden Fall. Wenn jemand ins Berufsbeamtentum startet, würde ich
immer die Variante mit der individuellen Beihilfe und der privaten
Krankenversicherung empfehlen, weil ich denke, dass das viel mehr
Vorteile bietet. Das fängt beim Leistungsumfang mit einer bestmöglichen
gesundheitlichen Absicherung an und hört bei fairen Beiträgen auf.
Gerade wenn man in den Beruf startet kann ja im Leben noch so viel
passieren. Und mit Beihilfe in Kombination mit der privaten
Krankenversicherung ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Wie sieht das praktisch aus? Sie müssen ja Ihre Artrechnungen immer bei Krankenversicherung und Beihilfe einreichen…
Klar, man muss sich schon immer hinsetzen und die Rechnungen doppelt
einreichen. Aber da hatte ich bisher keine größeren Probleme. Bei der
Krankenversicherung kann ich dafür sogar eine App nutzen, bei der
Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt das leider noch in
Papierform. Aber grundsätzlich wird alles zeitnah bearbeitet und ich
habe das Geld immer schnell auf dem Konto. Und im Krankenhaus ist es ja
ohnehin so, dass man die Rechnung nicht selber vorschießen muss, sondern
dass das direkt bezahlt wird.
Nun bieten einige
Bundesländer seit kurzem eine Art Zuschuss für diejenigen an, die sich
gesetzlich versichern. Wie bewerten Sie das? Ich sehe das
sehr kritisch. Da kann es später zu bösen Überraschungen kommen. Die
meisten jungen Menschen sind ja zu Beginn ihrer Laufbahn noch gar nicht
festgelegt, wo sie einmal landen werden. Vielleicht beginnen sie ein
Studium in einem anderen Bundesland oder kehren wieder zurück ihr altes
Bundesland, in dem es diesen Zuschuss nicht gibt. Dann müssen sie
plötzlich den recht hohen Arbeitgeberanteil mit bezahlen und das wird
dann sehr, sehr teuer.
Ein weiterer Nachteil kann dann entstehen,
wenn man später im Leben einen höheren Beihilfeanspruch hat, etwa weil
Kinder zur Welt kommen oder man pensioniert wird. In der privaten
Krankenversicherung würde man dann 70 Prozent Beihilfe bekommen und
müsste nur 30 Prozent Krankenversicherung bezahlen. In der gesetzlichen
Krankenversicherung würde man hingegen weiterhin die Hälfte des Beitrags
allein zahlen müssen. Vielen jungen Beamtinnen und Beamten sind diese
späteren Risiken anfangs gar nicht bewusst.
Wie viele Beamtinnen und Beamte entscheiden sich dennoch für die gesetzliche Krankenversicherung?
Konkrete Zahlen dazu haben wir noch nicht. Aber wir hören immer wieder
aus den fünf Bundesländern, in denen es den Zuschuss zur gesetzlichen
Krankenversicherung gibt, dass sich die meisten Kolleginnen und Kollegen
dagegen entscheiden. Der deutlich überwiegende Teil der Beamtinnen und
Beamten bleibt beim bewährten Modell. Und wir denken, das ist auch gut
so."
dbb: Diversität im öffentlichen Dienst - Kraft der Vielfalt, Bewusstsein schaffen durch Qualifizierung
Um
den Belangen des Gemeinwohls gerecht zu werden, braucht der öffentliche
Dienst nach Auffassung des dbb eine vielfältige Beschäftigtenstruktur, die unterschiedliche
Bedürfnisse aller gesellschaftlichen Gruppen abbildet. Um das zu
erreichen, müssen gerade Führungskräfte mehr für Themen wie Vielfalt und
Diskriminierung sensibilisiert werden.
"Diversität im öffentlichen Dienst
Kraft der Vielfalt: Bewusstsein schaffen durch Qualifizierung
Um
den Belangen des Gemeinwohls gerecht zu werden, braucht der öffentliche
Dienst eine vielfältige Beschäftigtenstruktur, die unterschiedliche
Bedürfnisse aller gesellschaftlichen Gruppen abbildet. Um das zu
erreichen, müssen gerade Führungskräfte mehr für Themen wie Vielfalt und
Diskriminierung sensibilisiert werden.
„Wir müssen
Diversität als Chance begreifen“, betonte Astrid Hollmann,
stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb, auf einer virtuellen
Podiumsdiskussion mit der Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen
Landtags, Aminata Touré. Menschen mit Migrationshintergrund könnten
viele Qualitäten in den öffentlichen Dienst einbringen, die benötigt
würden. „Dafür müssen wir jedoch die Strukturen und das Bewusstsein bei
denjenigen Personen schaffen, die für die Auswahl der Beschäftigten
zuständig sind.“ Hollmann verwies dabei auch auf die Ergebnisse des
Berichtes der Integrationsbeauftragten, in dem eine ganzheitliche
Strategie für den Öffentlichen Dienst angedacht wird.
Auf das Aufbruch-Papier des dbb
(dbb.de) bezugnehmend, bekräftigte Hollmann die Forderung nach einer
öffentlichen Positionierung des gesamten öffentlichen Dienstes in Sachen
Vielfalt. Wünschenswert sei beispielsweise eine gemeinsame „Charta der
Vielfalt“ für den öffentlichen Dienst. Dazu gehörten Mindeststandards im
Vielfaltsmanagement sowie eine verbindliche Implementierung der
wesentlichen Vielfaltsaspekte in Aus-, Fort- und Weiterbildung.
"Diversity erfordert Sichtbarkeit und Rückhalt", so Hollmann, "auch und
insbesondere bei den Führungskräften."
Durch Schulungen,
Kurse und Weiterbildungen könnten vielfach Klischees aufgebrochen und
diskriminierende Denkmuster hinterfragt werden. „Wir müssen uns
klarmachen“, so die dbb Vize, „dass mittelbar jeder von uns von
Diskriminierung betroffen ist.“ Wenn die Potentiale von Menschen mit
Migrationshintergrund nicht gehoben werden, spüre das die gesamte
Gesellschaft. „Wenn Menschen aufgrund von Diskriminierung etwa keine
eigenständige Berufsbiografie erwirtschaften können, zahlen wir alle den
Preis dafür.“
Mit der #dpolgsh habt ihr von Anfang an einen starken Partner an eurer Seite, der auch nach der Ausbildung für euch da ist. 💙 ...und unsere Leistungen sprechen für sich.
Zoll stoppt professionellen Zigarettenschmuggler: Tausende Zigaretten in Kleintransporter verbaut
Fürther Zöllner stellten 72.360 unversteuerte Zigaretten sicher
und leiteten gegen den Schmuggler ein entsprechendes Strafverfahren ein. Der
verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf circa 12.000 Euro:
"Tausende Zigaretten in Kleintransporter verbaut
Regensburg, 21. August 2020
Further Zöllner stoppen professionellen Zigarettenschmuggler
Zigaretten hinter der Seitenverkleidung
Selbst die erfahrenen Zöllner der Kontrolleinheit Furth im Wald des
Hauptzollamts Regensburg staunten nicht schlecht, als sie vor wenigen
Tagen einen aus Südosteuropa kommenden Kleintransporter mit englischer
Zulassung anlässlich einer zollrechtlichen Kontrolle nahe Straubing aus
dem fließenden Verkehr zogen.
Auf Befragen gab der 38-jährige Fahrer an, sich auf dem Weg zu seinem
Arbeitsplatz in England zu befinden, Zigaretten oder andere
verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol habe er nicht dabei. Auch
eine nochmalige Nachfrage nach mitgeführten Zigaretten wurde von dem
Mann verneint. Dass diese Aussage nicht mit der Wahrheit übereinstimmte,
zeigte sich bei der anschließenden eingehenden Überprüfung des
Kleintransporters.
Insgesamt 38 Stangen unversteuerte Zigaretten befanden sich in der
Fahrerkabine, darunter 31 Stangen in einem Staufach unter dem
Beifahrersitz. Doch damit noch nicht genug. Mithilfe eines
Hohlraumsichtgeräts untersuchten die Further Zöllner die mit
Sperrholzplatten verkleideten Seitenwände des Transporters und wurden
auch hier fündig: Hinter der linken Verkleidung waren 121 Stangen,
hinter der rechten 202 Stangen Zigaretten versteckt.
Die Zöllner stellten insgesamt 72.360 unversteuerte Zigaretten sicher
und leiteten gegen den Mann ein entsprechendes Strafverfahren ein. Der
verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf circa 12.000 Euro.
Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg erging gegen
den Beschuldigten Haftbefehl. Er befindet sich derzeit in einer
Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Die weiteren Ermittlungen
übernahm das Zollfahndungsamt München."
BDZ: Personalversammlung und Tätigkeitsbericht des BDZ geführten Personalrats beim Hauptzollamt Augsburg
"Personalversammlung und Tätigkeitsbericht des BDZ geführten Personalrats beim Hauptzollamt Augsburg
Bereits am 30. Juli führte der Personalrat beim Hauptzollamt Augsburg
seine turnusmäßige Personalversammlung für das erste Halbjahr 2020
durch. Bedingt durch die Corona-Krise, musste der Teilnehmerkreis
allerdings stark eingeschränkt werden. Auf Initiative der BDZ-Fraktion
wurde deshalb der Tätigkeitsbericht im Anschluss per Video aufgezeichnet
und wird in Kürze den Beschäftigten des HZA Augsburg zur Verfügung
gestellt. In einem kurzen Videoclip fasste der Personalratsvorstand die
wichtigsten Themen der Personalratsarbeit des vergangenen Halbjahrs
zusammen.
Der Personalratsvorsitzende und BDZ
Ortsverbandsvorsitzende Mathias Hennig stellte allerdings klar: „Dies
ist zwar eine gute Möglichkeit, um unserer Verpflichtung der
Rechenschaftslegung nachzukommen und damit alle Beschäftigten zu
erreichen, aber ein Ersatz für die Personalversammlung ist es nicht. Wir
hoffen und freuen uns darauf, bald wieder bei der Personalversammlung
auch persönlich mit den Beschäftigten in Kontakt treten zu können.“"
dbb: Einkommensrunde für Beschäftigte von Bund und Kommunen - Öffentlicher Dienst fordert 4,8 Prozent - "Nicht trotz, sondern wegen Corona"
Die dbb beamtenbund und tarifunion fordert in der Einkommensrude für Beschäftigte von Bund und Kommunen und fordert im Öffentlichen Dienst 4,8 % Prozent Mehreinkommen, laut dem dbb-Bundesvorsitzenden "Nicht trotz, sondern wegen Corona":
"Einkommensrunde für Beschäftigte von Bund und Kommunen
Öffentlicher Dienst fordert 4,8 Prozent – „Nicht trotz, sondern wegen Corona“
Der
dbb Chef Ulrich Silberbach erwartet schwierige Tarifverhandlungen für
den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Die Forderung nach 4,8
Prozent, mindestens 150 Euro mehr Einkommen sei angesichts der Umstände
„bescheiden“.
„Das werden ungewöhnlich schwere
Verhandlungen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 25.
August 2020 bei der Vorstellung der gewerkschaftlichen Forderung für
die am 1. September beginnende diesjährige Einkommensrunde. „Unsere
Forderung nach einem Plus von 4,8 Prozent, mindestens 150 Euro ist
geradezu bescheiden, denn ohne die Kolleginnen und Kollegen hätten wir
die Corona-Krise bis zu heutigen Tag niemals so gut gemeistert. Diese
Forderungen erheben wir also nicht trotz, sondern wegen Corona. Der
öffentliche Dienst ist systemrelevant und die Beschäftigten haben mehr
verdient als warme Worte. Auf jeden Fall mehr als den von den Kommunen
angebotenen Inflationsausgleich. Im Juli lag die Inflationsrate
beispielsweise bei minus 0,1 Prozent. Heißt das, die Beschäftigten
sollen jetzt sogar noch Geld mitbringen?“
Auch die
geforderte Angleichung der Arbeitszeit in Ost und West sei mehr als
überfällig, ergänzte dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer: „Im
Herbst feiern wir den 30. Jahrestag der Deutschen Einheit. Statt noch
mehr Sonntagsreden wollen wir dort ein klares Signal für mehr
Gerechtigkeit und dass die Unterschiede bei der Arbeitszeit endlich
aufgehoben werden.“ Gerade jetzt seien zudem auch bessere
Arbeitsbedingungen und Bezahlung in der Pflege mehr als angebracht. „Der
Bereich muss viel attraktiver werden. Die Krise ist noch längst nicht
rum und wer jetzt am falschen Ende spart, hat den Schuss nicht gehört.“
„Und
natürlich“, so Silberbach abschließend „werden wir am Ende auf einer
zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifeinigung auf den
Bereich der Bundesbeamten bestehen. Auch hier erwarten wir klare
Zusagen.“
Die Kernforderungen:
Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,8 Prozent, mindestens 150 Euro (Laufzeit 12 Monate)
Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro
Angleichung der Arbeitszeit Ost an West
Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen im Pflegebereich
Verlängerung und Verbesserung der Regelungen zur Gewährung von Altersteilzeit
dbb Chef Ulrich Silberbach bei der Pressekonferenz zur Einkommensforderung.
Jenseits
der tariflichen Forderungen erwartet der dbb vom Bund, „dass die
41-Stunden-Marke endlich fällt“, so Friedhelm Schäfer, Fachvorstand
Beamtenpolitik im dbb. „41 Stunden sind ungerecht. Sie waren es von
Anfang an. Aber mit jedem Jahr, mit dem aus einer Notlösung eine für den
Bund billige Lösung auf Kosten der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
wurde, hat sich das Unrecht vergrößert – und in der Folge die
Unzufriedenheit unserer Kolleginnen und Kollegen.“ Im Herbst 2004 wurde
die Arbeitszeit der Bundesbeamten von 38,5 zunächst auf 40 und im
Frühjahr 2006 auf 41 Wochenstunden erhöht. Eigentlich hätte das Ganze
2014 enden sollen. „Spätestens ab 2015 hat der Bund bei seinen
Beschäftigten ein Glaubwürdigkeitsproblem. Das sollten wir jetzt lösen“,
fordert Schäfer.
Hintergrund:
Vom
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD)
sind insgesamt etwa 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt
betroffen: Rund 2,3 Millionen Arbeitnehmende des Bundes und der Kommunen
und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie
rund 225.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie Anwärterinnen und
Anwärter beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll.
dbb: EU-Binnenmarktinformationssystem - Chancen der Digitalisierung nutzen
"EU-Binnenmarktinformationssystem
Chancen der Digitalisierung nutzen
Das
Bundesverwaltungsamt hat im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft an
die „zehnjährige Erfolgsgeschichte“ des Binnenmarktinformationssystem
IMI erinnert.
Auch Friedhelm Schäfer, der Zweite dbb
Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik begrüßt den deutschen
Einsatz für eine gut funktionierende europäische
Verwaltungszusammenarbeit. „Es ist ungemein wichtig, dass wir den
Informationsaustausch innerhalb der EU auf Basis höchster Datenschutz-
und Sicherheitsstandards weiter ausbauen.“
Deutsche
Behörden können über das IMI direkt Informationsanfragen an Behörden in
anderen EU-Mitgliedstaaten richten oder diesen Informationen zur
Verfügung stellen. „Die grenzübergreifende Verwaltungszusammenarbeit ist
eine Grundvoraussetzung für die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger,
in anderen EU-Staaten zu leben, zu arbeiten oder zu studieren“,
erklärte Schäfer am 14. August 2020. „Die Anerkennung bestimmter
Berufsqualifikationen läuft inzwischen dank des
Binnenmarktinformationssystems deutlich vereinfacht und beschleunigt
ab.“ Das IMI sei ein gutes Beispiel für Chancen, die in der
Digitalisierung liegen.
Das IMI startete 2008 mit dem
Rechtsbereich Berufsqualifikationen und wurde im Laufe der Zeit auf
immer mehr Rechtsbereiche ausgeweitet. Derzeit wird IMI für 17
Rechtsbereiche und 67 grenzüberschreitende Verfahren eingesetzt. Die
Nutzung von IMI lag im Jahr 2019 bei 58.396 Informationsaustauschen.
Dies war eine Steigerung um 52 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Schäfer
verweist in diesem Zusammenhang auf eine Resolution des dbb zur
deutschen Ratspräsidentschaft. Darin wird die Bundesregierung
aufgefordert, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung unter
Berücksichtigung nahtloser Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im
Sinne gemeinsamer Standards und Normen voranzutreiben. Dabei seien
allerdings der Datenschutz und mit Blick auf die künstliche Intelligenz
ethische Prinzipien zu sichern.
DPolG Niedersachsen: Polizeibashing destabilisiert die Innere Sicherheit!
"Polizeibashing destabilisiert die Innere Sicherheit!
DPolG Hannover fordert deutliches Zeichen der Politik und der Polizeiführung
Lest den ganzen Artikel auf unserer Homepage!
dbb: Private Krankenversicherung (PKV) - Flexibler Versicherungsschutz für junge Beamtinnen und Beamte geht online
Unter
dem Motto „Passt in jeder Lebenslage“ hat der Verband der Privaten
Krankenversicherung (PKV) eine neue Internetseite an den Start gebracht,
die junge Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst über
Rahmenbedingungen und individuelle Möglichkeiten der Privaten
Krankenversicherung zu informiert:
"Private Krankenversicherung
Flexibler Versicherungsschutz für junge Beamtinnen und Beamte geht online
Unter
dem Motto „Passt in jeder Lebenslage“ hat der Verband der Privaten
Krankenversicherung (PKV) eine neue Internetseite an den Start gebracht,
die junge Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst über
Rahmenbedingungen und individuelle Möglichkeiten der Privaten
Krankenversicherung zu informiert. Vom „schlanken“ Basisschutz bis hin
zu maßgeschneiderten Versicherungslösungen bietet die PKV ein
Leistungsspektrum, dass sich darüber hinaus flexibel an sich verändernde
berufliche Situationen anpassen lässt. Praktische Checklisten und viele
Informationen zu allen wichtigen Fragen rund um die PKV machen die neue
Seite zu einer gefragten Anlaufstelle.
Judith Butschkau (28), Finanzbeamtin in Düsseldorf, kooptiertes Mitglied im Vorstand der dbb jugend nrw
Und weil Werbetexte
eben nur Werbetexte sind, erzählen echte junge Versicherte in Form von
Interviews, warum sie privat versichert sind und was sie daran schätzen.
Zum Beispiel Judith Butschkau (28), Finanzbeamtin in Düsseldorf und
kooptiertes Mitglied im Vorstand der dbb jugend nrw:
Frau Butschkau, Sie sind Finanzbeamtin. Was genau ist Ihre Aufgabe?
Seit
Februar dieses Jahres arbeite ich im Finanzamt für Groß-und
Konzernprüfung Hagen, prüfe also wirklich große Unternehmen, die oft
auch weltweit agieren.
Wurden Sie dort auch ausgebildet?
Nein,
angefangen habe ich im August 2011 mit einem dualen Studium in
Nordkirchen, während dem ich im Finanzamt Dinslaken gearbeitet habe. Mit
Abschluss der Prüfung bin ich 2014 nach Düsseldorf versetzt worden und
wurde Beamtin auf Probe. Im August 2017 bin ich dann auf Lebenszeit
verbeamtet worden.
Und wie sind Sie krankenversichert?
Ich
bin privat versichert. Das war ich schon mein ganzes Leben – mit
Ausnahme von drei Monaten, in denen ich mal ein freiwilliges Soziales
Jahr begonnen hatte.
Sind Sie mit Ihrer Krankenversicherung zufrieden?
Mit
den Leistungen im Allgemeinen bin ich sehr zufrieden. Der allergrößte
Teil der Kosten wird übernommen. Da gibt es nur sehr wenige Ausnahmen.
Ich bin zum Beispiel gerade mit meinem ersten Kind schwanger und nehmen
Nahrungsergänzungsmittel. Die Kosten dafür werden nicht erstattet. Aber
das sind Kleinigkeiten. Aus Gesprächen mit Freunden und Bekannten weiß
ich, dass in der Privaten Krankenversicherung viele andere Behandlungen
übernommen werden, die sie als gesetzlich Versicherte selber zahlen
müssen. Das gibt mir dieses Gefühl von Sicherheit: Ich gehe einfach zum
Arzt, werde behandelt und muss mir keine Gedanken machen, dass es zu
viel kosten wird.
Als Privatversicherte müssen Sie die Rechnungen bei Beihilfe und Versicherung zur Erstattung einreichen. Wie funktioniert das?
Das
funktioniert mittlerweile sehr gut. Sowohl für die Krankenversicherung
als auch die Beihilfe gibt es jetzt eine App, über die ich die
Rechnungen einreichen kann. Das klappt echt super: Ich fotografiere die
Rechnungen, reiche sie ein und in drei bis fünf Tagen habe ich mein
Geld. Bevor es die App gab, konnte es schon mal etwas länger mit der
Erstattung dauern.
Einige Bundesländer zahlen
Beamtinnen und Beamte, die sich gesetzlich versichern, einen Zuschuss.
Wenn es das in NRW gäbe, würden sie einen Wechsel erwägen?
Da
würde ich gar nicht überlegen, sondern bei der Privaten
Krankenversicherung bleiben. Und das kann ich auch anderen jungen
Beamtinnen und Beamten empfehlen. Schließlich lassen sich die meisten
verbeamten, weil sie die Sicherheit und Stabilität zu schätzen wissen.
Und meine Private Krankenversicherung vermittelt mir persönlich genau
dieses Gefühl. Ich würde Beamtinnen und Beamte gedanklich gar nicht mit
einer gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung bringen.
Wie wird denn ihr Kind versichert sein?
Da
mein Mann ebenfalls Beamter und privat versichert ist, kommt ohnehin
nur die PKV in Frage. Doch auch, wenn er gesetzlich versichert wäre und
das Kind über die kostenlose Familienversicherung versichern könnte,
würden wir es trotzdem privat krankenversichern.
DPolG begrüßt: BKA öffnet gehobenen Dienst für extern ausgebildete IT-Experten
Die
DPolG begrüßt es, dass künftig Absolventen externer technischer Studiengänge
beim BKA im gehobenen Dienst verbeamtet werden können:
"DPolG begrüßt:
BKA öffnet gehobenen Dienst für IT-Experten
Die
DPolG begrüßt es, dass künftig Absolventen technischer Studiengänge
beim BKA im gehobenen Dienst verbeamtet werden können. Bisher war dies
nur mit einem verwaltungsinternen Studienabschluss möglich. DPolG
Bundesvorsitzender Rainer Wendt: "Die Notwendigkeit, verstärkt
IT-Spezialisten bei den Sicherheitsbehörden einzustellen, liegt auf der
Hand. Deshalb muss alles getan werden um gute hoch ausgebildete
Fachkräfte unbürokratisch gewinnen zu können."
Die
Neuregelung hat das Bundeskabinett beschlossen. Künftig sollen jährlich
Cyber-Kriminalisten im höheren zweistelligen Bereich eingestellt
werden. Die neue Laufbahn steht Bewerbern offen, die ein Studium im
informationstechnischen, naturwissenschaftlichen oder
ingenieurstechnischen Bereich abgeschlossen haben. In einem dreitägigen
Auswahlverfahren sollen die körperliche Tauglichkeit, soziale und
kognitive Fähigkeiten sowie IT-Fachkenntnisse getestet werden. Dann soll
eine zweijährige kriminalpolizeiliche Weiterbildung an der Hochschule
des Bundes folgen. In der Zeit sollen die Anwärter als Tarifbeschäftigte
beim BKA angestellt werden. Anschließend kann die Verbeamtung in den
gehobenen Kriminaldienst erfolgen.
Zoll deckt illegale Beschäftigung in München auf (FKS) - zehn Bauarbeiter verhaftet
Zehn Bauarbeiter wurden von Zöllnern der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf einer Münchner Großbaustelle am
6. August 2020 verhaftet.
"Zoll deckt illegale Beschäftigung auf
München, 21. August 2020
Zehn Bauarbeiter wurden von Zöllnern der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf einer Münchner Großbaustelle am
6. August 2020 verhaftet.
Auf einer Baustelle im Stadtgebiet München wurden zehn serbische
Staatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel beziehungsweise ohne
Visum beim Arbeiten angetroffen.
Die Arbeitnehmer, die für eine Elektroinstallationsfirma aus Serbien
im Rahmen eines Werkvertrags bereits seit Anfang des Jahres tätig waren,
hatten lediglich befristete Arbeitsvisa bis zum 30. Juni 2020.
Trotz fehlender Arbeitsgenehmigung waren die Arbeitnehmer weiter auf
der Baustelle tätig, nachdem sie am 30. Juni 2020 ausgereist und Anfang
Juli wieder eingereist waren.
Die Männer wurden von den Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
vorläufig festgenommen und in der Dienststelle zu ihrem Aufenthalt und
zu ihrer Beschäftigung vernommen. Nach Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft München I legten die Beamten für alle Arbeitnehmer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro fest.
"Die einbehaltenen Pässe wurden dem zuständigen Landratsamt Erding
übergeben, welches jeden einzelnen Arbeitnehmer zur Ausreise
aufforderte. Zudem wurde bei allen Arbeitnehmern das Verfahren zur
Verhängung einer mehrjährigen Einreisesperre bereits eingeleitet",
erklärte Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Gegen die Arbeitnehmer wird nun wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts seitens der Staatsanwaltschaft München I ermittelt.
Gegen den serbischen Arbeitgeber dauern die Ermittlungen ebenfalls noch an.
Zusatzinformation
Serbische Staatsangehörige werden als Drittstaatsangehörige eingestuft, da sie weder
Unionsbürger,
Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
Schweizer oder
Familienangehörige eines solchen Staatsangehörigen
sind.
Damit dürfen sie nur eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn es ihr Aufenthaltstitel erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie auf www.zoll.de in den Fachthemen im Bereich Arbeit.