dbb: Arbeitsschutzstandards in der Coronavirus-Krise - Konkretisierung der Eckpunkte für bundesweiter Regelungen
Mit der neuen SARS-VoV-2 Arbeitsschutzregel will das Bundesarbeitsministerium die Gesundheit der Beschäftigten besser schützen. Der dbb begrüßt die vorgenommenen Konkretisierungen:
"Arbeitsschutzstandards in der Coronavirus-Krise
Konkretisierung der Eckpunkte für bundesweiter Regelungen
Mit
der neuen SARS-VoV-2 Arbeitsschutzregel will das
Bundesarbeitsministerium die Gesundheit der Beschäftigten besser
schützen.
Der dbb begrüßt die vorgenommenen Konkretisierungen.
Im
April 2020 hatte Bundesarbeitsminister Heil anlässlich der Covid
19-Problematik branchenübergreifende bundeseinheitliche Eckpunkte zum
Arbeitsschutz vorgestellt.
Mit der am 11. August 2020 veröffentlichten
neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sollen diese Eckpunkte konkretisiert
werden. Die Veröffentlichung enthält notwendige Konkretisierungen in
Einklang mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Ziel dieser Regel soll
es sein, die Gesundheit der Beschäftigten in der Zeit der
SARS-CoV-2-Epidemie durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll zu
schützen.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen in den Betrieben,
Einrichtungen und Verwaltungen soll durch die Unterbrechung von
Infektionsketten zugleich ein Beitrag zum Bevölkerungsschutz geleistet
werden.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende Volker
Geyer begrüßte die vorgenommenen Konkretisierungen am 12. August 2020,
da diese sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch
Arbeitgebern eine konkrete, verlässliche Anleitung bieten, wie mit den
speziellen Anforderungen in Pandemie-Zeiten umzugehen ist.
„Es kommt nun
weiterhin darauf an, dass sich alle an die getroffenen Maßnahmen halten
um das Risiko der Ansteckung möglichst gering zu halten. Nur wenn wir
alle an einem Strang ziehen, bekommen wir die Pandemie in den Griff“, so
Volker Geyer.
Wichtige Grundlagen sind zum Beispiel die
Rangfolge von Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz. Diese
ergeben sich aus den Grundsätzen des § 4 ArbSchG.
So haben technische
Maßnahmen Vorrang vor Organisatorischen und diese wiederum Vorrang vor
Personenbezogenen. Welche dieser Maßnahmen in der konkreten
betrieblichen Situation sinnvoll und angezeigt sind, ist abhängig von
der Beurteilung der vor Ort bestehenden Gefährdungen.
Sonderseite zur Corona-Krise (dbb.de)"
Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/arbeitsschutz-in-corona-konkretisierung-der-eckpunkte-fuer-bundesweiter-regelungen.html
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