Der
DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt hat in einem Schreiben an die
Landesinnenminister und -senatoren die klare Ablehnung der Deutschen
Polizeigewerkschaft zu einer Rassismus-Studie für die Polizei erläutert.
"Rassismus-Studie für die Polizei
DPolG bekräftigt Ablehnung gegenüber Innenministern
Der
DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt hat in einem Schreiben an die
Landesinnenminister und -senatoren die klare Ablehnung der Deutschen
Polizeigewerkschaft zu einer Rassismus-Studie für die Polizei erläutert.
Dies
gilt auch für eine Untersuchung, die sich mit dem Thema „Racial
Profiling“ befassen soll. „Personenkontrollen, die auf „Racial
Profiling“ beruhen, finden unsere klare Ablehnung; sie sind nicht nur
rechtswidrig, sondern menschenverachtend und diskriminierend; sie dürfen
in der polizeilichen Praxis keine Anwendung finden.
Vertöße gegen einzelne Kontrollteams müssen aufgeklärt und Verstöße sanktioniert werden“, stellte der Vorsitzende klar.
„Rassistische, menschenfeindliche und extremistische Einstellungen haben in der Polizei und im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Extremisten jeglicher Art gehören nicht in den Staatsdienst, an welcher Stelle auch immer“, so Rainer Wendt, der das Diskriminierungsverbot auch für die Beschäftigten der Polizei fordert:
„Das Verbot von Diskriminierung gilt allerdings auch für die staatlich Beschäftigten selbst.
Die Auswahl einer Berufsgruppe und damit die Stigmatisierung ihrer Beschäftigten, indem ihnen eine besondere Affinität für rechtsstaatswidriges Handeln unterstellt wird, ist nicht zu akzeptieren.“
Dies gilt nach Auffassung der DPolG auch für Erkenntnisanfragen bei Verfassungsschutzbehörden für Bewerberinnen und Bewerber für die Polizei.
Die Auswahl einer einzelnen Berufsgruppe ist nicht diskriminierungsfrei und deshalb unakzeptabel."
Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-bekraeftigt-ablehnung-gegenueber-innenministern/
Vertöße gegen einzelne Kontrollteams müssen aufgeklärt und Verstöße sanktioniert werden“, stellte der Vorsitzende klar.
„Rassistische, menschenfeindliche und extremistische Einstellungen haben in der Polizei und im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Extremisten jeglicher Art gehören nicht in den Staatsdienst, an welcher Stelle auch immer“, so Rainer Wendt, der das Diskriminierungsverbot auch für die Beschäftigten der Polizei fordert:
„Das Verbot von Diskriminierung gilt allerdings auch für die staatlich Beschäftigten selbst.
Die Auswahl einer Berufsgruppe und damit die Stigmatisierung ihrer Beschäftigten, indem ihnen eine besondere Affinität für rechtsstaatswidriges Handeln unterstellt wird, ist nicht zu akzeptieren.“
Dies gilt nach Auffassung der DPolG auch für Erkenntnisanfragen bei Verfassungsschutzbehörden für Bewerberinnen und Bewerber für die Polizei.
Die Auswahl einer einzelnen Berufsgruppe ist nicht diskriminierungsfrei und deshalb unakzeptabel."
Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-bekraeftigt-ablehnung-gegenueber-innenministern/
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