Freitag, 28. August 2020

dbb: Einkommensrunde für Beschäftigte von Bund und Kommunen - Öffentlicher Dienst fordert 4,8 Prozent - "Nicht trotz, sondern wegen Corona"

dbb: Einkommensrunde für Beschäftigte von Bund und Kommunen - Öffentlicher Dienst fordert 4,8 Prozent - "Nicht trotz, sondern wegen Corona"

Die dbb beamtenbund und tarifunion fordert in der Einkommensrude für Beschäftigte von Bund und Kommunen und fordert im Öffentlichen Dienst 4,8 % Prozent Mehreinkommen, laut dem dbb-Bundesvorsitzenden "Nicht trotz, sondern wegen Corona":

"Einkommensrunde für Beschäftigte von Bund und Kommunen

Öffentlicher Dienst fordert 4,8 Prozent – „Nicht trotz, sondern wegen Corona“

Der dbb Chef Ulrich Silberbach erwartet schwierige Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Die Forderung nach 4,8 Prozent, mindestens 150 Euro mehr Einkommen sei angesichts der Umstände „bescheiden“.

„Das werden ungewöhnlich schwere Verhandlungen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 25. August 2020 bei der Vorstellung der gewerkschaftlichen Forderung für die am 1. September beginnende diesjährige Einkommensrunde. „Unsere Forderung nach einem Plus von 4,8 Prozent, mindestens 150 Euro ist geradezu bescheiden, denn ohne die Kolleginnen und Kollegen hätten wir die Corona-Krise bis zu heutigen Tag niemals so gut gemeistert. Diese Forderungen erheben wir also nicht trotz, sondern wegen Corona. Der öffentliche Dienst ist systemrelevant und die Beschäftigten haben mehr verdient als warme Worte. Auf jeden Fall mehr als den von den Kommunen angebotenen Inflationsausgleich. Im Juli lag die Inflationsrate beispielsweise bei minus 0,1 Prozent. Heißt das, die Beschäftigten sollen jetzt sogar noch Geld mitbringen?“

Auch die geforderte Angleichung der Arbeitszeit in Ost und West sei mehr als überfällig, ergänzte dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer: „Im Herbst feiern wir den 30. Jahrestag der Deutschen Einheit. Statt noch mehr Sonntagsreden wollen wir dort ein klares Signal für mehr Gerechtigkeit und dass die Unterschiede bei der Arbeitszeit endlich aufgehoben werden.“ Gerade jetzt seien zudem auch bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung in der Pflege mehr als angebracht. „Der Bereich muss viel attraktiver werden. Die Krise ist noch längst nicht rum und wer jetzt am falschen Ende spart, hat den Schuss nicht gehört.“

„Und natürlich“, so Silberbach abschließend „werden wir am Ende auf einer zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifeinigung auf den Bereich der Bundesbeamten bestehen. Auch hier erwarten wir klare Zusagen.“

Die Kernforderungen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,8 Prozent, mindestens 150 Euro (Laufzeit 12 Monate)
  • Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro
  • Angleichung der Arbeitszeit Ost an West
  • Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen im Pflegebereich
  • Verlängerung und Verbesserung der Regelungen zur Gewährung von Altersteilzeit

 

Jenseits der tariflichen Forderungen erwartet der dbb vom Bund, „dass die 41-Stunden-Marke endlich fällt“, so Friedhelm Schäfer, Fachvorstand Beamtenpolitik im dbb. „41 Stunden sind ungerecht. Sie waren es von Anfang an. Aber mit jedem Jahr, mit dem aus einer Notlösung eine für den Bund billige Lösung auf Kosten der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten wurde, hat sich das Unrecht vergrößert – und in der Folge die Unzufriedenheit unserer Kolleginnen und Kollegen.“ Im Herbst 2004 wurde die Arbeitszeit der Bundesbeamten von 38,5 zunächst auf 40 und im Frühjahr 2006 auf 41 Wochenstunden erhöht. Eigentlich hätte das Ganze 2014 enden sollen. „Spätestens ab 2015 hat der Bund bei seinen Beschäftigten ein Glaubwürdigkeitsproblem. Das sollten wir jetzt lösen“, fordert Schäfer.

 

Hintergrund:

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen:
Rund 2,3 Millionen Arbeitnehmende des Bundes und der Kommunen und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie rund 225.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie Anwärterinnen und Anwärter beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll.


 

 

 

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