Freitag, 7. August 2020

BDZ im HPR beim BMF: Im Gespräch mit Vertretern/innen des Referats Z B 1 – u. a. Grundsatzfragen Personalvertretungsrecht und Dienstrecht – des BMF

BDZ im HPR beim BMF: Im Gespräch mit Vertretern/innen des Referats Z B 1 – u. a. Grundsatzfragen Personalvertretungsrecht und Dienstrecht – des BMF

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der Juli-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:

"Im Gespräch mit Vertretern/innen des Referats Z B 1 – u.a. Grundsatzfragen Personalvertretungsrecht und Dienstrecht – des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)

Der Vorsitzende des Hauptpersonalrats Thomas Liebel (Stellv. Bundesvorsitzender des BDZ) erörterte kürzlich zusammen mit Reinhard Böing (Mitglied des HPR und BDZ) verschiedene Themenschwerpunkte mit Vertretern/innen des Referats Z B 1 der Zentralabteilung des BMF.
Das Referat Z B 1 ist u.a. für Dienstrecht, Personalvertretungsrecht, Grundsatzfragen des Bundesgleichstellungsgesetzes und für Angelegenheiten der schwerbehinderten Beschäftigten zuständig.
Seitens des Referates Z B 1 waren der Referatsleiter MR Dr. Michael Köhler sowie RDin Regina Berghald und OARin Nina Stahnke an dem Abstimmungsgespräch beteiligt. Wesentlicher Themenschwerpunkt war u. a. die angestrebte Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG).
Die Novellierung des BPersVG soll nach den Vorstellungen des Koalitionsvertrags noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. Die federführende Ressortzuständigkeit liegt hier beim zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).
Ein zwischenzeitlich erstellter Referentenentwurf zur Novellierung des BPersVG sieht u. a. die Schaffung neuer und Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände im Bereich flexibler Arbeitsformen und -zeiten, der Anordnung von Mehrarbeit, der Personalgestellung, der Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie sowie des betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements,
die Absenkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre
sowie den Entfall der Altersgrenzen für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen vor."

Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, Juli/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200729_HPR.pdf





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