"BMI macht den Weg für eine Amtszulage im gehobenen Dienst frei
Mit Erlass vom 10. Juni 2020 erteilt das BMI dem Bundespolizeipräsidium die Freigabe, in einem ersten Schritt folgende Dienstposten künftig mit einer Bewertung nach A13g(Z) im ODP der Bundespolizei auszuwerfen:
– Dienstgruppenleiter und Kommandanten der Bundespolizeiinspektionen
– Leiter eines Zentralbereiches eines Aus- und Fortbildungszentrum
– Leiter des Trainingszentrums Kührointhaus
Die Umsetzung soll nach dem Willen des BMI noch im Jahr 2020 erfolgen.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft sieht diesen ersten Schritt als
einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings müssen zügig weitere
Schritte folgen.
„Uns ist es wichtig, dass bei einer solchen Maßnahme, keine weiteren herausragenden Dienstposten in der Wertigkeit A13g auf der Strecke bleiben“, so Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.
Das Augenmerk der DPolG Bundespolizeigewerkschaft liegt hier insbesondere bei den Hundertschaftsführern, den Leitern der MKÜ´en, den Leitern Ermittlungsdienst, den Leitern der regionalen Bereichswerkstätten und sonstigen technischen Bereichen sowie zahlreichen Sachbearbeitern in den Stäben der Inspektionen, Direktionen, der Bundespolizeiakademie und des Bundespolizeipräsidiums.
Mit Spannung erwartet die DPolG Bundespolizeigewerkschaft das Ergebnis der eingerichteten Arbeitsgruppe „höherer Dienst“. Diese Arbeitsgruppe befasst sich u. a. damit, welche Dienstposten A13g künftig eine Bewertungsebene im höheren Dienst bekommen sollen.
„In jedem Fall ist allen Inhabern solcher Spitzenfunktionen schnellstmöglich eine klare Perspektive aufzuzeigen, denn sonst wirkt der jetzige Schritt willkürlich und ohne konzeptionelle Überlegung.“, mahnt der Gewerkschaftschef.
Durch das Personalreferat im BMI wurden für die Bundespolizei im Haushaltsjahr 2021 bereits knapp 400 Planstellen für die A13gZ gefordert. Die Zuweisung dieser Planstellen gilt als sicher. Hieraus würden sich ca. 2.000 zusätzliche Beförderungen für den gehobenen Dienst ergeben.
„Mit der Erweiterung des Flaschenhalses um die Amtszulage nach A13 bekommen wir endlich wieder Zug in den Kamin und können einem Beförderungsstau in den Ämtern A10 und A11 entgegenwirken!“, so Teggatz weiter.
Die Höhe der Amtszulage A13g(Z) beträgt 75% des Unterschiedsbetrag zur nächst höheren Besoldungsgruppe (A14)."
Quelle: DPolG Bundespolizeigewerkschaft, URL: https://dpolg-bpolg.de/wp/?p=19792
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