Montag, 3. August 2020

Zoll: Gefälschte Waren im Wert von 1,9 Millionen Euro beschlagnahmt - Schutzrechte von sieben namhaften Herstellern verletzt

Zoll: Gefälschte Waren im Wert von 1,9 Millionen Euro beschlagnahmt - Schutzrechte von sieben namhaften Herstellern verletzt

Bei Kontrollen am 17. und 27. Juli 2020 beschlagnahmten Zöllner des Hauptzollamts Dresden insgesamt 3,5 Tonnen gefälschte Markenwaren:

"Gefälschte Waren im Wert von 1,9 Millionen Euro beschlagnahmt

Schutzrechte von sieben namhaften Herstellern verletzt

Kunststoffsäcke mit gefälschten Bekleidungsstücken

Bei Kontrollen am 17. und 27. Juli 2020 beschlagnahmten Zöllner des Hauptzollamts Dresden insgesamt 3,5 Tonnen gefälschte Markenwaren.

Am 17. Juli 2020 erschienen ein polnischer und ein türkischer Lkw beim Zollamt Löbau zur zollrechtlichen Abfertigung. Beide Fahrzeuge kamen aus der Türkei und waren auf dem Weg nach Polen. Auf den Ladeflächen befanden sich jeweils mehrere Hundert Packstücke.
Die Fahrzeuge wurden komplett entladen und die Fracht kontrolliert.

Über 50 der großen Säcke enthielten Tausende verschiedene Textilien. Die Überprüfung ergab, dass es sich dabei ausschließlich um gefälschte Markenprodukte handelte.

Am 27. Juli 2020 kontrollierten Dresdner Zöllner einen türkischen Lkw auf der Autobahn 17, dessen Fahrtziel ebenfalls in Polen lag. Auch in diesem Fall befanden sich 65 Kunststoffsäcke mit gefälschter Markenkleidung zwischen der Ladung.

Insgesamt wurden an diesen beiden Tagen rund 14.000 Bekleidungsstücke beschlagnahmt, mit denen die Schutzrechte von sieben namhaften Herstellern verletzt wurden.

Der Wert der Waren liegt bei rund 1,9 Millionen Euro.

Zusatzinformation

2019 wurden an den Dienststellen im Hauptzollamtsbezirk Dresden 4.200 Grenzbeschlagnahmen durchgeführt.

Der Wert der schutzrechtsverletzenden Waren überschritt dabei die 100-Millionen-Euro-Marke.

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München ist der bundesweite Ansprechpartner für alle Rechteinhaber (beispielsweise Marken, Patente, Geschmacksmuster).
Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden.

In der Zentralstelle laufen auch alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen zur Verfügung gestellt wird."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Produktpiraterie/2020/z92_markenwaren.html


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