Konkret sieht das Gesetz vor, dass niemand im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund z. B. des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung diskriminiert werden darf. Vorgesehen sind unter anderem Schadenersatzpflicht, die Möglichkeit einer Verbandsklage sowie die Einrichtung einer Ombudsstelle.
Zum Gesetz Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): „Wir müssen hinter der Polizei stehen und dürfen sie nicht unter Generalverdacht stellen“, sagte er dem „Tagesspiegel“ in der vergangenen Woche. Seehofer bezog sich darauf, dass mutmaßliche Opfer laut Gesetz „glaubhaft machen“ müssen, dass ihnen Unrecht widerfahren ist, und es dann an der öffentlichen Stelle liegt, den Vorwurf zu entkräften.
Wir als DPolG Bundespolizeigewerkschaft stellen nun Fragen bezüglich des Einsatzes unserer Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei im Land Berlin im Rahmen von Unterstützungseinsätzen für das Land. Dazu haben wir den Bundesinnenminister Horst Seehofer angeschrieben und unsere Fragen schriftlich formuliert. Nun muss eindeutig geklärt werden inwiefern die Bundespolizei vom LADG betroffen sein wird.
Einige Länderinnenminister haben Unterstützungseinsätze für das Land
Berlin nun in Frage gestellt, um die eigenen Polizeikräfte vor
ungerechtfertigten Beschuldigungen zu schützen.
Im Nachgang soll in Berlin nun auch ein Polizei- und Bürgerbeauftragter
eingeführt werden. Befeuert von der Forderung der Vorsitzenden der SPD,
Saskia Esken, mit der Forderung eines Diskriminierungsbeauftragten.
Hinter dem augenscheinlich harmlos klingenden Begriff des Polizei- und
Bürgerbeauftragten verbirgt sich die Einrichtung einer obersten
Landesbehörde mit eigenen Ermittlungs- und Exekutivbefugnissen, welche
parallel zur Staatsanwaltschaft greifen sollen. Umfangreiche
Akteneinsicht, permanentes Betretungsrecht der Diensträume sowie
Vernehmungsbefugnisse sind nur einige Befugnisse, die eine solche
Behörde künftig übertragen bekommen soll.
Aus einem eigenständigen
Initiativrecht für Ermittlungen, etwa, wenn man was „gehört“ hat, können
umfangreiche Daten, wie beispielsweise politische Meinung, sexuelle
Orientierung, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeiten, u. s. w. erhoben
und gespeichert werden.
In Berlin hat man wohl ganz vergessen, dass das Grundgesetz bereits
eine Vollausstattung in Sachen Gewaltenteilung in Art. 20 Abs. 2 GG
beinhaltet. Durch die Gewaltenteilung gibt es bereits eine Instanz, die
polizeiliches Handeln auf Rechtmäßigkeit in Frage stellen kann und dies
auch tut. Umfangreiche Ermittlungsmöglichkeiten liegen in der Hand der
Judikativen, die dies auch bei der Exekutiven einsetzt.
Die Einführung eines Polizei- und Bürgerbeauftragten ist grober Unfug und verbrennt am Ende des Tages unnötig Steuergelder.
Auch hier stellt sich die Frage, was kommt auf die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei bei Einsätzen für das Land Berlin zu. Diese Frage muss ebenfalls eindeutig geklärt werden. Wir können es uns nicht vorstellen, dass im Nachgang eines Einsatzes für das Land Berlin Räumlichkeiten der Bundespolizei durch einen Polizeibeauftragten einfach so betreten werden können, damit dieser Ermittlungen durchführen kann.
Fakt ist! Die Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert hervorragend und aus wahltaktischen Gründen nun Politik auf dem Rücken unserer Kolleginnen und Kollegen durchzuführen ist ein unglaublicher Vorgang, der seinesgleichen sucht.
– Nein! Zum Polizei- und Bürgerbeauftragten!
– Nein! Zum Diskriminierungsbeauftragten!
– Nein! Zum Landesdiskriminierungsgesetz Berlin!"
Quelle: DPolG Bundespolizeigewerkschaft, URL: https://dpolg-bpolg.de/wp/?p=19727
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