Freitag, 21. August 2020

dbb: PKV startet Sonderöffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte

dbb: PKV startet Sonderöffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte

PKV startet Sonderöffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte

Viele Beamtinnen und Beamte die sich zu Beginn ihrer Laufbahn freiwillig gesetzlich versichert haben möchten inzwischen lieber zur klassischen Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung  wechseln. Um ihnen diese Möglichkeit zu geben, bietet die private Krankenversicherung (PKV) eine Sonderöffnungsaktion.

Vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 profitieren insbesondere Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen, die üblicherweise zu hohen Risikozuschlägen oder einen Versicherungszuschuss führen können. In dem genannten Zeitraum werden die teilnahmeberechtigten Beamten zu erleichterten Bedingungen in eine PKV aufgenommen. 

Für sie gelten folgende Vorteile:

  • keine Ablehnung aus Risikogründen
  • keine Leistungsausschlüsse
  • erforderliche Risikozuschläge werden auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt.

Beamtenanfänger profitieren dauerhaft

Unabhängig davon gilt die PKV-Öffnungsaktion für alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamten zeitgleich unbegrenzt – und zwar schon ab dem Beamtenstatus auf Widerruf.
Die Neubeamten müssen den Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion lediglich innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen.
Diese Regelungen gelten auch für ihren Ehe- oder Lebenspartner und eigene bzw. adoptierte Kinder, sofern diese sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.

Weitere Informationen zur neuen Sonderöffnungsaktion und die Öffnungsaktion für Beamtenanfänger finden interessierte auf

www.beamte-in-der-pkv.de


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