dbb: PKV startet Sonderöffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte
PKV startet Sonderöffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte
Viele Beamtinnen und Beamte die sich zu Beginn ihrer Laufbahn freiwillig gesetzlich versichert haben möchten inzwischen lieber zur klassischen Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung wechseln. Um ihnen diese Möglichkeit zu geben, bietet die private Krankenversicherung (PKV) eine Sonderöffnungsaktion.
Vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 profitieren insbesondere Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen, die üblicherweise zu hohen Risikozuschlägen oder einen Versicherungszuschuss führen können. In dem genannten Zeitraum werden die teilnahmeberechtigten Beamten zu erleichterten Bedingungen in eine PKV aufgenommen.
Für sie gelten
folgende Vorteile:
- keine Ablehnung aus Risikogründen
- keine Leistungsausschlüsse
- erforderliche Risikozuschläge werden auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt.
Beamtenanfänger profitieren dauerhaft
Unabhängig
davon gilt die PKV-Öffnungsaktion für alle neu eingestellten Beamtinnen
und Beamten zeitgleich unbegrenzt – und zwar schon ab dem Beamtenstatus
auf Widerruf.
Die Neubeamten müssen den Antrag auf Aufnahme im Rahmen
der Öffnungsaktion lediglich innerhalb von sechs Monaten nach der
Verbeamtung stellen.
Diese Regelungen gelten auch für ihren Ehe- oder
Lebenspartner und eigene bzw. adoptierte Kinder, sofern diese sich nicht
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.
Weitere Informationen zur neuen Sonderöffnungsaktion und die Öffnungsaktion für Beamtenanfänger finden interessierte auf
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