Zoll deckt illegale Beschäftigung in München auf (FKS) - zehn Bauarbeiter verhaftet
Zehn Bauarbeiter wurden von Zöllnern der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf einer Münchner Großbaustelle am
6. August 2020 verhaftet.
"Zoll deckt illegale Beschäftigung auf
Zehn Bauarbeiter wurden von Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf einer Münchner Großbaustelle am 6. August 2020 verhaftet.
Auf einer Baustelle im Stadtgebiet München wurden zehn serbische Staatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel beziehungsweise ohne Visum beim Arbeiten angetroffen.
Die Arbeitnehmer, die für eine Elektroinstallationsfirma aus Serbien im Rahmen eines Werkvertrags bereits seit Anfang des Jahres tätig waren, hatten lediglich befristete Arbeitsvisa bis zum 30. Juni 2020.
Trotz fehlender Arbeitsgenehmigung waren die Arbeitnehmer weiter auf der Baustelle tätig, nachdem sie am 30. Juni 2020 ausgereist und Anfang Juli wieder eingereist waren.
Die Männer wurden von den Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorläufig festgenommen und in der Dienststelle zu ihrem Aufenthalt und zu ihrer Beschäftigung vernommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I legten die Beamten für alle Arbeitnehmer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro fest.
"Die einbehaltenen Pässe wurden dem zuständigen Landratsamt Erding übergeben, welches jeden einzelnen Arbeitnehmer zur Ausreise aufforderte. Zudem wurde bei allen Arbeitnehmern das Verfahren zur Verhängung einer mehrjährigen Einreisesperre bereits eingeleitet", erklärte Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Gegen die Arbeitnehmer wird nun wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts seitens der Staatsanwaltschaft München I ermittelt.
Gegen den serbischen Arbeitgeber dauern die Ermittlungen ebenfalls noch an.
Serbische Staatsangehörige werden als Drittstaatsangehörige eingestuft, da sie weder
- Unionsbürger,
- Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
- Schweizer oder
- Familienangehörige eines solchen Staatsangehörigen
sind.
Damit dürfen sie nur eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn es ihr Aufenthaltstitel erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie auf www.zoll.de in den Fachthemen im Bereich Arbeit.
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/y86_illegale_beschaeftigung_m.html
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