BDZ im HPR beim BMF:
Entwicklungen zur Eingruppierung von Tarifbeschäftigten
Die
BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium
(BMF) hat in der Juli-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF
erörtert:
"Entwicklungen zur Eingruppierung von Tarifbeschäftigten
Das Bundesministerium der Finan-zen hat den Hauptpersonalrat über einen Erlass informiert, der sich mit der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten nach § 12 TVöD in der Bundesfinanzverwaltung befasst. Grundlage für diesen Erlass ist ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, aber auch von Instanzgerichten wie z. B. Landesarbeitsgerichte steht die korrekte Bildung von Arbeitsvorgängen als Grundlage der Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung von Tarifbeschäftigten in einem besonderen Fokus. Insbesondere weichen die Instanzgerichte vom Wortlaut des TVöD ab und lassen die Bildung von großen Arbeitsvorgängen zur Bewertung von Arbeitsplätze zu. Damit kann sich im Einzelfall eine deutlich bessere Eingruppierung ergeben.
Aufgrund der aus Sicht des Bundesministeriums des Innern, Bau und Heimat ungeklärten tarifrechtlichen Lage sollen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten gegen den Bund, die sich mit der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten befassen, alle Instanzen ausgeschöpft werden. Für den BDZ ist diese Vorgehensweise ein unhaltbarer Zustand.
Die zurzeit bestehenden tarifrechtlichen Regelungen müssen hinsichtlich der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten bzw. der Bildung von Arbeitsvorgängen der Rechtslage angepasst werden.
Dies erfolgt in der Regel durch entsprechende Verhandlungen der Tarifvertragsparteien.
Der BDZ wird sich dafür einsetzen, dass die für die Tarifbeschäftigten positiven Elemente in die anstehenden Tarifverhandlungen einfließen."
Aufgrund der aus Sicht des Bundesministeriums des Innern, Bau und Heimat ungeklärten tarifrechtlichen Lage sollen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten gegen den Bund, die sich mit der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten befassen, alle Instanzen ausgeschöpft werden. Für den BDZ ist diese Vorgehensweise ein unhaltbarer Zustand.
Die zurzeit bestehenden tarifrechtlichen Regelungen müssen hinsichtlich der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten bzw. der Bildung von Arbeitsvorgängen der Rechtslage angepasst werden.
Dies erfolgt in der Regel durch entsprechende Verhandlungen der Tarifvertragsparteien.
Der BDZ wird sich dafür einsetzen, dass die für die Tarifbeschäftigten positiven Elemente in die anstehenden Tarifverhandlungen einfließen."
Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, Juli/2020, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200729_HPR.pdf
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