Zoll stellt über zwei Kilogramm Kokain sicher - Bewaffneter Taxifahrgast festgenommen
Über zwei Kilogramm Kokain mit einem Straßenverkaufswert von 140.000 Euro beschlagnahmte der Krefelder Zoll bereits am 3. August 2020 bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 61 bei Nettetal bei einem Taxifahrgast:
"Bewaffneter Taxifahrgast festgenommen
Zoll stellt über zwei Kilogramm Kokain sicher
Über zwei Kilogramm Kokain mit einem Straßenverkaufswert von 140.000 Euro beschlagnahmte der Krefelder Zoll bereits am 3. August 2020 bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 61 bei Nettetal.
Aufgefallen war der aus Großbritannien stammende 20-jährige Mann der Zollstreife, nachdem er die Grenze mit einem Taxi überquert hatte. "Wir kommen aus Rotterdam und sind auf dem Weg nach Düsseldorf", so die erste Aussage des Taxifahrers auf Nachfragen der Zöllner.
Die ungewöhnlich lange Fahrstrecke mit einem Taxi als Transportmittel
veranlasste die Zöllner sowohl das Fahrzeug und das Reisegepäck als
auch den Fahrzeugführer und den Fahrgast einer eingehenderen Kontrolle
zu unterziehen.
Das Resultat:
- zwei Pakete mit über zwei Kilogramm Kokain
- eine Handfeuerwaffe
- 16 Schuss Munition
- 10.000 Euro Bargeld
Bei der Handfeuerwaffe handelte es sich um eine halbautomatische Schreckschusspistole, Kaliber acht Millimeter, die durch eine Manipulation des Laufs zu einer scharfen Waffe umgebaut worden war.
"Derartige Waffenfunde bringen die Zöllner immer wieder in brisante Kontrollsituationen, zumal der mutmaßliche Schmuggler weiß, dass er mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen hat", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Krefeld, Rainer Wanzke.
"Der Strafrahmen liegt bei einem bewaffneten Einfuhrschmuggel mit einer solchen Drogenmenge nach dem Betäubungsmittelgesetz zwischen fünf und fünfzehn Jahren", so Wanzke weiter.
Der Brite wurde zwischenzeitlich dem Haftrichter vorgeführt und sitzt in Untersuchungshaft. Der Taxifahrer konnte auf freiem Fuß belassen werden und durfte die Rückreise in die Niederlande antreten.
Die Betäubungsmittel, die Waffe, die Munition sowie das Bargeld wurden beschlagnahmt.
Das weitere Verfahren führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Zollfahndungsamt Essen."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2020/y96_bewaffneter_taxifahrgast.html
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