Mittwoch, 19. August 2020

dbb-Stellungnahme zu Referentenentwurf Bundespersonalvertretungsgesetz: Erwartungen an Grundlagenreform nicht erfüllt

dbb-Stellungnahme zu Referentenentwurf Bundespersonalvertretungsgesetz: Erwartungen an Grundlagenreform nicht erfüllt

Im Rahmen der Beteiligung des dbb zu dem Bundespersonalvertretungs-Novellierungsgesetz haben der dbb und seine Bundesbeamtengewerkschaften eine umfangreiche Stellungnahme und ein Reformkonzept vorgelegt:

"Stellungnahme zu Referentenentwurf

Bundespersonalvertretungsgesetz:
Erwartungen an Grundlagenreform nicht erfüllt

Im Rahmen der Beteiligung des dbb zu dem Bundespersonalvertretungs-Novellierungsgesetz haben der dbb und seine Bundesbeamtengewerkschaften eine umfangreiche Stellungnahme und ein Reformkonzept vorgelegt.

„Der dbb verkennt nicht, dass mit dem Gesetzentwurf notwendige Straffungen vorgenommen werden sollen und das Personalvertretungsrecht übersichtlicher und anwenderfreundlicher gestaltet werden soll. Auch werden langjährigen Forderungen des dbb und seiner Bundesbeamtengewerkschaften angegangen", verweist der Zweite Vorsitzende des dbb, Friedhelm Schäfer auf die neue Wahlrechtsregelungen für Übergangs- und Restmandat, die Übertragung des Rechts zur Auswahl des freizustellenden Mitglieds auf die jeweilige Wahlvorschlagsliste oder die Maßnahmen zur Vereinfachung, Verbesserung und Beschleunigung der Kommunikation zwischen Personalrat und Dienststelle.

„Die Einführung zusätzlicher Beteiligungstatbestände stellt einen klaren Fortschritt dar und neue Mitbestimmungstatbestände bei Maßnahmen, die der Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, sowie bei Grundsätzen des Gesundheits-/ Eingliederungsmanagements betreffen oder die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern von der eingeschränkten zur uneingeschränkten Mitbestimmung,  greifen aktuelle Felder auf, die für die Beschäftigten von besonderer Bedeutung sind“ so Schäfer weiter, der auch Fachvorstand Beamtenpolitik ist.

„Um das Gesetz aber tatsächlich in die Zeit zu stellen, wären weitere Änderungen notwendig", so Schäfer weiter. "Dies betrifft ganz zentral den Prozess der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Hier reichen die Zulassung der elektronischen Kommunikation zwischen Personalrat und Dienststelle und die Einfügung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Telearbeit und mobiler Arbeit allein nicht und dies gibt keine hinreichende Antwort auf die großen Herausforderungen der Digitalisierung, kritisiert Schäfer die fehlende Zukunftsfähigkeit des Entwurfs."

Jenseits der öffentlichen Verwaltung sei die alltägliche digitale Kommunikation Standard - und durch das Corona-Virus bedingt habe es einen unumkehrbaren Schub bei der Einrichtung von Telearbeitsplätzen auch in der öffentlichen Verwaltung gegeben. "Dies ist nach unserer Ansicht weder reversibel, noch darf es oder kann es sein, dass dem Personalrat nicht die Option von Videokonferenzen und Online-Sprechstunden eingeräumt wird", betonte Schäfer.

„Die Digitalisierung der Bundesverwaltung wird mit großem Aufwand vorangetrieben, der E-Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Dienstleistungen der Verwaltung steht weit oben auf der Agenda. 

Da können wir nicht zulassen, dass Personalräten als Teil der Bundesverwaltung für ihren Arbeitsbereich nicht zumindest die noch bis zum 31. März 2021 im Testlauf befindlichen Öffnungen für digitalisierte Verfahren zu gewähren", setzte Schäfer fort.

Der dbb unterstützt daher jedes Bemühen, bereits im jetzt anstehenden ersten Novellierungsschritt eine dauerhaft gesicherte sinnvolle, wenn auch vorsichtige Öffnung in die Welt der Digitalisierung zu bewältigen.

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Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/bundespersonalvertretungsgesetz-erwartungen-an-grundlagenreform-nicht-erfuellt.html


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