Mittwoch, 5. August 2020

BDZ im HPR beim BMF: Evaluierung der Richtlinien für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung und der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein - BRZV

BDZ im HPR beim BMF: Evaluierung der Richtlinien für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung und der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein - BRZV

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der Juli-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:

"Evaluierung der Richtlinien für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung und der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein - BRZV

Die BRZV in der aktuellen Fassung trat zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Mit Erlass vom 8. Juli 2020 wurde
die Generalzolldirektion nunmehr durch das Bundeministerium der Finanzen (BMF) gebeten, im Rahmen einer Evaluierung hierzu über die gesammelten Erfahrungen bis zum 31. August 2020 zu berichten.
Die dabei seitens des BMF formulierten Themenschwerpunkte (z.B.: Auswirkung organisatorischer Änderungen auf die Festlegungen zu den Berichterstattern/innen oder aktueller Rechtsprechung zur aktuellen BRZV) sollen als Richtschnur gelten und können durch die GZD erforderlichenfalls um weitere Schwerpunkte erweitert werden. Entscheidend ist hierbei, die Erfahrungen möglichst auf breiter Basis zu sammeln und ergebnisoffen auszuwerten.
Wir werden
zu gegebener Zeit weiter berichten und die Beteiligungsrechte des BDZ geführten Hauptpersonalrats gegenüber der Leitung der Abteilung III geltend machen."

Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, Juli/2020, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200729_HPR.pdf




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