BDZ TarifKOMPAKT: Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften
Das BDZ-TarifKOMPAKT 8/2021 berichtet über die Unterstützung der Gesundheitsämter durch Zollbeschäftigte:
"Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Regelungen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften neu gefasst. Alle Maßnahmen sind befristet für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022.
Die Überarbeitung der Maßnahmen betrifft jetzt nicht mehr nur IT-Fachkräfte, sondern auch Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Ärztinnen und Ärzte die außerhalb von Krankenhäusern des Bundes eingestellt werden sollen.
Im Wesentlichen werden die Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 mit informationstechnischen Tätigkeiten sowie mit Tätigkeiten ingenieurmäßigen Zuschnitts umfasst.
Zur Deckung des Personalbedarfs darf diese Neuregelung bei ortsbezogenem Bewerbermangel oder bei Vorliegen einer geringen Anzahl von Bewerbungen angewendet werden. Insbesondere kann in diesen Fällen eine Fachkräftezulage für den Zeitraum von bis zu fünf Jahren in Höhe von monatlich 1000 Euro gewährt werden.
Eine Verlängerung für weitere fünf Jahre ist möglich.
Des Weiteren kann bei einer Einstellung abweichend von § 16 Absatz 2 TVöD auch ohne vorherige Berufserfahrung eine Stufenzuordnung zur Stufe 2 oder 3 erfolgen.
In besonderen Fällen bis zu einer Stufenzuordnung der Stufe 4.
Die Fachkräftezulage und die Vorweggewährung von Stufen können sowohl arbeitsvertraglich als auch durch einseitige Zusage des Arbeitgebers gewährt werden."
Quelle: BDZ TarifKOMPAKT 8/2021, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210120_Tarif.pdf
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