BDZ im HPR beim BMF: COVID-19 („Corona VII“)
Der BDZ im HPR beim BMF hat in der Februar-2021-Sitzung folgendes Thema besprochen:
"COVID-19 („Corona VII“)
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie das Bundesministerium der Finanzen haben weitere Anpassungen der Regelungen zur notwendigen Kinderbetreuung bei Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie der Akutpflege veröffentlicht.
Im Wesentlichen besteht für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes die Möglichkeit, über § 45 SGB V Kinderkrankengeld zur notwendigen Betreuung zu Hause auch ohne eine Erkrankung des Kindes zu erhalten. Außerdem besteht weiterhin Anspruch nach § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz hinsichtlich Freistellungsansprüchen.
Mit der neuen Bekanntgabe („Corona VII“) wurde den Beschäftigten des Bundes ein Wahlrecht eingeräumt, welcher der beiden Ansprüche geltend gemacht wird.
Weitere Einzelheiten können unter dem unten aufgeführten Link des BMI eingesehen werden.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/Rd-Schr_20210122.html"
Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 2/2021, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210210_HPR_1.pdf
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