Dienstag, 2. Februar 2021

BDZ im BPR bei der GZD: Förderung der Elektromobilität (Zoll-Fahrzeuge)

BDZ im BPR bei der GZD: Förderung der Elektromobilität (Zoll-Fahrzeuge)

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat folgende Themen besprochen:

"Förderung der Elektromobilität

Den BPR erreichen immer wieder Anfragen zur Möglichkeit privateigene Fahrzeuge mit Elektroantrieb bei den Dienststellen „aufzutanken“, sei es Autos oder Fahrräder.
Nach Auskunft der Verwaltung
sieht die Sachlage aus wie folgt:
Das ambitionierte Ziel der Zoll
verwaltung ist die Steigerung des Anteils von Kraftfahrzeugen mit alternativen und umweltschonenden Antriebstechnologien an den Neu- und Ersatzbeschaffungen auf möglichst 40 Prozent bis 2025 und auf möglichst 100 Prozent bis 2030. Darunter fallen Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die die Mindestkriterien nach § 3 EmoG erfüllen, sowie Fahrzeuge, die nachweislich zu 100 Prozent mit Biogas betrieben werden. Perspektivisch sollen die bereits vorhandenen Lademöglichkeiten deutlich erhöht werden. Demnächst erfolgt eine öffentliche Ausschreibung durch die BImA für die Planung, Lieferung, Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur auf 1.000 der bundesweit von der BImA verwalteten Liegenschaften.
Die Anzahl der darunterfallenden Zollliegenschaften wird derzeit festgelegt.
2025 sollen noch einmal
insgesamt 3.000 Liegenschaften dazukommen.
Grundsätzlich soll es möglich sein,
auch mit privateigenen Fahrzeugen vorhandene Ladestationen zu nutzen. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass diese frei sind und eine Möglichkeit besteht, die entnommene Strommenge zu bezahlen.
Ein entsprechender Versuch läuft
derzeit auf dem Gelände der Generalzolldirektion in Bonn in Verbindung mit den Bonner Stadtwerken.
Verantwortlich für die Einrichtung
von Lademöglichkeiten ist der Grundstückseigentümer. Insofern wird es erhöhten Abstimmungsbedarf bei Liegenschaften geben, die sich nicht im Bundesbesitz befinden, wie z.B. Flughäfengelände. Bei Stromentnahmen muss darauf geachtet werden, dass die vorhandenen Steckdosen dafür geeignet bzw. abgesichert sind und es müssen Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Die BDZ-Fraktion im BPR wird sich für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten einsetzen.
Es ist klar, dass
dies ein langwieriger Prozess sein wird, bei dem die Gegebenheiten vor Ort jeweils berücksichtigt werden müssen, aber es ist erklärter Wille der Politik, dass der Verwaltung eine Vorreiterrolle bei der Steigerung der Elektromobilität zukommt.
Wir haben darauf hingewie
sen, dass bei den Bildungszentren eine erhöhte Anzahl von Lademöglichkeiten benötigt werden wird und dass auch daran gedacht werden muss, für Elektrofahrräder, -roller u.a. bei den Dienststellen entsprechende Vorkehrungen zu treffen."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 1/2021, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210122_BPR.pdf



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