BDZ-TarifKOMPAKT 9/2021: Tarifbeschäftigte und interne Stellenausschreibungen in der Zollverwaltung
Das BDZ-TarifKOMPAKT 9/2021 berichtet über folgendes Thema:
"Tarifbeschäftigte und interne Stellenausschreibungen in der Zollverwaltung
Im Hinblick auf interne Stellenausschreibungen im Bereich der Zollverwaltung hat die Generalzolldirektion (Direktion I) den Verfahrensablauf präzisiert.
Insbesondere ist gemäß Ziffer 2.2 der BRZV eine Anlassbeurteilung für Tarifbeschäftigte vor einer Auswahlentscheidung bei Bewerberkonkurrenz zu erstellen.
Auch in Ausnahmefällen, zum Beispiel aufgrund von Besitzstandsregelungen, soll sich bei der Erstellung einer Anlassbeurteilung die Vergleichsgruppe unabhängig davon nach der monetären Eingruppierung des/der Tarifbeschäftigten richten.
Die eigentliche Ausübung von ggf. geringerer oder höherwertiger Tätigkeit soll jedoch bei der Notenbildung berücksichtigt werden.
Des Weiteren ist zukünftig ein Ausschreibungsvordruck zu verwenden.
Um eine Beschleunigung des Auswahlprozesses zu erreichen, sollen erforderliche Anlassbeurteilungen innerhalb von zwei Wochen im Personalverwaltungssystem erstellt werden. Die erstellten Anlassbeurteilungen, die aufgrund einer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung erfolgen, sind künftig mit einer Postzustellungsurkunde an die Beschäftigten zuzustellen.
Mit einem entsprechenden Begleitschreiben soll auf die Möglichkeit eines Beurteilungsgesprächs hingewiesen werden.
Der BDZ begrüßt diese Ansätze außerordentlich, da in der Vergangenheit stellenweise mehrere Wochen für die Erstellung von Anlassbeurteilungen für Tarifbeschäftigte im Rahmen von Auswahlentscheidungen interner Stellenausschreibungen benötigt wurden, was insgesamt zu einer Verzögerung der Auswahlentscheidungen geführt hatte.
Daher werden unsere Mitglieder in den Tarifgruppen der Personalvertretungen das künftige Verfahren zur Erstellung von Anlassbeurteilungen für Tarifbeschäftigte bei Bewerberkonkurrenzen im Rahmen von Auswahlentscheidungen interner Stellenausschreibungen eng begleiten. Zögern Sie nicht, Ihre Ansprechpartner/innen des BDZ bei Problemen oder Fragen zu kontaktieren."
Quelle: BDZ-TarifKOMPAKT 9/2021, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210209_Tarif.pdf
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