Mittwoch, 24. Februar 2021

BDZ im BPR bei der GZD: Mobiles Arbeiten ist ein Erfolgsmodell

BDZ im BPR bei der GZD:
Mobiles Arbeiten ist ein Erfolgsmodell

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der Februar 2021-Sitzung folgende Themen besprochen:

"Mobiles Arbeiten ist ein Erfolgsmodell

Spätestens durch die Notwendigkeiten im Rahmen der Corona-Pandemie wurden die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens wohl jedem vor Augen geführt.
Auch Skeptiker
waren überrascht, wie reibungslos der Einsatz des Personals von zu Hause aus funktioniert. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die IT-Ausstattung weiter zu verbessern und auch die vorhandene Software weiterzuentwickeln.
Als Schlagworte seien hier nur das
Bürger- und Geschäftskundenportal, sowie die E-Akte erwähnt. Um die starren Vorgaben der Dienstvereinbarung „Alternierende Telearbeit“ zu erweitern und diese zu ergänzen, erarbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe „Mobiles Arbeiten“ unter Beteiligung des BDZ-geführten Bezirkspersonalrates eine Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“, die für die Zeit nach Corona einen flexiblen Rahmen festlegt zwischen der Dienstverrichtung im Amt oder in der privaten Wohnung. Wir rechnen damit, dass bis zum Sommer die Rahmenbedingungen mit der GZD vereinbart werden.
Da
nach können die örtlichen Personalräte Dienstvereinbarungen für ihre Dienststellen aushandeln.
Der BDZ freut sich, dass seine Be
mühungen erfolgreich waren, dass schon jetzt klargestellt wird, dass auch für das Mobile Arbeiten Mobiliar, größere Bildschirme und andere ergonomische Ausstattungsgegenstände den Beschäftigten zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Dabei bedarf es jeweils einer Einzelfallentscheidung der Vorgesetzten. 

Es sollen Gespräche geführt werden, zu denen ggf. die örtlichen Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden können.
Eine entsprechende Verfügung
der GZD ist in Vorbereitung.
Mit der Entscheidung, dass Aus
stattungsgegenstände auch beim mobilen Arbeiten durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt werden können, wird einer Forderung der BDZ Fraktion im BPR nachgekommen. Damit wird klargestellt, dass der Arbeitsschutz auch beim mobilen Arbeiten Beachtung finden muss. Dies soll nach unseren Vorstellungen auch in die abzuschließende Rahmendienstvereinbarung aufgenommen werden.
"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 2/2021, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210215_BPR.pdf



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen