Mittwoch, 17. Februar 2021

BDZ: Bewilligungspraxis bei Anträgen auf Telearbeit führt zu Irritationen bei Zöllnerinnen und Zöllnern

BDZ: Bewilligungspraxis bei Anträgen auf Telearbeit führt zu Irritationen bei Zöllnerinnen und Zöllnern

Mitten in der Corona-Pandemie hat die Generalzolldirektion für die gesamte Zollverwaltung entschieden, Telearbeitsanträge nur noch bis Ende 2021 zu verlängern. Ein schlechtes Zeichen für die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Ein Kommunikaitons-Disaster der GZD, weil Familien Verlässlichkeit benötigen.
Der BDZ kritisiert dieses Vorgehen als irritierend und unsinnig, denn Familien benötigen Klarheit - insbesondere dann, wenn sich flexibles Arbeiten als Standard bewährt hat und zu verlässlichen Arbeitsergebnissen führt:

"Bewilligungspraxis bei Anträgen auf Telearbeit führt zu Irritationen bei Zöllnerinnen und Zöllnern

Die Generalzolldirektion (GZD) hat zwei Schreiben zur Bearbeitung von Neuanträgen und Verlängerungsanträgen auf alternierende Telearbeit veröffentlicht.
Vergleichbare Schreiben haben auch die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter erhalten.
Nach dem Inhalt der Schreiben werden nur noch Anträge bewilligt, bei denen soziale Gründe (z.B. Kinderbetreuung, Schwerbehinderung) geltend gemacht werden.
Die Bearbeitung aller anderen Anträge wird zurückgestellt.
Viele Beschäftigte fragen sich, was das soll und ob die Telearbeit eingeschränkt werden soll.

Aktuell befinden sich der BDZ geführte Bezirkspersonalrat und der BDZ geführte Gesamtpersonalrat bei der GZD mit der GZD in Verhandlungen für eine grundlegende Überarbeitung der Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ bzw. der entsprechenden Rahmendienstvereinbarung.
Parallel dazu ist die Anzahl der Anträge auf alternierende Telearbeit exorbitant angestiegen.

Ziel ist es dabei nicht, die alternierende Telearbeit einzuschränken. Würden jetzt alle Anträge bewilligt werden, wäre die gesamte mobilisierbare Arbeit ausschließlich durch das fixe Modell der Telearbeit geblockt. Für das mobile Arbeiten bliebe nach Auskunft der Generalzolldirektion nicht mehr genügend Spielraum übrig. Mit der Dienstvereinbarung bzw. Rahmendienstvereinbarung soll das mobile Arbeiten erweitert und gestärkt werden.
Ziel ist es, beide Arbeitsformen parallel zu nutzen. Kolleginnen und Kollegen, die zwingend auf feste Tage angewiesen sind, an denen sie von zuhause aus arbeiten, sollen auch künftig die Telearbeit nutzen können. Wer nicht auf feste Heimarbeitstage angewiesen ist und eher flexibel in der Ausgestaltung seines/ihres Arbeitsortes ist, soll künftig das mobile Arbeiten nutzen, um eine größtmögliche Flexibilität zu erhalten.
Ziel ist es dabei, dass die Vorteile des flexiblen mobilen Arbeitens in möglichst vielen Arbeitsbereichen durch möglichst viele Beschäftigte genutzt werden können – insbesondere auch in Bereichen, wo dies vor der Pandemie nicht praktiziert wurde.

Im Ergebnis sollen sich flexibles, mobiles Arbeiten und alternierende Telearbeit ergänzen und grundlegende Bausteine für attraktive Arbeitsplätze bilden.

Bis zum Abschluss der Dienstvereinbarungen können alle Beschäftigten, die bisher die alternierende Telearbeit genutzt haben, diese auch weiterhin in dem aktuell genutzten Umfang nutzen; gegebenenfalls als mobile Arbeit, wenn die Bewilligung der Telearbeit bereits ausgelaufen ist. Dies gilt auch für die Beschäftigten, die aktuell mobil arbeiten.
Die Verfügungslage der GZD ist eindeutig: Es soll so viel Arbeit im mobilen Arbeiten von zuhause erledigt werden, wie möglich. Die Regelungen der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit zwischen dem Hauptpersonalrat und dem Bundesministerium der Finanzen werden dabei nicht beeinträchtigt.

Ortsflexibles Arbeiten muss den künftigen Standard abbilden!

Auch auf Ebene des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen werden zurzeit erste Abstimmungsgespräche mit der Abteilung Z zum „Ortsflexiblen Arbeiten“ in der Bundesfinanzverwaltung – vorerst für die Bereiche des Informationstechnikzentrums Bund sowie das Bundeszentralamt für Steuern - geführt. Die Instrumente der mobilen Arbeit/Telearbeit werden aktuell im Wesentlichen unter dem Begriff „Homeoffice“ diskutiert.
Es geht dabei insbesondere auch um die Schlussfolgerungen für die Zeit nach der Pandemie. Weitere gesetzliche Regelungen und einheitlich für die Bundesverwaltung vorgegebene Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten – insbesondere der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Heimarbeitsplatz. Der gesamte Prozess wird sich voraussichtlich in die weitere Entwicklung der Bundesverwaltung einordnen müssen. Gleichwohl sehen der Hauptpersonalrat und das Bundesministerium der Finanzen Handlungsbedarf, um entsprechende Regelungen zum ortsflexiblen Arbeiten zeitnah in einer Rahmendienstvereinbarung zu gestalten. In Anbetracht der vielfältigen Handlungsfelder innerhalb der Bundesfinanzverwaltung ist mit einem entsprechenden Zeitrahmen für die weitergehenden Verhandlungen zu rechnen.
Für den BDZ gibt es dazu aber keine Alternativen.
Die Folgewirkungen der Pandemie, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung lassen keinen Aufschub zu."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bewilligungspraxis-bei-antraegen-auf-telearbeit-fuehrt-zu-irritationen-bei-zoellnerinnen-und-zoellne.html



 

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