BDZ: Bewilligungspraxis bei Anträgen auf Telearbeit führt zu Irritationen bei Zöllnerinnen und Zöllnern
Mitten in der Corona-Pandemie hat die Generalzolldirektion für die gesamte Zollverwaltung entschieden, Telearbeitsanträge nur noch bis Ende 2021 zu verlängern. Ein schlechtes Zeichen für die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Ein Kommunikaitons-Disaster der GZD, weil Familien Verlässlichkeit benötigen.
Der BDZ kritisiert dieses Vorgehen als irritierend und unsinnig, denn Familien benötigen Klarheit - insbesondere dann, wenn sich flexibles Arbeiten als Standard bewährt hat und zu verlässlichen Arbeitsergebnissen führt:
"Bewilligungspraxis bei Anträgen auf Telearbeit führt zu Irritationen bei Zöllnerinnen und Zöllnern
Aktuell befinden sich der BDZ geführte Bezirkspersonalrat
und der BDZ geführte Gesamtpersonalrat bei der GZD mit der GZD in
Verhandlungen für eine grundlegende Überarbeitung der Dienstvereinbarung
„Mobiles Arbeiten“ bzw. der entsprechenden Rahmendienstvereinbarung.
Parallel dazu ist die Anzahl der Anträge auf alternierende Telearbeit
exorbitant angestiegen.
Ziel ist es dabei nicht, die alternierende Telearbeit
einzuschränken. Würden jetzt alle Anträge bewilligt werden, wäre die
gesamte mobilisierbare Arbeit ausschließlich durch das fixe Modell der
Telearbeit geblockt. Für das mobile Arbeiten bliebe nach Auskunft der
Generalzolldirektion nicht mehr genügend Spielraum übrig. Mit der
Dienstvereinbarung bzw. Rahmendienstvereinbarung soll das mobile
Arbeiten erweitert und gestärkt werden.
Ziel ist es, beide Arbeitsformen
parallel zu nutzen. Kolleginnen und Kollegen, die zwingend auf feste
Tage angewiesen sind, an denen sie von zuhause aus arbeiten, sollen auch
künftig die Telearbeit nutzen können. Wer nicht auf feste
Heimarbeitstage angewiesen ist und eher flexibel in der Ausgestaltung
seines/ihres Arbeitsortes ist, soll künftig das mobile Arbeiten nutzen,
um eine größtmögliche Flexibilität zu erhalten.
Ziel ist es dabei, dass
die Vorteile des flexiblen mobilen Arbeitens in möglichst vielen
Arbeitsbereichen durch möglichst viele Beschäftigte genutzt werden
können – insbesondere auch in Bereichen, wo dies vor der Pandemie nicht
praktiziert wurde.
Im Ergebnis sollen sich flexibles, mobiles Arbeiten und alternierende Telearbeit ergänzen und grundlegende Bausteine für attraktive Arbeitsplätze bilden.
Bis zum Abschluss der Dienstvereinbarungen können alle
Beschäftigten, die bisher die alternierende Telearbeit genutzt haben,
diese auch weiterhin in dem aktuell genutzten Umfang nutzen;
gegebenenfalls als mobile Arbeit, wenn die Bewilligung der Telearbeit
bereits ausgelaufen ist. Dies gilt auch für die Beschäftigten, die
aktuell mobil arbeiten.
Die Verfügungslage der GZD ist eindeutig: Es
soll so viel Arbeit im mobilen Arbeiten von zuhause erledigt werden, wie
möglich. Die Regelungen der Dienstvereinbarung zur alternierenden
Telearbeit zwischen dem Hauptpersonalrat und dem Bundesministerium der
Finanzen werden dabei nicht beeinträchtigt.
Ortsflexibles Arbeiten muss den künftigen Standard abbilden!
Auch auf Ebene des Hauptpersonalrats beim
Bundesministerium der Finanzen werden zurzeit erste Abstimmungsgespräche
mit der Abteilung Z zum „Ortsflexiblen Arbeiten“ in der
Bundesfinanzverwaltung – vorerst für die Bereiche des
Informationstechnikzentrums Bund sowie das Bundeszentralamt für Steuern -
geführt. Die Instrumente der mobilen Arbeit/Telearbeit werden aktuell
im Wesentlichen unter dem Begriff „Homeoffice“ diskutiert.
Es geht dabei
insbesondere auch um die Schlussfolgerungen für die Zeit nach der
Pandemie. Weitere gesetzliche Regelungen und einheitlich für die
Bundesverwaltung vorgegebene Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten –
insbesondere der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten am
Heimarbeitsplatz. Der gesamte Prozess wird sich voraussichtlich in die
weitere Entwicklung der Bundesverwaltung einordnen müssen. Gleichwohl
sehen der Hauptpersonalrat und das Bundesministerium der Finanzen
Handlungsbedarf, um entsprechende Regelungen zum ortsflexiblen Arbeiten
zeitnah in einer Rahmendienstvereinbarung zu gestalten. In Anbetracht
der vielfältigen Handlungsfelder innerhalb der Bundesfinanzverwaltung
ist mit einem entsprechenden Zeitrahmen für die weitergehenden
Verhandlungen zu rechnen.
Für den BDZ gibt es dazu aber keine
Alternativen.
Die Folgewirkungen der Pandemie, die bessere Vereinbarkeit
von Beruf und Familie und die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung
lassen keinen Aufschub zu."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bewilligungspraxis-bei-antraegen-auf-telearbeit-fuehrt-zu-irritationen-bei-zoellnerinnen-und-zoellne.html
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