BDZ begrüßt die weiteren Schritte der Zollverwaltung zur Pandemiebekämpfung (PCR-Pooling-Tests, Corona-Pandemie)
Der BDZ-Bundesvorstand begrüßt die Einführung von PCR-Pooling-Tests in der Zollverwaltung:
BDZ begrüßt weiteren Schritt der Zollverwaltung zur Pandemiebekämpfung!
Die PCR-Tests sollen hingegen grundsätzlich anlassbezogen und vor einem konkreten Hintergrund erfolgen. Derartige Testungen sind insbesondere im Vollzugsbereich der Hauptzollämter sowie im Vollzugsbereich des Zollfahndungsdienstes vorgesehen. Beispielsweise können die PCR-Pooling-Tests zur Testung von Bediensteten im Vorfeld von Kontrollen oder Prüfungen in fleischverarbeitenden Betrieben oder vor Einsatzlagen mit ähnlich gelagerten Infektionsrisiko eingesetzt werden. Regelmäßige Wiederholungen von Tests ganzer Arbeitsbereiche sind vor dem Hintergrund der begrenzten Testkapazitäten nicht vorgesehen. Darüber hinaus ist zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes die Testung eines Personenkreises nach einem dienstlichen Kontakt mit Zollbeteiligten, die auf SARS-CoV-2 positiv getestet wurden, in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt bzw. über die Forderungen des zuständigen Gesundheitsamtes hinaus – weiterhin - möglich.
Der BDZ begrüßt den zielgerichteten Einsatz von PCR-Pooling-Tests unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Ergänzung der nationalen Teststrategie stellt eine Verbesserung für die Kolleg(innen) dar, die durch ihren Einsatz einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Wir werden diesen Prozess weiterhin eng im Interesse unserer Kolleg(innen) begleiten und zu gebenden Zeit erneut berichten."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-begruesst-weiteren-schritt-der-zollverwaltung-zur-pandemiebekaempfung.html
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